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Neue Tarife bei Smart Metering

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Gridpem:
@ alle,

nun mal immer ganz langsam. In Berlin fand vor kurzem ein Innovationsforum des BDEW statt. Dabei auch ein Vertreter von Yellostrom - Thema \"Smart-meter\"

Es ist nicht so, dass z.B. beim Einsatz des Yello-Zählers auch alle Daten an Yello gesendet werden. Der Yello-Zähler sendet die Daten per LAN ins Hausnetz und der Kunde kann online sehen, was passiert. Mehr geht nicht und mehr ist auch erst einmal nicht vorgesehen. Nicht mal die monatliche Ablesung des Zählerstandes ist mit diesen Zählern vorgesehen.


Dazu kommt, dass bei Haushaltskunden die gesamte Energiewirtschaft nach so genanntem Lastprofilverfahren funktioniert. Dass heisst.

Auch wenn Du als Kunde jetzt \"nachtaktiv\" wirst, weil da der Strom billig ist, hat dein Lieferant die Energie trotz dem nach dem vorgegebenem Lastprofil des Netzbetreibers bereitzustellen. Dein Verbrauchsverhalten in der Abnahme kommt bein Einkauf für  den Lieferanten gar nicht an und damit auch nicht beim Erzeuger. Damit besteht für die Lieferanten im Moment wenig Anreiz andere spezielle Tarife dafür anzubieten.


Gruß aus Meck-Pomm

DieAdmin:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Negative Folgen der intelligenten Stromzähler
--- Ende Zitat ---

Ist mir das doch glatt entgangen:


--- Zitat ---..
Ihre Messgeräte könnten mit einer Leistungsbegrenzung ausgestattet werden, berichtete der \"Tagesspiegel am Sonntag\" unter Berufung auf den Versorger RWE. \"Für Kühlschrank und Telefon käme noch genug Strom, für den Fernseher aber nicht\", hieß es demnach bei RWE.
...

--- Ende Zitat ---

Meines Wissen darf noch nicht mal der Gerichtsvollzieher ohne weiteres ein TV-Gerät pfänden.

Gut, dass ein Konzern entscheiden kann, das Informationsfreiheit nicht wichtig ist. Wie wird man dann wohl den Stromverbrauch eines internetfähigen PC einstufen?

Zu der Heisemeldung, ein doch lesenswerter Beitrag ;)

http://www.heise.de/security/news/foren/S-unbedingt-lesenswert/forum-169717/msg-17682609/read/MD5-8ce96630b8f27379b90ffa6eaed862f8/postvote-2/

Das ist jetzt aber auch nicht im Sinne des Erfinders :)

Black:

--- Zitat ---Original von Evitel2004
 das doch glatt entgangen:

--- Zitat ---..
Ihre Messgeräte könnten mit einer Leistungsbegrenzung ausgestattet werden, berichtete der \"Tagesspiegel am Sonntag\" unter Berufung auf den Versorger RWE. \"Für Kühlschrank und Telefon käme noch genug Strom, für den Fernseher aber nicht\", hieß es demnach bei RWE.
...

--- Ende Zitat ---

Meines Wissen darf noch nicht mal der Gerichtsvollzieher ohne weiteres ein TV-Gerät pfänden.

--- Ende Zitat ---

Witzig.  :D Ein gutes Mittel gegen säumige Zahler, die gleichzeitig viel sozialverträglicher ist, als den Strom ganz abzustellen (sind ja immer Kinder im Haus).

DieAdmin:
@Black,

ich finde diesen Ansatz falsch, zu entscheiden was wirklich entbehrlich ist.

Bei einer Sperrandrohung hat man, zumindest so sollte es sein, 4 Wochen Zeit zu reagieren. Natürlich davon ausgehend, dass diese auch berechtigt wäre.

Wenn es jetzt möglich ist, das zu steuern, da sollten nicht nur die Konzerne/Versorger darüber entscheiden und befinden, sondern generell ein Rahmen hierfür geschaffen werden.

Black:
Und in diesen 4 Wochen werden dann jammervolle Sachverhalte vorgetragen, warum die Versorgungsunterbrechung trotz Zahlungsrückstand absolut lebensbedrohend unverhältnismäßig wäre. Dem kann dann begegnet werden, indem man nur die lebensnotwendigen Stromgeräte weiterversorgt.

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