Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Tarif Akzent, Amado und Alpha
reblaus:
Wenn kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde, stellt sich die Frage auf welcher Basis die Preiserhöhungen der letzten Jahre vorgenommen wurden. Oder gab es keine Preiserhöhungen seit 1997?
Wenn schon keine Preiserhöhungsklausel vereinbart wurde, kann diese auch nicht unwirksam sein, da haben Sie schon Recht, Black ;)
Black:
Ohne schriftlichen (oder mündlichen) Vertrag ist der Kunde in der Grundversorgung und das gesetzliche Preisanpassungsrecht gilt.
reblaus:
Es handelt sich aber um einen Vertrag für Heizstrom mit unstreitig vereinbarten entsprechenden Konditionen. Wie soll so eine Vereinbarung in die Grundversorgung passen. Der BGH hat doch gerade festgestellt, dass eine Grundversorgung nur dann vereinbart wurde, wenn dies vom durchschnittlichen Verbraucher erkannt werden kann.
Unterstellt der Heizstromtarif sei ein Grundversorgungstarif, besteht seitens des Versorgers kein Kündigungsrecht.
Black:
--- Zitat ---Original von reblaus
Es handelt sich aber um einen Vertrag für Heizstrom mit unstreitig vereinbarten entsprechenden Konditionen.
--- Ende Zitat ---
Unstreitig vereinbart?
--- Zitat ---Original von Ostis
Wir haben damals weiter nichts von denen bekommen, keinen schriftlichen Vertrag oder so.
(...)
Nun haben Sie mir auch geschrieben das wir keinen schriftlichen Vetrag geschlossen haben und das alles soweit korrekt ist, ich habe dageben Widerspruch eingelegt und mein Schreiben geschrieben.
--- Ende Zitat ---
Wo kein Sondervertrag geschlossen wurde kann auch keiner bestehen. Auch der grundversorgte Kunde kann mit seinem Strom heizen.
reblaus:
--- Zitat ---Ich habe nun davon gehört und habe da im Mai 2009 auch hingeschrieben, da wir jedes mal hier durch den Nachttarif und soweiter, mit Strom heizen und anderes eben auch.
--- Ende Zitat ---
und
--- Zitat ---Nun bekomme ich am Wochenende ein Schreiben das sie den Tarif kündigen und mir ab dem 01.06 Wärmestrom anbieten und mir auch liefern..
--- Ende Zitat ---
Daraus lese ich, dass dort Nachtstrom verbraucht wurde. Nach 12 jähriger Praxis sollte unstreitig sein, dass die Lieferbeziehung auch auf Nachtstrom ausgerichtet war.
Die Angaben sind natürlich nicht sehr ausführlich.
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