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Autor Thema: Nachzahlung - trotz Widerspruch? und schon wieder Erhöhung!  (Gelesen 4434 mal)

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Offline biene

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hallo zusammen,

soeben lese ich in der Zeitung, dass die EWE Oldenburg ab 1. August nochmals um 14%! die Gaspreise erhöhen wird!.

Bereits letztes Jahr war erhöht worden - und wir haben nun eine deftige Nachzahlung zu machen - :( Im Jahr davor haben wir die gleiche Summe noch als Guthaben ausgezahlt bekommen...... Obwohl ich damals den Widerspruch zur Gaspreiserhöhung gemacht habe  und auch die EWE drauf schriftlich geantwortet hat - läge angeblich bei der EWE der ERdgaspreis zum Sept. 2004 um 13,5 % \"unter\" dem Bundesdurchschnitt! - Das konnte ich bisher in keiner Tabelle finden.

Wie kann ich nun weiter vorgehen, damit  ich nicht nochmals bestraft werde....

Gruß  Biene

Offline RR-E-ft

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Nachzahlung - trotz Widerspruch? und schon wieder Erhöhung!
« Antwort #1 am: 15. Juli 2005, 09:42:28 »
@Biene

Wenn Sie der Preiserhöhung wirksam widersprochen hatten, zahlen Sie auf die Jahresverbrauchsabrechnung nur den Betrag, der sich bei Zugrundelegung der alten Preise ggf. zzgl. zugestandenem Sicherheitsaufschlag ergibt.

Gegen die neue Preiserhöhung legen Sie wieder Widerspruch ein und gehen nächstes Jahr wieder so vor, wenn nicht die Preiskalkulation offen gelegt wird.

Auf die Preise anderer Unternehmen kommt es nach der Rechtsprechung gar nicht an:
EVU antwortet zum Nachweis der Billigkeit


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline biene

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Nachzahlung - trotz Widerspruch? und schon wieder Erhöhung!
« Antwort #2 am: 15. Juli 2005, 11:45:49 »
Hallo Herr Fricke,

danke für Ihre schnelle Antwort ! :)

jetzt muß ich nur schnell sehen, dass die EWE mir nicht gleich den Nachzahlungspreis noch extra abbucht.

Gibt es einen vorgefertigten Text irgendwo - wo ich daraufhin auch widersprechen kann ?
Nicht dass uns hier dann gleich der Strom bzw. Gas abgedreht würde.

Ich habe hier den alten Grundpreis vom 120 €  der Arbeitspreis war im bis 31.08.2004 bei 3,00 Cent pro Kwh  ab dem 1.9.2004 liegt er nun bei 3,40 Cent pro KWH und nun soll er ja wieder erhöht werden.

Es ist schon schlimm, wie die Verbraucher \"fertiggemacht\" werden.... :evil:


Danke für Ihre Antwort


Sabine

Offline Graf Koks

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Nachzahlung - trotz Widerspruch? und schon wieder Erhöhung!
« Antwort #3 am: 15. Juli 2005, 19:39:20 »
@biene:

Übersenden Sie Ihrem Versorger eine Gegenrechnung unter Zugrundelegung des alten Arbeitspreises. Nur dieser ist fällig. Widersprechen Sie einer Abbuchung des Differenzbetrages.

Was die Einzugsermächtigung angeht: Ein regelmäßiger Blick auf die Kontoauszüge genügt im Zweifel. Widersprechen Sie einer eventuellen absprachewidrigen Lastschrift innerhalb von 6 Wochen bei Ihrer kontoführenden Stelle und holen Sie sich Ihr Geld zurück. Verweisen Sie den Versorger wegen des Unterschiedsbetrages unter Hinweis auf BGH NJW 2003, 3131 auf den Klageweg.  

Im Übrigen: Cool bleiben. Zur Berechnung von Mahngebühren oder gar einer Sperrung der Versorgung ist Ihr EVU nicht berechtigt - und das weiss er auch GANZ GENAU ....


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

 

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