Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom  (Gelesen 68967 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Marina

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #45 am: 13. Oktober 2009, 22:15:59 »
Hallo Cremer,
bin gestern auf dieses Forum gestoßen und jetzt noch ratloser als vorher.

Wenn ich doch einen Sondervertrag habe, und dieser Preiserhöhungen nicht zuläßt, warum wurde dann der Strompreis für den Powertherm ständig erhöht?

Was ich ebenfalls nicht verstehe: Wieso braucht E.ON diesmal eine Unterschrift von uns? Bisher wurde alles geändert ohne uns zu fragen, der Preis sowie auch die Namensänderung auf Powertherm erfolgte ohne Unterschrift. Nachdem ich mal bei E.On nachgefragt habe bekam ich zur Antwort, dass sich die Datenschutzrichtlinien geänderung hätten. Dies wäre die rechtliche Grundlage für den Neuvertrag und deshalb muß man unterschreiben.

Fragt sich bloß, wer diesen Schwachsinn glaubt. Wieso schickt E.ON dann nicht einfach geänderte AGBs zu so wie z.B. eine Versicherung oder eine Sparkasse?

Die große Frage ist doch die: Was ist anders, wenn ich freiwillig unterschreibe und was, wenn E.ON mich kündigt (mal abgesehen davon, dass ich dann in die Grundversorgung falle)? Zu was ist E.ON nach Unterschrift berechtigt was sie ohne Unterschrift nicht mit mir machen können? Da liegt doch der Hase im Pfeffer, sonst würde das ganze Trara doch nicht veranstaltet werden.

Ich befürchte nämlich, dass wir irgendwann gar keinen Nachtstrom mehr kriegen, wenn wir unterschreiben.

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #46 am: 13. Oktober 2009, 23:07:26 »
Zitat
Original von Marina
Wenn ich doch einen Sondervertrag habe, und dieser Preiserhöhungen nicht zuläßt, warum wurde dann der Strompreis für den Powertherm ständig erhöht?

Was ich ebenfalls nicht verstehe: Wieso braucht E.ON diesmal eine Unterschrift von uns? Bisher wurde alles geändert ohne uns zu fragen, der Preis sowie auch die Namensänderung auf Powertherm erfolgte ohne Unterschrift. Nachdem ich mal bei E.On nachgefragt habe bekam ich zur Antwort, dass sich die Datenschutzrichtlinien geänderung hätten. Dies wäre die rechtliche Grundlage für den Neuvertrag und deshalb muß man unterschreiben.


Die große Frage ist doch die: Was ist anders, wenn ich freiwillig unterschreibe und was, wenn E.ON mich kündigt (mal abgesehen davon, dass ich dann in die Grundversorgung falle)? Zu was ist E.ON nach Unterschrift berechtigt was sie ohne Unterschrift nicht mit mir machen können? Da liegt doch der Hase im Pfeffer, sonst würde das ganze Trara doch nicht veranstaltet werden.

kurze Zusammenfassung!

solange verwendetete Preisklausen nicht beklagt werden gelten Sie ob rechtes oder nicht. = > Eon. erhöht!

Unterschrift haben wollen heißt
1) man hat einen Sondervertrag
2) E.on will den loswerden da für E.on schlecht
3) Sonderverträge haben Kündigungsklausen, eventuell darf E.on garnicht kündigen
4) Grundversorgung für Stromheizung gibt es nicht meiner Meinung nach nicht
denn
4.1 Grundversorgte Kunden können binnen 6 Tagen einen beliebigen Anbieter wählen, geht bei Heizstromkunden nicht
4.2 Grundversorgte Kunden darf im Regelbetrieb der Strom nciht abgedreht werden.
usw..

man kännte sogar mit den Aussagen des Pressesprechers der RWe argumentieren.
Die Grußindustrie bekommt den Strom derzeit bis zu 10% billiger da wir den denen vereinbarungen haben die uns erlauben den Strom abzuschalten, bei
Privatkunden dürfen wir das nicht!

Offline egn

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 835
  • Karma: +0/-0
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #47 am: 14. Oktober 2009, 06:31:32 »
Zitat
Original von bjo
Die Grußindustrie bekommt den Strom derzeit bis zu 10% billiger da wir den denen vereinbarungen haben die uns erlauben den Strom abzuschalten, bei
Privatkunden dürfen wir das nicht!

Bei Heizstromkunden dürfen Sie das in der Regel auch. Wie oft und wie lange steht im Vertrag.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #48 am: 14. Oktober 2009, 08:34:38 »
Zitat
Original von Marina
Hallo Cremer,
bin gestern auf dieses Forum gestoßen und jetzt noch ratloser als vorher.

Wenn ich doch einen Sondervertrag habe, und dieser Preiserhöhungen nicht zuläßt, warum wurde dann der Strompreis für den Powertherm ständig erhöht?

Was ich ebenfalls nicht verstehe: Wieso braucht E.ON diesmal eine Unterschrift von uns? Bisher wurde alles geändert ohne uns zu fragen, der Preis sowie auch die Namensänderung auf Powertherm erfolgte ohne Unterschrift. Nachdem ich mal bei E.On nachgefragt habe bekam ich zur Antwort, dass sich die Datenschutzrichtlinien geänderung hätten. Dies wäre die rechtliche Grundlage für den Neuvertrag und deshalb muß man unterschreiben.
Hallo Marina,
ich versuch\'s auch nochmal mit ner Klarstellung. Das EON die Preise erhöht hat, bedeutet nicht automatisch, dass sie das auch durften. Durch das BGH-Urteil vom 17.12.2008 siehe hier ist erstmals klar festgestellt worden, dass viele Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 307 BGB genügen mit der Folge, dass diese Klauseln unwirksam sind und in diesen Verträgen keine wirksame Preisanpassung vereinbart ist.
Gleichzeitig ist in anderen Urteilen festgestellt worden, dass Sonderverträge nicht einseitig verändert werden können und Änderungen im Vertrag der Zustimmung beider Vertragsparteien bedürfen (das gilt übrigens auch für neue AGBs, die dem Vertrag zugrunde liegen). Bisher geht die überwiegende Anzahl der Gerichte davon aus, dass ein solcher Vertrag nicht in der Weise verändert werden kann, dass man dem Kunden mitteilt, dass man ihn einfach in ein anderes (neues) Vertragsverhältnis \'umbettet\' und davon ausgeht, dass er damit einverstanden ist, wenn er nicht wiederspricht. Hier ist seine ausdrückliche Zustimmung (=Unterschrift) notwendig.
Und als letzes ist ebenfalls vom BGH festgestellt worden, dass bei Abschluss eines neuen Vertrages der zu diesem Zeitpunkt gültige Preis als vereinbart gilt (sogenannter Sockelpreis), auch wenn keine gültige Preisanpassungsklausel vorhanden ist.

Dies alles hat folgende Auswirkung:
1. Die Versorger wussten nicht oder haben es zumindest gößzügig in Kauf genommen, dass sie unwirksame Preisanpassungsklauseln hatten, und haben deshalb (normal) erhöht. Das geht nun nicht mehr so einfach.
2. Wegen der fehlenden Rechtsgrundlage sind Preisanpassungen unzulässig gewesen und der Kunde kann Geld zurück verlangen. Strittig ist noch, ob der bis auf den erstmals in diesem Vertrag vereinbarten Preis zurück kann oder ob er nur auf den Preis zurückfällt, der galt, als er erstmals Widerspruch gegen die Preiserhöhungen oder Preise erhoben  hat. Bei letzterer Variante würde logischerweis egelten: Wer bisher noch nicht widersprochen hatte, der erhält nichts zurück. Hier steht eine höchstrichterliche Rechtsprechung aber noch aus und ist für die Versorger nicht kalkulierbar. Dieses Rückforderungsrecht des Verbrauchers ist natürlich für die Versorger SEHR bedenklich und er will es schnellstmöglich ausschalten. Dieses kann er für die Vergangenheit zwar nicht mehr , aber für die Zukunft durch einen enuen Vertrag (siehe auch 4.).
3. Einen neuen Vertrag kann man nur sicher mit Ihrer Unterschrift abschließen, weshalb man diese nun, im Gegensatz zu früher, einfordert.
4. Und als letztes bietet der neue Vertrag die Sicherheit, einen neuen (deutlich höheren als den ursprünglich im Vorvertrag vereinbarten) Anfangspreis zu haben, selbst wenn im neuen Vertrag wieder eine unwirksame Preisanpassungsklausel drin stecken sollte (was wohl tatsächlich oft der Fall sein dürfte, da die Versorger sich ungerne auf nachprüfbare Kriterien festlegen lassen möchten  ;) ).

Und als letztes noch die Antwort auf die Frage: \"Was ist anders, wenn ich freiwillig unterschreibe und was, wenn EON mich kündigt?\"

Ganz einfach: Wenn Sie auf diesem Weg unterschreiben, haben Sie einen neuen Sondervertrag mit neuem Anfangspreis. Dazu sind Sie ein einigermaßen zufriedener Kunde, da Ihnen angeboten wurde, zu unterschreiben und Sie ja eine Auswahl hatten. = Gutes Gefühl  :)
Wenn EON Sie kündigt, haben Sie eine böse Stimmung (die haben Sie tatsächlich rausgeschmissen). Ihnen wird gedroht (\"sie fallen in die teure Grundversorgung, wenn Sie nicht unterschreiben\") und Sie bekommen möglicherweise noch stärkere Protestgedanken. =  X(

Daher versuchen die Versorger es lieber auf die nette Tour, zumal sie oft durch Unwissenheit der Kunden sogar eher ans Ziel kommen, da sie bei freiwilliger Unterschrift des Kunden keine Kündigungsfristen aus dem alten Vertrag einhalten müssen.

Alles klar ?  ;)

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #49 am: 14. Oktober 2009, 09:33:45 »
@Marina,
@bolli,

wenn sie nicht unterschreibt, muss man wissen was man künftig machen will bzw. \"wo der Zug hinfährt\".

1.)
wird der Versorger vermutlich den Vertrag kündigen und Sie in die Grundversorgung\"stecken\".

Dagegen müssen Widerspruch dann einlegen.

Vermutlich müssen sie künftig eigene Jahresrechnungen auf der Basis des Sondervertrages erstellen und dann abwarten ob der Versorger klagt.

2.)
Sie können Rückfoderungsansprüche bis zum 31.12.2009 für die letzten 3 Jahre stellen, d.h. für Rechnungen in 2006. Wenn rechnung in 2006 für den Zeitraum 1.1.2005 bis 31.12.2005 erstellt wurde, dann stellen Sie den Rückforderungsanspruch ab der Preisbasis 1.1.2005.

Auch dann wird vermutlich der Versorger Ihnen kündigen.

3.)
Bei Vorlage neuer Verträge ist zu prüfen, ob wirksame Preissteigerungen in den AGB vereinbart sind. Anderenfalls ist Widerspruch einzulegen. Auch dann könnte der Versorger den Sondervertrag kündigen.

Beispiel:
Die Stadtwerke Kreuznach legen ab Okt. den ca. 8000 Sondervertragskunden neue Verträge vor, die sie freiwillig unterschreiben können. Argumentiert wird, dass auf grund des BGH Urteils v. 15.7.09 dem Verbraucher mehr Rechte zustehen, z.B. kündigung. Das ist zwar richtig, gleichzeitig stellt er sich schlechter, weil neue AGB\'s mit neuen Preisänderungsformeln gelten und vor allem ein neuer Ausgangspreis. Schmackhaft wird das gemacht, durch 20 € Kinogutscheine für die ersten 1000 neu unterschriebenen Verträge. Ich sage nur \"Mit Speck fängt man Mäuse\" oder es ist \"Bauernfängerei\"
In den neuen AGB gibt es den Punkt 5.2: Kündigt der Kunde nicht, so gelten die geänderten preise und Bedingungen....
Diese Formulierung ist wiederum rechtsunwirksam, siehe Einstweilige Verfügung des LG Hamburg v. 23.9.2009 (312 O 574/09)


Oder Sie \"stecken den Kopf in den Sand\" und lassen wie es ist und unterschreiben.
Damit kalkulieren und rechnen die Versorger.
Habs gerade gestern vom nachbarn gehört: \"alles viel zu kompliziert und zu aufwendig, hab keine Zeit, kenne mich nicht aus\".

@marina, kommen sie doch mal per E-mail
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #50 am: 14. Oktober 2009, 11:13:15 »
Zitat
Original von Cremer
...wird der Versorger vermutlich den Vertrag kündigen und Sie in die Grundversorgung\"stecken\".
Bei Heizstrom gibt es keine Grundversorgung (Stromabschaltung/Schaltzeiten Nachtstrom). Auch wenn sich Verträge jetzt \"HeizstromGrundversorgung\" nennen, sind das glasklare Sonderverträge. Lt. StromGVV § 6.2 ist jederzeit Strom zu liefern. Nicht nur von 22.00 -06.00 Uhr. Und das zeitweise Abschalten ist in der Grundversorgung auch nicht möglich. Die Versorger sind in einer äußerst prekären Lage. Wenn der Kunde den neuen Vertrag nicht unterschreibt, bleibt eigentlich nur die Einstellung der Belieferung mit Heizstrom oder den Kunden ohne schriftlichen Vertrag (und somit ohne vereinbarte AGB) zu beliefern. Eine Versorgungspflicht mit Nachtstrom gibt es nicht. Die Protestwelle möchte ich sehen, wenn alle Heizstromkunden Deutschlands mit dem normalen Haushaltsstrom die Speicherheizung betreiben sollen. Der Versorger, der als erster so etwas macht, hätte wohl nicht mehr viele Kunden. Also wird versucht, die Kunden für dumm zu verkaufen und ihnen weiszumachen, dass es keiner vertraglichen Vereinbarungen für die HeizstromGrundversorgung bedarf und die StromGVV gelten würde. Vielleicht könnten massenweise Beschwerden beim Kartellamt etwas bewirken. Mir wurde mitgeteilt, dass es sich dabei um ein \"untergeordnetes Problem\" handelt und man keinen Grund zum Eingreifen sieht.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #51 am: 14. Oktober 2009, 12:32:52 »
@Christian Guhl,

Zitat
Bei Heizstrom gibt es keine Grundversorgung (Stromabschaltung/Schaltzeiten Nachtstrom

da bin ich anderer Meinung. In der Nachbarschaft schlägt sich ein Kunde seit mehreren Jahren mit den SW KH rum. Die hatten ihm auch angedroht bei nichtakzeptieren ihn den Sondervertrag zu kündigen und in die normale Grundversorgung zu stecken.

Letztlich hat er dieses Jahr den Vertrag mit den SW KH gekündigt und ist zu einem Mitbewerber gegangen, allerdings wird der wärmepumpenstrom zu Haushaltstromkonditionen geliefert.
Er hatte sich zu sehr mit den SW KH aufgeregt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Marina

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #52 am: 14. Oktober 2009, 21:10:42 »
Hallo bolli,
hallo Cremer,

erstmal danke für die absolut ausführlichen Antworten.

Ich seh das jetzt so: Wenn ich also den neuen Vertrag unterschreibe, gehöre ich endgültig der Katz, weil ich keine Rückforderung mehr geltend machen kann und damit den derzeit gültigen Preis anerkenne. Lt. den neuen Vertragsbedingungen kann ich zwar bei erneuten Preisanpassungen kündigen oder den Versorger wechseln, aber haha, wo soll ich denn hin? Witz komm raus du bist umzingelt. Das solche Verträge überhaupt rausgeschickt werden dürfen ist schon der Hammer.

Na gut, da kommt wohl einiges an Schriftverkehr auf mich zu. Ich packs dann mal an.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #53 am: 14. Oktober 2009, 21:36:26 »
@Marina,

Rückforderungen.
haben wir gerade im kleinen Kreis der BIFEP soeben besprochen. Wenn Sie einen Rückfordrungsantrag stellen und der Versorger nicht erstattet, was ich mal vermute (wer zahlt so freiwillig Geld zurück?), muss man eine Rückforderungsklage gegen den Versorger anstrengen und dies noch vor dem 31.12.2009 um die Beträge ab 2005 zu erhalten, sonst erst ab 2006.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #54 am: 15. Oktober 2009, 10:20:28 »
Zitat
Original von Marina
Ich seh das jetzt so: Wenn ich also den neuen Vertrag unterschreibe, gehöre ich endgültig der Katz, weil ich keine Rückforderung mehr geltend machen kann und damit den derzeit gültigen Preis anerkenne.
Um\'s noch etwas klarer zu formulieren:
Aus Ihrem alten Vertrag können Sie (auch wenn er gekündigt oder gar schon erloschen ist), auch weiterhin Rückforderungsansprüche geltend machen, egal mit wem Sie ggf. einen neuen Vertrag abschließen. Allerdings gelten bei der Rückforderung die Verjährungsregelungen gem. § 195 und § 199 BGB. Danach verjähren also am 31.12.2009 alle Ansprüche aus dem Jahr 2006. Da der Anspruch aus Ihrem Vertrag mit Ihrem Versorger die jeweilige Jahresabrechnung ist, sind von der Verjährung alle in der 2006er Abrechnung enthaltenen Abrechnungszeiträume umfasst. Dieses können dann eben auch noch Zeiträume in 2005 sein.

Wenn man die Verjährung hemmen will, bleibt einem leider nur die Rückzahlungsklage, uaßer man hat rechtzeitig Aufgerechnet und dieses dem Versorger mitgeteilt und dieser hat sich nicht weiter dazu geäußert. Dieses Aufrechnen bedeutet, man hat weniger gezahlt als man sollte und hat gesagt, dass die fehlende Zahlung mit der noch ausstehenden Rückforderung verrechnet wird.  Hört sich möglicherweise kompliziert an (ist es wohl auch) aber auf dem Weg kommt ggf. noch an ältere (Rück)forderungen heran.
Ansonsten sollten Sie davon ausgehen, dass Ende 2009 ohne Klage nicht mehr an Überzahlungen aus der 2006er Abrechnung heranzukommen ist.

Offline Irina74

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #55 am: 23. November 2009, 19:39:41 »
Hallo zusammen,

ich wollte Euch mal über meinen aktuellsten Stand zu meinem eon-Schriftverkehr informieren.

Nachdem ich der Beendigung des Powertherm Liefervertrages und der zukünftigen Belieferung zu den Preisen der Grundversorgung widersprochen habe, erhielt ich folgendes Schreiben:

....Und damit wir künftig alle unsere Wärmestromkunden zu denselben Konditionen von E.ON Wärme Strom beliefern können, möchten wir zum 30. November 2009 alle Kundenverträge E.ON Power therm beenden.
(das Wort \"möchten\" finde ich in dem Satz besonders gelungen!)
Da wir bis zum heutigen Tag keinen ausgefüllten Vertrag für einen unserer anderen Tarife von Ihnen erhalten haben, wurde Ihr derzeitiger Vertrag mit unserem Schreiben Ende August 2009 gekündigt.....

Danach geht das Schreiben mit dem üblichen Blabla weiter.

Daraufhin habe ich E.ON mitgeteilt, dass sie doch bitte ihre Kündigungsfristen einhalten sollen und mir die Vor- und Nachteile des neuen Tarifs und der dazugehörigen AGBs (denn diese haben sich definitiv geändert) erläutern sollen.

Hierzu kam von E.ON dann folgende Antwort:

Wir haben Ihnen die fristgerechte Kündigung Ihres Vertrages E.ON Power therm bereits ausgesprochen. Zudem hat der Tarif E.ON Power therm keine Laufzeit, deren Ende abgewartet werden müsste.

Die allgemeinen Geschäftsbedinungen haben sich dahingehend geändert, als dass die aktuellen Gesetzesänderungen zum Thema Datenschutz nun in unsere AGB\'s mit aufgenommen wurden. Die neuen AGB\'s finden Sie auf der Rückseite Ihres Antrags auf E.ON WärmeStrom, dort können Sie gerne selbst vergleichen.

Das nenne ich doch mal einen tollen Kunden-Service! ;)

Nun an alle Experten hier im Forum: Was nun???

Offline Achaton

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #56 am: 01. Dezember 2009, 14:28:24 »
Hallo,
schaut Euch mal an, was die ENSO in Sachen Wärmespeicheraltverträge mit aufmüpfigen Kunden versucht!

ENSO Sachsen will Nachtspeichervertrag durch Neuvertrag wegen geänderter Klauseln kündigen..

Grüße
Achaton

Offline Elektro

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #57 am: 17. September 2010, 22:10:38 »
Der Heizstrompreis steigt ab 01.11.2010 (pünktlich zur Heizperiode) schon wieder.

Ich wurde am 15.09.2010 von e.on in einem Brief datiert auf den 13.09.2010 informiert - relativ kurzfristig wie ich finde. Kann man wohl nix machen.

Offline risingsun28

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #58 am: 08. November 2010, 16:25:47 »
Zitat
Original von Irina74
Hallo zusammen,

ich wollte Euch mal über meinen aktuellsten Stand zu meinem eon-Schriftverkehr informieren.

Nachdem ich der Beendigung des Powertherm Liefervertrages und der zukünftigen Belieferung zu den Preisen der Grundversorgung widersprochen habe, erhielt ich folgendes Schreiben:

....Und damit wir künftig alle unsere Wärmestromkunden zu denselben Konditionen von E.ON Wärme Strom beliefern können, möchten wir zum 30. November 2009 alle Kundenverträge E.ON Power therm beenden.
(das Wort \"möchten\" finde ich in dem Satz besonders gelungen!)
Da wir bis zum heutigen Tag keinen ausgefüllten Vertrag für einen unserer anderen Tarife von Ihnen erhalten haben, wurde Ihr derzeitiger Vertrag mit unserem Schreiben Ende August 2009 gekündigt.....

Danach geht das Schreiben mit dem üblichen Blabla weiter.

Daraufhin habe ich E.ON mitgeteilt, dass sie doch bitte ihre Kündigungsfristen einhalten sollen und mir die Vor- und Nachteile des neuen Tarifs und der dazugehörigen AGBs (denn diese haben sich definitiv geändert) erläutern sollen.

Hierzu kam von E.ON dann folgende Antwort:

Wir haben Ihnen die fristgerechte Kündigung Ihres Vertrages E.ON Power therm bereits ausgesprochen. Zudem hat der Tarif E.ON Power therm keine Laufzeit, deren Ende abgewartet werden müsste.

Die allgemeinen Geschäftsbedinungen haben sich dahingehend geändert, als dass die aktuellen Gesetzesänderungen zum Thema Datenschutz nun in unsere AGB\'s mit aufgenommen wurden. Die neuen AGB\'s finden Sie auf der Rückseite Ihres Antrags auf E.ON WärmeStrom, dort können Sie gerne selbst vergleichen.

Das nenne ich doch mal einen tollen Kunden-Service! ;)

Nun an alle Experten hier im Forum: Was nun???

Schade dass genau dazu keinerlei Antwort kam, das erstickt bei jedem \"Neueinspruchler\" das Engagement schon im Keim....

Auch ich stehe jetzt vor dem gleichen Problem (Eon-Bayern- PowerTherm-Widerspruchskunde seit 2006 hab aber die Zahlungen NIE gemindert und nie eigenen Rechnungen aufgemacht) und habe folgendes geschrieben und wollte vor dem Absenden Eure Meinung hören:

***************************
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erinnere hiermit nochmals an mein Schreiben vom XX2006 und bitte darum endlich zu den damals gültigen Preisen mir die Abrechnung zu erstellen. Desweiteren weise ich darauf hin, dass Sie seit dem Eingang dieses Schreibens, das Sie am XX2006 bestätigt haben, wissentlich und unrechtmäßig höhere Beträge von meinem Konto abgebucht haben als Ihnen zustehen.

Um keinen unnötigen Verwaltungsaufwand vor Beendigung des anhängigen Muster-Gerichtsverfahrens gegen EON zu betreiben habe ich bis dato die falschen und zu hohen Abbuchungen lediglich geduldet.

1.
Da nun schon wieder eine falsche Abrechnung erstellt wurde (Abrechnung zum Grundversorgung Heizung-Tarif und nicht zum PowerTherm-Tarif) ist meine Geduld leider am Ende. Auch das trotz der Angabe über einen Wasserschaden in der Online-Eintragung der Ablesung 2010 einfach willkürlich eine verdreifachte! Abschlagszahlung festgesetzt wurde ist eine Selbstbedienung sondersgleichen.

2.
Ich entziehe Ihnen deshalb mit sofortiger Wirkung sämtliche Einzugsermächtigungen.

3.
Desweiteren werde ich die zu Unrecht abgebuchten X.XXX,XX € am XXX zurückbuchen lassen, wenn bis zu diesem Termin keine korrekte Rechnung bei mir eingetroffen ist und die zu viel behaltenen Beträge der Jahre 2006 – 2010 rückerstattet wurden. Die ggf. nach einer Verrechnung noch fehlende Nachzahlungen werde ich innerhalb von einer Woche nach Erhalt einer korrekten Rechnung selbstverständlich begleichen.

Ich werde ab dem XX monatlich folgende Abschlagzahlungen machen:
 € und  €


Ich bitte um baldige Erstellung einer ordentlichen und richtigen Abrechnung über den gesamten Zeitraum seit meinem Einspruch !! Als letzten Termin habe ich mir den xxxxxx vermerkt, danach werde ich diese leidige Angelegenheit an meinen Rechtsanwalt zur Erhebugn einer Feststellungsklage übergeben, eine Kostenübernahme meiner Rechtschutzversicherung habe ich bereits erhalten.


Telefonisch stehe ich Ihnen für Rückfragen etc. jederzeit zur Verfügung unter:
********************************

Jemand dazu ein paar Finetuning-Tips ? Oder paßt das soweit ? Gerne auch Per Mail ;-)   Werde dann den geänderten Text hier zur Verfügung stellen wenn das erlaubt/gewollt ist.

Nehme auch gerne einen Anwalt-Tip entgegen (vornehmlich aus Bayern)

Offline risingsun28

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #59 am: 15. November 2010, 11:23:18 »
scheinbar hat hier alle EON-Kunden der Schlag getroffen... oder ist mein Schrieben so nachahmenswert das alle EON-Power-Thermler mit tippen beschäftigt sind ?

Egal, heut geht das Schrieben genau so raus und die Jahresabrechnungs-Lastschrift geht zurück.

Soll ich von mir aus den EON durchaus zustehenden Betrag des normalen Stroms nachzahlen oder alles mit dem Powertherm verrechnen ?

Der normale Strom wird demnächst von mir gekündigt und geht an einen fairen Anbieter grüner Natur, mal sehen wer den Zuschlag bekommt.

Heizstromkunde werde ich wohl leider vorerst mal bleiben müssen, mangels alternative.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz