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Autor Thema: Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???  (Gelesen 12582 mal)

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Offline jbxc

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Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???
« Antwort #15 am: 22. Juli 2005, 20:27:06 »
@Cremer
@RR-E-ft

erstmal Danke für die schnellen Antworten.

 Jedoch weiss ich immer noch nicht so richtig wie ich es richtig mache. Ich habe zwar noch bis nächstes Jahr Zeit, aber man will ja immer einen Schritt voraus sein. :)

Was mache ich wenn ich Guthaben habe ???

§ 31 AVBV
Gegen Ansprüche des Gasversorgungsunternehmens kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.

Als Ausnahmen zählen unbestrittene Gegenansprüche. Was bedeutet dieser Satz ?

Viele Grüss jbxc

Offline RR-E-ft

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Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???
« Antwort #16 am: 22. Juli 2005, 20:39:21 »
@jbxc

Aller Voraussicht nach gilt die AVBV in der jetzigen Form in einem Jahr nicht mehr.

Verschieben wir die Diskussion deshalb auf später.

\"Unbestritten\" heißt, Ihr Versorger ist sich mit Ihnen darüber einig, dass Ihre Gegenforderung besteht. Genau das ist der Haken.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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