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Autor Thema: Rückzahlungen abgelehnt  (Gelesen 13331 mal)

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Offline Christian Guhl

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Rückzahlungen abgelehnt
« am: 27. Juni 2009, 23:38:22 »
Die Stadtwerke Burgdorf hatten die Stromverträge Akzent von Eon-Avacon mit allen Rechten und Pflichten übernommen. Während Eon-Avacon den Stromkunden mit Verträgen aus 1999 die Preiserhöhungen zurückzahlt, wollen sich die Stadtwerke mit folgender Begründung drücken : \"Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung ist in der unbeanstandeten Hinnahme von Preisanpassungen eine Preisvereinbarung zwischen Energieversorger und Kunden zu sehen. Dies gilt ausdrücklich sogar dann, wenn ein vertragliches Preisanpassungsrecht nicht bestand oder unwirksam war. Wir verweisen hierzu auf folgende Gerichtsentscheidungen: OLG Düsseldorf 20.07.07, 22U 46/07, OLG Oldenburg 05.09.08, 12/U 49/09, LG Dresden 11.09.08, 6 O 1981/07, LG Hannover 28.10.08, 21 O 104/06, OLG Koblenz 12.02.09(U 781/08 Kart), LG Hof 01.04,09, 1 HK O 44/08, LG Frankfurt Main 05.05.09, 11 U 61/07 (kart).\"

Offline paetzi

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Rückzahlungen abgelehnt
« Antwort #1 am: 28. Juni 2009, 16:15:06 »
Hallo!
Habe im Juni 2000 den Akzent2000 Vertrag unterschrieben.
Folgende Preisanpassungsklausel steht im Vertrag:
Sollten nach Vertragsabschluß erlassene oder geänderte Gesetze die Wirkung haben, dass die Erzeugung, der Bezug, die Fortleitung oder die Abgabe von Elektrizität unmittelbar oder mittelbar verteuert wird, so erhöhen sich die vertraglichen Strompreise entsprechend und von dem Zeitpunkt an.....\".
Inzwischen wurde die Stromversorgung zum 1.1.2005 durch die Stadtwerke Burgdorf übernommen(Anteilseigner 49% EON).

Am 23.02.2009 wurde mir der Akzent Vertrag mit Wirkung zum 31.03.2009 gekündigt.
Daraufhin habe ich am 21.05.2009 gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt.(Musterbrief bei IGEL)
Am 12.06.2009 Schreiben eines Anwaltes aus Berlin, das die Kündigung rechtskräftig sei und man sich nur im Termin geirrt hat.
Die Kündigung sei somit zum 21.06.2009 rechtskräftig. (Auf die Anmerkung das die Schriftform nicht eingehalten wurde(Serienbrief), warf man nur mit Paragraphen um sich.

Am 21.05.09 machte ich meine Ansprüche schriftlich bei EON geltend.
Leider habe ich bis jetzt noch keine Antwort.

Es sieht ja so aus das die Stadtwerke sich vor Rückzahlungen drücken wollen.Wie kann ich denn jetzt weiter vorgehen?

Offline Christian Guhl

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Rückzahlungen abgelehnt
« Antwort #2 am: 28. Juni 2009, 17:30:41 »
Zitat
Original von paetzi
Am 21.05.09 machte ich meine Ansprüche schriftlich bei EON geltend.
Vertragspartner sind jetzt aber die Stadtwerke.
Die betroffenen Kunden sollten sich zusammentun und eine Sammelklage (Streitgenossenschaft) anstrengen. Auf jeden Fall der Presse mitteilen, das sich die Stadtwerke vor der Rückzahlung drücken wollen, obwohl Avacon bei identischen Verträgen Erstattungen zahlt. Falls Eon-Avacon auch nur den Hauch einer Chance gesehen hätte, um die Rückzahlungen herumzukommen, hätten die Kunden keinen Cent gesehen. Wichtig ist es jetzt, Öffentlichkeit herzustellen. Davor haben die Versorger am meisten Angst. Den Kündigungstermin würde ich noch mal prüfen. Die Akzent-Verträge aus 1999 liefen immer 6 Monate, wenn sie nicht 1 Monat vor Vertragsende gekündigt wurden. Der 21.06. erscheint mir da etwas merkwürdig.

Offline Cremer

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Rückzahlungen abgelehnt
« Antwort #3 am: 28. Juni 2009, 22:37:43 »
Es bleibt einem ja unbenommen nach schriftlichem Widerspruch eigene Jahresrechnungen zu erstellen und die nicht gewährten Rückzahlungen zur verrechnung zu bringen
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline paetzi

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Rückzahlungen abgelehnt
« Antwort #4 am: 29. Juni 2009, 10:20:01 »
Erstmal Danke für die Antworten.

Ich werde jetzt erstmal meine Ansprüche bei den Stadtwerken geltend machen.
Was passiert denn mit der Zeit, wo die EON noch zuständig war(06/00-12/04)?
Es kann doch nicht sein, das EON Rückzahlungen leistet, und die Stadtwerke sich einfach weigern.

Nur mal so am Rande:

Meine Schwester ist bei den Energiewerken Isernhagen. Vertrag Akzent
aus dem Jahr 2000. Ansprüche an EON geltend gemacht. Danach Schreiben
der Energiewerke über ein Rückzahlungsangebot von 700,-Euro.
Darauf hat Sie erstmal nicht reagiert. Zwei Wochen später ein Anruf
das man Ihr 800,- Euro erstatten würde.

Bin ich hier auf dem Basar, oder was ist hier los?


Falls es noch mehr Betroffene der Stadtwerke Burgdorf gibt, meldet
euch mal!
Oder bin ich wieder der einzige der hier quer schießt?

Offline Christian Guhl

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« Antwort #5 am: 29. Juni 2009, 16:14:05 »
@paetzi
Auch 800 € ist wahrscheinlich zu wenig ! Wenn wir davon ausgehen, dass die Preisänderungsklausel, die die Weitergabe von Preissteigerungen aufgrund neuer oder geänderter Gesetze erlaubt, gültig ist, dann müsste die Erstattung ca. 250 € pro durchschnittlich verbrauchter 1.000 kwh sein. Hat man also von 1999 bis 2009 jedes Jahr durchschnittlich 4.000 kwh verbraucht, gibt es 1.000 € zurück. Ist die Klausel nicht gültig, gibt es nochmal schätzungsweise 50% dazu. Das muss aber erst einmal gerichtlich geklärt werden. Genauso, ob die Rückzahlung verzinst werden muss. Eine Klage von ca. 70 Kunden läuft beim Landgericht Lüneburg. Zuständig für die Rückzahlung sind meiner Meinung nach die Stadtwerke, denn die sind ja jetzt Vertragspartner. Aber schreiben Sie Eon-Avacon doch mal wegen der Erstattung an. Wenn die dann tatsächlich den Zeitraum bis 2004 erstatten, bin ich auf die Reaktion der Stadtwerke gespannt !

Offline AKW NEE

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Rückzahlungen abgelehnt
« Antwort #6 am: 30. Juni 2009, 09:18:51 »
Als erstes sollten die betroffenen Kunden Ihren Rechtsanspruch gegenüber dem Versorger geltend machen! Für ein Schreiben an die E.ON Avacon gibt es ein Musterschreiben, dieses müsste für den anderen Versorger angepasst werden.
http://energieverbraucher-wendland.de/downloads/Rueck19992000.pdf

Die lokale Presse sollte eingeschaltet werden, hierbei ist es sicherlich hilfreich auf die Berichterstattung in der EJZ hinzuweisen:

17.07.2008»Rechnungs-Korrektur verlangen»
17.07.2008Preisklausel nichtig, Geld zurück
26.07.2008 »E.ON-Verträge genau ansehen»
15.08.2008 E.ON: Zahl der Alterverträge »überschaubar»
07.10.2008 Freiwillige Akzent-Erstattung
07.10.2008 »Widerspruch gegen Kündigung einlegen»
11.10.2008 Mehr Widersprüche
11.11.2008 Strompreiserhöhung erstattet
27.04.2009 E.ON: »Akzent»-Erstattung bis Ende Frühjahr
http://www.ejz.de/cgi-bin/pipeline.fcg?publikation=28&template=ausgabe

Eine Informationsveranstaltung zu dem Thema wäre sicherlich sinnvoll.Die energieverbraucher-Wendland sind gerne behilflich.
kontakt@energieverbraucher-wendland.de
http://www.energieverbraucher-wendland.de/energieverbraucher/

Offline Christian Guhl

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« Antwort #7 am: 18. November 2009, 23:17:07 »
Die SW Burgdorf haben einer Kundin mitgeteilt, dass Sie bei Bestehen eines Stromvertrages Akzent keine Erstattung leisten. Es wird sich sich auf § 5 Abs.3 StromGVV berufen (die Geltung der GVV war im Akzent überhaupt nicht vereinbart). Weiterhin wird auf die unbeanstandete Zahlung in der Vergangenheit verwiesen : \"Nach mittlerweile ständiger (?) Rechtsprechung ist in der unbeanstandeten Hinnahme von Preisanpassungen eine Preisvereinbarung zwischen Energieversorger und Kunden zu sehen. Das gilt ausdrücklich sogar dann, wenn ein vertragliches Preisanpassungsrecht nicht bestand oder unwirksam war.\" (Das ist doch höchstinstanzlich noch gar nicht entschieden). Aber das greift nach meiner Meinung in diesem Fall auch nicht. Es bestand unzweifelhaft ein Preisanpassungsrecht. Dieses war möglicherweise sogar wirksam. Nur haben die Stadtwerke sich nicht daran gehalten. Unter Verstoß gegen die Nr.4 der AGB wurden die Preise weit stärker erhöht als durch die Klausel vereinbart. Kein Kunde konnte wissen, wie sich die Preise durch Gesetze ändern. Er musste sich darauf verlassen, das die Stadtwerke nur die vereinbarten Erhöhungen an die Kunden weitergeben. Die Kunden wurden (vorsätzlich ?) getäuscht und die Stadtwerke haben absichtlich gegen die AGB verstoßen. Ob man da noch von einer konkludenten Preisvereinbarung durch Zahlung ausgehen kann ? Welcher Tatbestand trifft hier zu ? Die betroffenen Kunden sollten sich umgehend zusammentun und einen Rechtsanwalt konsultieren.

Offline Christian Guhl

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« Antwort #8 am: 20. November 2009, 19:14:49 »
Es ist zweifelhaft, ob die Stromverträge Akzent überhaupt von den Stadtwerken übernommen wurden. In einem Schreiben der Stadtwerke an eine Akzent-Kundin steht nämlich : \"Die Stadtwerke Burgdorf GmbH ist als Grundversorger in den zwischen Ihnen und der Eon-Avacon AG bestehenden Tarifkundenvertrag eingetreten und übernimmt daraus sämtliche Pflichten und Rechte.\" Der Akzent ist aber unzweifelhaft ein Sondervertrag, der danach nicht übernommen wurde.

Offline Christian Guhl

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« Antwort #9 am: 09. Februar 2010, 23:34:37 »

Gerichtstermin
06.04.2010 LG Hildesheim 10.30 Uhr Raum 27 gegen Stadtwerke Burgdorf (Akzent)
« Letzte Änderung: 03. Februar 2022, 09:39:54 von DieAdmin »

 

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