Die Stadtwerke Burgdorf hatten die Stromverträge Akzent von Eon-Avacon mit allen Rechten und Pflichten übernommen. Während Eon-Avacon den Stromkunden mit Verträgen aus 1999 die Preiserhöhungen zurückzahlt, wollen sich die Stadtwerke mit folgender Begründung drücken : \"Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung ist in der unbeanstandeten Hinnahme von Preisanpassungen eine Preisvereinbarung zwischen Energieversorger und Kunden zu sehen. Dies gilt ausdrücklich sogar dann, wenn ein vertragliches Preisanpassungsrecht nicht bestand oder unwirksam war. Wir verweisen hierzu auf folgende Gerichtsentscheidungen: OLG Düsseldorf 20.07.07, 22U 46/07, OLG Oldenburg 05.09.08, 12/U 49/09, LG Dresden 11.09.08, 6 O 1981/07, LG Hannover 28.10.08, 21 O 104/06, OLG Koblenz 12.02.09(U 781/08 Kart), LG Hof 01.04,09, 1 HK O 44/08, LG Frankfurt Main 05.05.09, 11 U 61/07 (kart).\"