Energiepreis-Protest > GASAG Berlin

Berliner warten auf BGH -Urteil

<< < (2/4) > >>

wartifan:
Welche konkrete Praxisbedeutung hat das Urteil nun?
Ich kürze seit 2003 auf meinen Preis. Die GASAG hat meinen Sondervertrag einseitig gekündigt gehabt, was ich nie anerkannt habe.
Alle 2 Monate ein Mahnbrief, den ich immer prompt beantworte.

RR-E-ft:
Auf einer Veranstaltung der BGW- Kongress GmbH am 07.09.2006 in Frankfurt/ Main führte Dr. Rolf Erman aus der Rechtsabteilung der GASAG unter der Überschrift \"Krisensituation Sammelklage - der Fall Berlin\" aus:


--- Zitat ---9. Risiken aus Fehlurteilen

Das Gericht hält die Preisanpassungsklauseln in den AGB für unwirksam und gibt deshalb der Klage statt: Flächenbrand!

-dann ensteht eine Differenz zwischen dem geschuldeten und dem bezahleten Preis; GASAG wäre gem. § 812 Abs. 1 BGB zur Herausgabe des Differenzbetrages verpflichtet
- dies gilt unseres Erachtens für alle Kunden: Einwand der \"Kenntnis der Nichtschuld\" (§ 814 BGB) greift nicht durch, denn die Kunden, die ohne Zahlungsvorbehalt weiter gezahlt haben, glaubten offensichtlich, dazu verpflichtet zu sein.

Daraus ergibt sich:

1. Preisanhebungen vom 1.Jan. 2006, 1.Oktober 2005 und 1.Dezember 2004: Wird, ganz oder teilweise, die Unbilligkeit der Gaspreisanhebung oder die Unwirksamkeit der zugrundeliegenden AGB rechtskräftig fetgestellt, wäre ggenüber allen Kunden im Umfang der Rechtskraft des Urteils der jeweils nicht geschuldete Betrag zu erstatten, also die Differenz zwischen dem Preis vor der jeweiligen Preisanhebung und dem Preis zum Zeitpunkt der urteilsbedingten Rückerstattung. Abzuziehen wären einbehaltene Beträge und verjährte Rückzahlungsforderungen.  
--- Ende Zitat ---

Ich habe diese Ausführungen von Dr. Erman selbst gehört. Dem Bund der Energieverbraucher liegt eine Teilnehmerliste der Veranstaltung vor.

In der Rechtsabteilung der GASAG wusste man also bereits im September 2006 um die Folgen. Deshalb ist das jetzige Lavieren nach der BGH- Entscheidung unverständlich.




--- Zitat ---Original von TAM 21.07.09
Der BGH hatte vor Kurzem eine bis Anfang 2007 gebräuchliche Preisänderungsklausel in den Gasag-Tarifen \"Vario\" und \"Aktiv\" für unwirksam erklärt. Sie hatte dem Unternehmen erlaubt, die Preise nach oben und unten anzupassen, den Versorger aber nicht verpflichtet, die Preise zu senken, wenn seine Bezugskosten fallen. Rund 300.000 Sondervertragskunden haben Verträge mit dieser Klausel abgeschlossen, 50.000 davon hatten zwei Erhöhungen 2005 und 2006 nur unter Vorbehalt gezahlt.
--- Ende Zitat ---

RR-E-ft:
GASAG muss mit Klagewelle rechnen

GASAG prüft Rückzahlung an 300.000 Gaskunden


--- Zitat ---Anrecht auf das Geld haben nicht nur die 50 000 \"Aktiv\"-Tarifkunden, die diese Preissteigerungen unter Vorbehalt bezahlten. Die Experten meinen, dass alle über 300 000 Haushalte, die im Sondertarif \"Aktiv\" zum Zeitpunkt der genanten Preiserhöhungen waren, Anspruch auf Erstattung haben. Über 30 Millionen Euro müsste dann die Gasag zurück zahlen. Was das Energieunternehmen machen will, ist noch unklar. \"Wir prüfen das Urteil. In den nächsten zwei Wochen werden wir eine Lösung vorlegen\", sagt Gasag-Sprecher Klaus Haschker.
--- Ende Zitat ---

RR-E-ft:
GASAG will nichts zurückzahlen.

Klug waren demnach die Kunden, die von Anfang an ihre Abschlags- und Rechnungsbeträge um die Erhöhungsbeträge gekürzt hatten. Sie brauchen sich von der GASAG kein Geld zurück erstreiten.

RR-E-ft:
Streit mit harten Bandagen

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln