Gewinnmaximierung - und alle finden das gut !?Wenn man die Leserbriefe unter dem vorstehend zitierten Zeitungsartikel liest, ist die Gewinnmaximierung bei Stadtwerken doch eine prima Sache. Die Kosten u. Folgen der Fehler politischer Entscheidungen (...über die Verhältnisse leben..) werden dann bei Engergieverbrauchern (im genannten Geschäftsjahr insbes. bei Gaskunden) gnadenlos abkassiert.
Wie war das noch mit dem Urteilsspruch des BGH vom 21. 9. 2005 (VIII ZR 8/05, siehe Urteilsammlung):
\'\'Das Kostendeckungsprinzip gehört zu den grundlegenden Prinzipien öffentlichen Finanzgebahrens, die die öffentliche Hand auch dann zu beachten hat, wenn sie öffentliche Aufgaben in den Formen des Privatrechts wahrnimmt\'\'.Aber was sind schon Gesetze und BGH-Entscheidungen gegen Beschlüsse des Stadtrates u. seiner Gremien.