Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Ankündigung über Unterbrechung von Strom und Gas  (Gelesen 5965 mal)

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Offline Lili

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Ankündigung über Unterbrechung von Strom und Gas
« am: 09. Juni 2009, 17:00:02 »
Hallo an alle,

letzte Woche haben wir Post von der EON Avacon erhalten.Es war bzw.ist eine Ankündigung über die Unterbrechung der Anschlussnutzung für Strom und Gas.(Gegen Gas hatten wir nach einem Mahnbescheid vom 31.12.2008 ) Widerspruch eingelegt.
Die Einstellung sollte dann laut Brief heute am 09.06.09 erfolgen.Keiner konnte recht daran glauben das die wirklich vorbei kommen würden.Es geht um eine Betrag von 233,67 Euro.Wir können bei unseren Rechnungen die von der EON kommen nicht mehr durchsteigen.Daraufhin haben wir mehrfach an EON geschrieben uns das alles zu erläutern und dann bezahlen wir unseren Strom.Die Abschlagszahlungen werden getrennt für Gas und Strom von uns bezahlt..
Leider kommt von der EON nichts ausser Drohungen alles abzustellen.
Heute war nun der Tag an dem alles abgestellt werden sollte.Man glaubt es kaum aber pünktlich um 11 Uhr kam jemand von Nienburg im Auftrag von EON.Wir haben nicht geöffnet und dann warf der Mann ein Schreiben in den Briefkasten.
Datum,Uhrzeit,Kunde nicht angetroffen....jetzt zu zahlen 372,53 Euro.
Inzwischen haben wir einen Anwalt eingeschaltet, der aber so scheint es mir, etwas ratlos in der ganzen Situation ist.Er kennt noch keinen bei dem die EON so ernst gemacht hat.
Der Anwalt will morgen erneut mit der EON telef.Kontakt aufnehmen.Auf die Briefe des Anwaltes antwortet die EON bisher nicht.

Wer kann uns helfen?Wie können wir uns schützen das die nicht alles abklemmen....auch schon vor dem Haus?Der Anwalt meinte mit einer Einstweiligen Verfügung???????????????
Ich würde doch gern den Strom bezahlen aber ohne genaue Auflistung geht da garnichts.

Liebe Grüße von Kerstin
Lili

Offline Cremer

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Ankündigung über Unterbrechung von Strom und Gas
« Antwort #1 am: 10. Juni 2009, 07:39:35 »
@Lili,
bitte mal hierdie Suchfunktionen hier im Forum und auf den Seiten des Energienetzes nutzen.

Es wurde schon vor Jahren hier im Forum dieses Problem eingehend besprochen.

Auf den Seiten des Energienetzes finden Sie eine Liste von Anwälten.

Grundsätzlich ist hier jedoch Ihr Problem nicht eindeutig dargestellt.

Liegt der Grund der angekündigten Sperre in einer Zahlungsunfähigkeit der Abschläge oder hatten Sie Widerspruch gegen die Preise und Preiserhöhungen eingelegt.

Im Ersteren ist es keine Sache des Forums.

Im Zweiten:
Grundsätzlich sollte spätestens nach dem ersten Brief einer konkreten Ankündigung einer Sperre ein Schutzbrief beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden. Weitere Tips hierzu siehe Energienetz
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline DieAdmin

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Ankündigung über Unterbrechung von Strom und Gas
« Antwort #2 am: 10. Juni 2009, 08:51:40 »
@Cremer,

aus anderen Beiträgen von Lili kann man dies entnehmen, dass dieses Außenstände mit der Preiswiderstand zusammenhängen.

Und es ist eine Sache des Forums, zumindest bei Sperrandrohungen, Hilfesuchenden erst einmal die ersten weiterführenden Hinweise zu geben.  Beispielsweise so einen:  Dokumentationsstelle Energieunrecht


@Lili,

im Grunde haben Sie zwar leider etwas spät, aber doch das richtige unternommen, nämlich einen RA zu kontakten.
Soweit ich Ihren Beitrag entnehmen konnte, ist dieser Avaconerfahren? Also auch bezügl. der Preisrebellion?

Spät deswegen, denn sobald man das erste Schreiben mit einer Sperrandrohung bekommt, sollte man reagieren.

Hier mal lesen: http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/

Ich selbst hatte damals noch bei meinen Versorger die Landeskartellbehörde eingeschaltet. Landeskartellbehörde deswegen, weil mein Grundversorger nur innerhalb Thüringens liefert, ansonsten wäre das Bundeskartellamt zuständig. (Ich hatte nur 3 Arbeitstage Zeit, von Androhung bis Sperrtermin von Strom und Gas)

Offline Blau Bär

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Ankündigung über Unterbrechung von Strom und Gas
« Antwort #3 am: 10. Juni 2009, 12:57:34 »
Hallo liebe Forumsgemeinde!

Wichtig ist immer schnell/fristgerecht zu reagieren und den Versorgern durch professionelles, lückenloses und eindeutiges Verhalten zu signalisieren, daß sie es \"mit einem nicht machen konnen\".

Vor Wochen kam bei uns jemand von E.ON Avacon. Ich fragte sofort was er wolle. Er entgegnete, daß er die Zählerstände ablesen wollte.
Im sehr deutlichen aber bestimmten Ton (nicht unfreundlich) sage ich ihm, daß der das natürlich dürfe.

Darauf hin von ihm - leicht verunsichert: \"Was darf ich denn nicht?\"

Ich: \"Das Gas abstellen! Wir haben da eine Diskrepanz mit ihren Gaspreisen...\"

Ich weiß vorherige Ankündigung wäre erforderlich gewesen...

Nur müssen die EVUs gleich wissen, an wen sie geraten sind.

Die Zählerstände wurden von mir parallel notiert (gegenseitig vor Ort abgeglichen).
Dann gab es noch nette (Ablese-)Plaketten auf alle Strom- und den Gaszähler. (Wir haben nur Gas bei E.ON Avacon.) Auch die Plomben am Hauptanschluß (Strom) des Hauses wollte er kontrollieren.

Viele Grüße
Blau Bär (der notfalls auch \"beißen\" kann  :tongue: =)  )

Offline Lili

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Ankündigung über Unterbrechung von Strom und Gas
« Antwort #4 am: 10. Juni 2009, 16:23:54 »
@Evitel 2004 & Blau Bär

danke für Eure Hilfe.Gegen die Gaspreise haben wir widerspochen und auch daraufhin einen Mahnbescheid bekommen.....dann Widerspruch eingelegt.Aber gegen den Strom nicht.
Es sind 2 Vertragskontonummern von EON verschickt.Dann fing alles an undurchsichtig zu werden.Die Abrechnungen sind teilweise fehlerhaft wogegen wir widersprochen haben.Immer und immer wieder habe ich mich beschwert,aber vergebens.Aber bei EON sitzen so unfähige Leute die nichts können.Man kann telefonieren oder stundenlang Briefe schreiben aber die wissen von nichts.Erst als ich selbst  nicht mehr in den ganzen Rechnungen durchgestiegen bin habe ich den Anwalt aufgesucht.
Der RA hat heute mit der EON telefoniert und wurde auch sehr schlecht behandelt.Die wüßten von nichts...weil es manchmal von Nienburg oder Helmstedt aus geht.
Den RA hat uns unsere Rechtschutzversicherung empfohlen.Ich habe sonst noch nie was mit einem RA zu tun gehabt.In der Kanzlei ist schon was mit der EON gelaufen,aber ich weiß nicht in wie Fern.
Unser RA hat uns heute gesagt, das wir eine einstweilige Verfügung beantragen wollen.Das würde er uns raten.
Ich habe zu wenig Ahnung um das (als Frau)einzuschätzen.Könnt ihr mir helfen was das sinnvollste wäre.
Im großen und ganzen werden wir den Energieanbieter wechseln.Aber keiner weiß ob es bei den anderen nicht genau so ist.


Im übrigen haben wir den Anwalt schon seit April und er hat mehrfach Briefe an die EON geschrieben,aber bis heute in schriftlicher Form keine  Antwort erhalten. (heute erst per Telefon nachdem er angerufen hat)

Liebe Grüße von Kerstin
Lili

Offline Blau Bär

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Ankündigung über Unterbrechung von Strom und Gas
« Antwort #5 am: 11. Juni 2009, 12:42:41 »
@ Lilli

Rechtsschutzversicherung ist immer gut!!! (Nur für diesen aktuellen Fall wird sie wohl nichts mehr helfen. Stichwort: Wartefrist nach Vertragsabschluß i. d. R. 3 Monate lt. Versicherungsbedingungen)

Bitte hier nocheinmal genau! lesen:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/
Quelle Bund der Energieverbraucher
Zitat

Wenn der Versorger die Sperrandrohung nicht zurücknimmt, dann sollte man eine einstweilige Verfügung gegen die angedrohte Versorgungssperre beim Amtsgericht beantragen. Ein Beispiel für eine solche Verfügung ist beigefügt. Dafür sollte ein Anwalt eingeschaltet werden. Bisher sind solche Verfügungen stets erlassen worden. Die Gerichts- und Anwaltskosten sind dabei stets dem Versorger auferlegt worden. Weigert sich das Amtsgericht, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, dann legen Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Gericht ein.



Andere Versorger werden genau so – immer wieder - überproportional erhöhen.
So schröpft E.ON Avacon Gaskunden

Mit konsequentem Widerspruch bei jeder Erhöhung (Achtung immer genau aufpassen und verfolgen) kann man die Gaspreis/Strompreis \"einfrieren\", bis da irgendwann einmal etwas „endgültig“ entschieden ist.


2 Vertragkonten
2 neue Vertragskonten

Viele Grüße
Blau Bär

Offline Lili

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Ankündigung über Unterbrechung von Strom und Gas
« Antwort #6 am: 11. Juni 2009, 20:57:22 »
@Blau Bär,

vielen lieben Dank für Deine Antwort.
Unsere Rechtschutzversicherung haben wir schon jahrelang und zum Glück noch nie gebraucht.Wir haben vorher bei der Versicherung angefragt, ob sie die Zahlungen übernehmen.Unsere Versicherung übernimmt die Kosten,darüber haben wir eine schriftliche Zusage.
Wir haben bis jetzt noch nichts weiter unternommen.Warten noch einmal ab ob sich die Idioten von EON beim RA melden.Wenn es nicht so sein sollte dann werden wir eine einstweilige Verfügung beantragen.
Unser RA wollte so hatte er sich das gedacht mit der EON über eine Teilung unserer Strom und Gaskosten verhandeln.Wir wollen wenn der Spuk vorbei ist den Anbieter wechseln.Aber ich persönlich glaube nicht das die EON sich auf eine Teilung einlässt.

Liebe Grüße von Kerstin
Lili

Offline DieAdmin

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Ankündigung über Unterbrechung von Strom und Gas
« Antwort #7 am: 12. Juni 2009, 08:34:04 »
@Lili,

ich (der RA den ich beauftragt hab) würde trotzdem das mit der einstweiligen Verfügung parallel machen, denn die Sperrmöglichkeit liegt noch in der Luft.

 

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