Energiepreis-Protest > Stadtwerke Burgdorf

Rückzahlungen abgelehnt

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Christian Guhl:
@paetzi
Auch 800 € ist wahrscheinlich zu wenig ! Wenn wir davon ausgehen, dass die Preisänderungsklausel, die die Weitergabe von Preissteigerungen aufgrund neuer oder geänderter Gesetze erlaubt, gültig ist, dann müsste die Erstattung ca. 250 € pro durchschnittlich verbrauchter 1.000 kwh sein. Hat man also von 1999 bis 2009 jedes Jahr durchschnittlich 4.000 kwh verbraucht, gibt es 1.000 € zurück. Ist die Klausel nicht gültig, gibt es nochmal schätzungsweise 50% dazu. Das muss aber erst einmal gerichtlich geklärt werden. Genauso, ob die Rückzahlung verzinst werden muss. Eine Klage von ca. 70 Kunden läuft beim Landgericht Lüneburg. Zuständig für die Rückzahlung sind meiner Meinung nach die Stadtwerke, denn die sind ja jetzt Vertragspartner. Aber schreiben Sie Eon-Avacon doch mal wegen der Erstattung an. Wenn die dann tatsächlich den Zeitraum bis 2004 erstatten, bin ich auf die Reaktion der Stadtwerke gespannt !

AKW NEE:
Als erstes sollten die betroffenen Kunden Ihren Rechtsanspruch gegenüber dem Versorger geltend machen! Für ein Schreiben an die E.ON Avacon gibt es ein Musterschreiben, dieses müsste für den anderen Versorger angepasst werden.
http://energieverbraucher-wendland.de/downloads/Rueck19992000.pdf

Die lokale Presse sollte eingeschaltet werden, hierbei ist es sicherlich hilfreich auf die Berichterstattung in der EJZ hinzuweisen:

17.07.2008»Rechnungs-Korrektur verlangen»
17.07.2008Preisklausel nichtig, Geld zurück
26.07.2008 »E.ON-Verträge genau ansehen»
15.08.2008 E.ON: Zahl der Alterverträge »überschaubar»
07.10.2008 Freiwillige Akzent-Erstattung
07.10.2008 »Widerspruch gegen Kündigung einlegen»
11.10.2008 Mehr Widersprüche
11.11.2008 Strompreiserhöhung erstattet
27.04.2009 E.ON: »Akzent»-Erstattung bis Ende Frühjahr
http://www.ejz.de/cgi-bin/pipeline.fcg?publikation=28&template=ausgabe

Eine Informationsveranstaltung zu dem Thema wäre sicherlich sinnvoll.Die energieverbraucher-Wendland sind gerne behilflich.
kontakt@energieverbraucher-wendland.de
http://www.energieverbraucher-wendland.de/energieverbraucher/

Christian Guhl:
Die SW Burgdorf haben einer Kundin mitgeteilt, dass Sie bei Bestehen eines Stromvertrages Akzent keine Erstattung leisten. Es wird sich sich auf § 5 Abs.3 StromGVV berufen (die Geltung der GVV war im Akzent überhaupt nicht vereinbart). Weiterhin wird auf die unbeanstandete Zahlung in der Vergangenheit verwiesen : \"Nach mittlerweile ständiger (?) Rechtsprechung ist in der unbeanstandeten Hinnahme von Preisanpassungen eine Preisvereinbarung zwischen Energieversorger und Kunden zu sehen. Das gilt ausdrücklich sogar dann, wenn ein vertragliches Preisanpassungsrecht nicht bestand oder unwirksam war.\" (Das ist doch höchstinstanzlich noch gar nicht entschieden). Aber das greift nach meiner Meinung in diesem Fall auch nicht. Es bestand unzweifelhaft ein Preisanpassungsrecht. Dieses war möglicherweise sogar wirksam. Nur haben die Stadtwerke sich nicht daran gehalten. Unter Verstoß gegen die Nr.4 der AGB wurden die Preise weit stärker erhöht als durch die Klausel vereinbart. Kein Kunde konnte wissen, wie sich die Preise durch Gesetze ändern. Er musste sich darauf verlassen, das die Stadtwerke nur die vereinbarten Erhöhungen an die Kunden weitergeben. Die Kunden wurden (vorsätzlich ?) getäuscht und die Stadtwerke haben absichtlich gegen die AGB verstoßen. Ob man da noch von einer konkludenten Preisvereinbarung durch Zahlung ausgehen kann ? Welcher Tatbestand trifft hier zu ? Die betroffenen Kunden sollten sich umgehend zusammentun und einen Rechtsanwalt konsultieren.

Christian Guhl:
Es ist zweifelhaft, ob die Stromverträge Akzent überhaupt von den Stadtwerken übernommen wurden. In einem Schreiben der Stadtwerke an eine Akzent-Kundin steht nämlich : \"Die Stadtwerke Burgdorf GmbH ist als Grundversorger in den zwischen Ihnen und der Eon-Avacon AG bestehenden Tarifkundenvertrag eingetreten und übernimmt daraus sämtliche Pflichten und Rechte.\" Der Akzent ist aber unzweifelhaft ein Sondervertrag, der danach nicht übernommen wurde.

Christian Guhl:

Gerichtstermin
06.04.2010 LG Hildesheim 10.30 Uhr Raum 27 gegen Stadtwerke Burgdorf (Akzent)

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