Ein Vertrag erlischt nicht durch einen Umzug. Er gilt bis zu einer wirksamen Kündigung fort, mit der Folge, dass man möglicherweise für den weiteren Verbrauch weiter haftet, wenn man nicht ordnungsgemäß gekündigt hat. Bisher waren bei einigen Versorgern Klauseln in den Sonderverträgen enthalten, wonach der Vertrag bei Umzug innerhalb des Netzgebietes ausdrücklich an der neuen Abnahmestelle fortgesetzt wird... Das wird wohl von Versorger zu Versorger unterschiedlich gehandhabt.
Nach einem Umzug schließt man ggf. auch einen neuen Mietvertrag ab und kann sich nicht mehr auf den vereinbarten Mietzins im vorherigen Mietvertrag für die Wohnung, aus welcher man ausgezogen ist, berufen... Eigentlich etwas völlig Normales, dass man einen neuen Vertrag abschließt, ob nun Mietvertrag oder Versorgungsvertrag. Hat man an der neuen Abnahmestelle keinen Sondervertrag begründet, kann ggf. durch die erstmalige Energieentnahme dort ein Grundversorgungsvertrag konkludent zu Stande kommen, wenn man Haushaltskunde im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG ist.