@rigulo
Es scheint so, als führe die Vereinheitlichung überall nur zu Preiserhöhungen, obschon es zu einer Nivellierung, also Einebnung der Tarifstruktur, kommen müsste, bei der auch irgendwo Preise sinken.
Durch die Fusion sollten ja gerade Synergieeffekte und damit Kostensenkungspotentiale erschlossen werden.
Kostensenkungen sind auch an die Kunden weiterzugeben, ebenso wie Kostenerhöhungen.
Wenn man Ihnen nur Kostenerhöhungen vorrechnet, verschweigt man wohl, dass diese durch Kostensenkungen an anderer Stelle vollständig oder teilweise kompensiert werden können.
Deshalb unterliegen immer die Gesamtpreise einer Billigkeitskontrolle.
Verwenden Sie das Musterschreiben.
Die Unbilligkeit folgt m. E. allein daraus, dass E.ON WW auch den allgemeinen Tarif nicht erhöht hat.
Wären Preiserhöhungen aufgrund der gesamten Kosten- und Erlöslage des Unternehmens tatsächlich erforderlich gewesen, hätte man schon im wirtschaftlichen Eigeninteresse nach § 12 BTOElt auch eine Erhöhung der Allgemeinen Tarife beantragt.
Hätte das Wirtschaftsministerium diese Notwendigkeit anhand der vorgelegten Unterlagen auch anerkannt, wäre eine Erhöhung zu genehmigen gewesen.
Wenn also der Allgemeine Tarif nicht erhöht wurde, kann das entweder daran liegen, dass die Preisaufsicht die Notwendigleit von Preiserhöhungen nicht anerkannt und eine entsprechende Genehmigung zur Preiserhöhung verweigert hat oder aber das EVU von Anfang an wegen Aussichtslosigkeit von einem solchen Antrag Abstand genommen hatte.
Beides führt wohl im Ergebnis dazu, dass Preiserhöhungen aufgrund der Kosten- und Erlöslage nicht erforderlich sind.
Das man Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt, hilft über die Billigkeitskontrolle nicht hinweg, vgl. unter Fragen und Antworten auf der Seite.
Sorgen Sie vor allem dafür, dass sich viele beteiligen, damit man nicht auf die Idee verfällt, Sie als Einzelnen besonders zu behandeln.
Siehe auch hier zu den entsprechenden Aussagen des Vorstandsvorsitzenden der Muttergesellschaft E.ON Energie AG:
E.ON BayernFreundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt