Energiepreis-Protest > GASAG Berlin

Berliner warten auf BGH -Urteil

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RR-E-ft:
GASAG- Rentner zu neuer Klage entschlossen


--- Zitat ---Also entschloss er sich 2007, nachdem das Landgericht seine Klage zurückwiesen hatte, weiterzumachen. Am 15. Juli 2009 bekam er schließlich beim BGH Recht. Seither fordert die Verbraucherzentrale Berlin, dass die Gasag mehr als 300 000 Kunden das Geld zurückzahlt, das sie in den Tariferhöhungen von Oktober 2006 und Januar 2007 zusätzlich eingenommen hat. Die Gasag weist das zurück mit dem Argument, dass die Klausel vielleicht falsch war, die Preiserhöhung aber völlig legitim und angemessen. Sie will Schmidt auch weiter kein Geld erstatten. \"Ich werde jetzt Klage einreichen müssen\", sagt der. \"Und notfalls gehen wir eben wieder bis nach Karlsruhe.\"
--- Ende Zitat ---

kamaraba:

--- Zitat ---Jetzt hat aber ein Kunde gewonnen – und das vor dem höchsten Gericht.  Dass Kunden jetzt denken, sie können sich Geld zurückholen, weil eine unserer Klauseln aus formaljuristischen Gründen abgelehnt wurde, kann ich menschlich nachvollziehen. Aber das Urteil sagt nicht, dass wir zu viel Geld eingenommen haben! Der Kunde hat sein Produkt bekommen, und er hat dafür nachweislich einen fairen Preis gezahlt. Da ist kein Platz für Entschädigung. Wir machen faire Preise für unsere Kunden.
--- Ende Zitat ---

Quelle:

Macinally:

--- Zitat ---Original von kamaraba

--- Zitat ---Jetzt hat aber ein Kunde gewonnen – und das vor dem höchsten Gericht.  Dass Kunden jetzt denken, sie können sich Geld zurückholen, weil eine unserer Klauseln aus formaljuristischen Gründen abgelehnt wurde, kann ich menschlich nachvollziehen. Aber das Urteil sagt nicht, dass wir zu viel Geld eingenommen haben! Der Kunde hat sein Produkt bekommen, und er hat dafür nachweislich einen fairen Preis gezahlt. Da ist kein Platz für Entschädigung. Wir machen faire Preise für unsere Kunden.
--- Ende Zitat ---

Quelle:
--- Ende Zitat ---



... und genau das eine formaljuristische Antwort auf die entscheidende Frage.

War den die Gasag nicht die, die behauptet hat, bei einem höchstrichterlichen Urteil alle Kunden gleich zu behandeln?

bolli:
Meine persönliche Meinung ist die, dass die Versorger derzeit alle auf Zeit spielen.. Indem Sie die Rückzahlungen verweigern (mit welchen Begründungen auch immer) ziehen sie das ganze in die Länge und am Ende eines jeden Jahres verfristen wieder einige Rückzahlungsansprüche, da beileibe nicht alle Kunden, die Rückforderungsberechtigt wären, diese Rückforderung auch einzuklagen versuchen, selbst Widerständler überlegen es sich mehr als einmal, ob sie klagen sollen.

Insofern lehnen sich die EVU zurück und warten mal ein wenig ab. Das spart VIEL Geld.

Macinally:

--- Zitat ---Original von bolli
Meine persönliche Meinung ist die, dass die Versorger derzeit alle auf Zeit spielen.. Indem Sie die Rückzahlungen verweigern (mit welchen Begründungen auch immer) ziehen sie das ganze in die Länge und am Ende eines jeden Jahres verfristen wieder einige Rückzahlungsansprüche, da beileibe nicht alle Kunden, die Rückforderungsberechtigt wären, diese Rückforderung auch einzuklagen versuchen, selbst Widerständler überlegen es sich mehr als einmal, ob sie klagen sollen.

Insofern lehnen sich die EVU zurück und warten mal ein wenig ab. Das spart VIEL Geld.
--- Ende Zitat ---




Deswegen sollten die monatlichen Abschläge angepasst werden. Dann auch soweit herabgesetzt das möglichst keine Überzahlung des Kunden
entsteht.


Gruß
Mac

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