Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Tarif Akzent, Amado und Alpha
Black:
Die Angaben sind chaotisch und wer dieses Chaos wird entwirren müssen, wird sich freuen.
Woher kommt denn plötzlich der Nachttarif, wenn nichts schriftlich vereinbart wurde?
Netznutzer:
Evtl. wurde über Schwachlast geliefert, somit Grundversorgung und Umschaltung HT NT.
Gruß
NN
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von reblaus
Unterstellt der Heizstromtarif sei ein Grundversorgungstarif, besteht seitens des Versorgers kein Kündigungsrecht.
--- Ende Zitat ---
So ist es !Nur Eon-Avacon hat das bisher nicht begriffen. Wenn die Kunden nach Vertragsunterlagen fragen, wird gesagt, es gibt keine, der Vertrag wurde auf Grundlage der AVB (also durch Stromentnahme) geschlossen. Andererseits wird ständig vom Sonderabkommen \"Amado\" gesprochen. Dieser Nachtstromvertrag liegt Eon-Avacon verdammt schwer im Magen ! Die Rechtsvorgängerin Hastra hatte mit den Kunden \"Lieferverträge über elektrische Energie\" abgeschlossen. Der Preis war lt.Vertrag gekoppelt an den Steinkohlepreis und den Stundenlohn im öffentlichen Dienst. Wenn einer der Faktoren um x % steigt, sollte der Strompreis um x% steigen. Das Problem dabei war, dass sich niemals auf Kohlepreis oder Stundenlohn bei Preiserhöhungen bezogen wurde. Es wurde aus allen möglichen Gründen erhöht z.B. Preisentwicklung an der EXX, Erhöhung der EEG-und KWKG-Abgaben, Ölpreissteigerung usw.. Nachdem die InteressenGemeinschaft Energiepreise Lüneburg (IGEL) die Kunden darauf hingewiesen hatte und erste Rückzahlungsforderungen an Eon-Avacon gestellt wurden, hat man sämtliche Nachtstromverträge (die jetzt \"Amado\" hießen) gekündigt. Doch nicht einmal das ging glatt über die Bühne.Durch die Vielzahl von unterschiedlichen Verträgen aus der Vergangenheit waren verschiedene Fristen und Formen einzuhalten. So war bei manchen Verträgen vereinbart, dass die Kündigung durch Einschreiben erfolgen muss. Eon-Avacon meinte, sich mit einem Rundum-Schlag von diesen Verträgen befreien zu können und teilte den Kunden mit, dass der Amado ab dem 01.01.2009 nicht mehr angeboten wird. Doch welch Wunder ! Am 17.04.2009 erschien der totgesagte Amado-Vertrag wieder, als in der örtlichen Presse Preisänderungen bekanntgegeben wurden. Mit dem Hinweis \"für Bestandskunden\". Was nun ein \"Bestandskunde\" sein sollte, wurde nicht weiter erläutert. Für mich sind Bestandskunden alle, bei denen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Preisänderung ein Amadovertrag bestand. Auf meine Nachfrage bei Eon-Avacon wurde am 30.04.09 geantwortet : \"es handelt sich dabei um die StromAmado-Kunden, bei denen eine von den bereits gekündigten Verträgen abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde.\"Nun kenne ich aber Kunden, denen schriftlich bestätigt wurde, Bestandskunde zu sein. Eine andere Kündigung, als die zum 31.12. haben sie jedoch nicht erhalten. Kurz gesagt : Die Masse der zum 31.12. ausgesprochenen Kündigungen dürfte wegen Nichteinhaltung von Form und Frist unwirksam sein. Wie kam es nun zum Vertragsabschluß ? Wer nicht schon mit der ehemaligen Hastra einen Nachtstromvertrag abgeschlossen hatte (dieser wurde von Eon-Avacon mit allen Rechten und Pflichten übernommen), wurde ohne weiteres Zutun in den Sondervertrag Amado eingestuft. Ohne schriftliche Vereinbarungen. In manchen Fällen erhielten die Kunden eine Mitteilung über \"Abkommen für Speicherheizungsanlagen - Sonderbedingung Amado\". Das wurde aber nicht von den Kunden unterschrieben und war eher die Ausnahme. In diesem Abkommen waren auch die Preise aufgeführt. Die Preisänderungsklausel lautete : \"Avacon ist berechtigt, die Preise zu ändern\". (Wie Eon-Avacon nun sagt, entspricht diese Klausel genau dem Leitbild des § 5 GVV und ist daher wirksam.) Nach der zum 31.12.08 ausgesprochenen Kündigung wurden die Kunden weiterhin in dem (angeblich nicht mehr existierenden) Amado beliefert, bis zum 01.06.09. Aus Kulanz, wie Eon-Avacon schreibt. Ich meine, die Weiterbelieferung in dem Amadovertrag (und somit die Nichtausübung der ausgesprochenen Kündigung) stellt eine konkludente Erklärung dar, den Vertrag wie bisher weiterführen zu wollen. Ob es wirksam ist, den Kunden zu sagen : \"Unsere zum 31.12.08 ausgesprochene Kündigung wird nun zum 01.06.09 vollzogen\" möchte ich bezweifeln.Wer nicht bis 01.06.09 einen neuen Sondervertrag unterschrieben hat, wird nun in die \"HeizstromGrundversorgung\" eingestuft. Das soll eine Versorgung mit Nachtstrom sein, für die die GVV als Vertragsgrundlage gilt. Wie das funktionieren soll ist rätselhaft, denn alle Besonderheiten des Nachtsstroms (gemeinsame/getrennte Messung, Schaltzeiten usw.) sind nicht in der GVV geregelt. Auch ist dann nach § 4 GVV ein Wechsel mit dem \"normalen\" Strom zu einem anderen Anbieter nicht möglich, da der Kunde seinen gesamten Strombedarf vom Grundversorger beziehen muss. Da Eon-Avacon Monopolanbieter von Nachtstrom ist, wird der Kunde unter Ausnutzung der Marktmacht an einem Anbieterwechsel gehindert. Um auf den Fall von @ostis zu kommen : Es war allgemein üblich, dass die Kunden die Verträge von Vorbesitzern aufs Auge gedrückt bekamen. Ohne Vertrag, ohne irgendwelche Vereinbarungen. Es blieb diesen Kunden ja auch nichts weiter übrig, wenn sie die Speicherheizung weiter betreiben wollten. Und so existieren heute abertausende Nachtstromkunden, die ohne jegliche schriftliche Unterlagen mit Nachtstrom im Rahmen eines Sondervertrages versorgt werden. Auch die von Eon-Avacon erfundene HeizstromGrundversorgung ist nichts anderes als ein Sondervertrag ! Wenn man Geld zurück haben will, wird man um eine Klage nicht herumkommen. Ich würde auf jeden Fall erst einmal Widerspruch einlegen und die Preise kürzen. Eon-Avacon wird es sich wahrscheinlich dreimal überlegen mit dem ganzen Chaos vor Gericht zu ziehen und sich eine Schlappe wegen ungerechtfertigter Preiserhöhungen einzuhandeln.
reblaus:
@Christian Guhl
Ich will nicht ausschließen, dass der BGH bei der Abgrenzung von Sonderverträgen zur Grundversorgung zu dem Ergebnis kommt, dass es nicht auf den gewählten Tarif ankomme. Dann wäre eine \"Heizstromgrundversorgung\" im Bereich des zu Befürchtenden. Hierbei könnten aber technische Besonderheiten der Nachtspeicherheizungen zu berücksichtigen sein, und da kenne ich mich nicht genau genug aus.
@Black
Vielleicht kann Ostis einen verdammt guten Pflaumenkuchen backen oder sonstige Dinge, die Ihnen nie gelingen würden. Man sollte ihr vielleicht nachsehen, dass sie den Sachverhalt nicht so sorgfältig schildert, wie das von einem Juristen erwartet werden könnte.
Sie haben in Ihrer Praxis vermutlich hauptsächlich mit Fachleuten zu tun, und sind daher vielleicht ein wenig verwöhnt. Verbraucheranwälte haben da weit mehr Routine, den Sachverhalt zu erforschen.
Black:
@ reblaus
Vermutlich haben Sie recht. Wobei, wenn ich (mittelbar) sehe wie E.ON seine Verträge so führt :rolleyes:
Ich würde ja gerne mal denjenigen kennenlernen, der für das Akzent-Problem verantwortlich ist.
PS: Jetzt habe ich tatsächlich Lust auf Pflaumenkuchen.
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