Die Einführung des Wirtschaftlichkeitsprinzips bei den Betriebskosten ist eine im Prinzip richtige Gesetzesänderung.
@bjo
Warum der Vermieter es dennoch hätte tun sollen? Weil er gesetzlich dazu verpflichtet ist (siehe oben), und weil es schlussendlich nicht das Geld der Mieter sondern sein Geld ist. Ein Mieter will bei vergleichbarem Heizverhalten eine bestimmte Summe für die Warmmiete ausgeben. Die Kaltmiete interessiert ihn überhaupt nicht. Deshalb muss für gut isolierte Neubauten eine höhere Miete bezahlt werden als für schlecht isolierte Altbauten. Ein Vermieter, der seine Nebenkosten im Griff hat, kann eine höhere Kaltmiete verlangen, als ein Vermieter, der glaubt, dass das sowieso seine Mieter bezahlen müssten.
@superhaase
Der Vermieter hätte natürliche zwei Abrechnungen erstellen können, eine für das Rumpfjahr von zwei Monaten und eine für das anschließende volle Jahr. Viele Vermieter kennen die Tücken einer völlig überspannten Rechtsprechung nicht, von denen die Gerichte annehmen, sie sei mieterfreundlich. Dies hält viele potentielle Investoren in Mietwohnungen von einer Investition ab, mit der Folge, dass vor allem in beliebten Ballungsräumen schon längst wieder eine massive Wohnungsknappheit herrscht, die zu massiven Mieterhöhungen führt. Die Mieter, die diesen Prozess gewonnen haben, glauben sie hätten Geld gespart. Es wird sie in Wahrheit viel mehr kosten, als sie je erahnen werden.
Um hier keinen falschen Verdacht aufkommen zu lassen, es gibt prozentual exakt genauso viele idiotische Vermieter, wie es idiotische Mieter gibt. Zum Glück gehören die meisten von uns weder zu den einen noch zu den anderen.