Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg
Sammel-Thread zur Kündigung vom 26.06.09 per Boten
RaveAudio:
Ich rufe alle aus dem Raum Rhein-Sieg-Kreis auf, sich hier zu melden der dieses Schreiben erhalten hat:
\"
Sie haben unser Angebot zum Abschluss des Vertrages „erdgasSELECT“ bisher weder durch Rücksendung eines unterschriebenen Vertrages angenommen noch ausdrücklich abgelehnt. Da bereits im bestehenden Vertragsverhältnis unterschiedliche Auffassungen über die wechselseitigen Rechte und Pflichten bestehen, können wir nicht davon ausgehen, dass Sie den Vertrag „erdgasSELECT‘ stillschweigend akzeptieren.
Da wir die zwischen Ihnen und uns bestehende Vertragsform ab dem 1. Juli 2009 nicht mehr verwenden, kündigen wir hiermit den mit Ihnen geschlossenen Gaslieferungsvertrag zum 30. September 2009, ersatzweise zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt.
Falls Sie sich einen neuen Lieferanten suchen wollen, sollten Sie dies bis spätestens zum 31.08.2009 getan haben, um einen reibungslosen Wechsel zum 01.10.2009 zu ermöglichen.
Sollte sich kein neuer Lieferant für Sie melden, werden wir Sie ab dem 01.10.2009 zu den Preisen und Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung („erdgasSTART“) beliefern.
Als Alternative empfehlen wir nochmals unseren neuen Sondervertrag „erdgasSELECT“, dessen Preisstellung die Preissenkung zum 01.07.2009 bereits beinhaltet. Die Vertragsunterlagen - auch für die attraktiven Leistungen aus der Zusatzvereinbarung erdgasSELECTplus - sind beigefügt. Sollten Sie sich doch noch für „erdgasSELECT“ entscheiden, bitten wir um Rücksendung des unterschriebenen Vertrages bis zum 31.08.2009.
Für den Fall, dass Sie zwischenzeitlich die Ihnen vorliegenden Vertragsunterlagen gegengezeichnet und
zurückgesandt haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos. \"
svegu:
Habe das Schreiben ebenfalls erhalten.
Cremer:
es ist zunächst die Frage, ob fristgerecht gekündigt wurde.
Hierzu den bestehenden Vertrag genau lesen.
Es kann durchaus sein, dass eine Kündigungsfrist auch länger als 3 Monate besteht.
userD0009:
Den Zugang einer Willenserklärung hat im Bestreitensfalle immer denjenige zu beweisen, der sich darauf beruft bzw. berufen möchte.
Man möge vielleicht darüber nachdenken....
bolli:
Hallo zusammen,
die gleiche Art der Vorgehensweise hat bei mir auch die Aggerenergie (Oberbergischer Kreis, gehört mehrheitlich zur Rheinenergie) vor 1 Monat gewählt. Nachdem ich bei einer Umstellung des alten Vertrags auf einen neuen wegen der Preisgleitklausel einen Einwand gemacht hatte, hat man mir einen neuen Sondervertrag zugeschickt, mit der Bitte, diesen zu unterschreiben. Der Text ist fast der gleiche wie oben angegeben. Werde demnächst wohl in die Grundversorgung umgestuft.
Scheint so, als ob die EVUs, zumindest einige, eine sehr verwandte Strategie fahren, die etwas konsequenter ist als bisher.
Der Brief mit der Kündigung wurde übrigens per Bote zugestellt und dessen Empfang musste quittiert werden.
Gruß
bolli
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