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Autor Thema: Neue Tarife bei Smart Metering  (Gelesen 12307 mal)

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Offline RR-E-ft

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Neue Tarife bei Smart Metering
« am: 09. Juni 2009, 00:01:34 »
Neue Tarife bei Smart Metering

Im Zusammenhang mit den \"intelligenten\" Stromzählern soll es zeitabhängige Stromtarife geben.

Offline RR-E-ft

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Neue Tarife bei Smart Metering
« Antwort #1 am: 10. Juni 2009, 18:00:30 »

Offline opferlamm-ma

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Neue Tarife bei Smart Metering
« Antwort #2 am: 10. Juni 2009, 19:01:33 »
Hallo,

wo kann man einen Smart Meter Zähler kaufen, der seine Daten nicht gleich übers Internet versendet, sondern dessen Werte ich lokal im LAN abfragen kann?
Also keine Anbindung an meinen Router.

Irgendwie missfällt es mir dass LIVE DATEN gesendet und dort für ewige Zeiten gespeichert und ggf. ausgewertet werden.

Hat da jemand eine Bezugsquelle ?
Natürlich sollte der Smart Meter mit ausreichender Dokumentation für die eigene  (lokale) Auswertung versehen sein.

Der Preis ist in vertretbarem Rahmen eher nicht wichtig.

Gruss
Opferlamm

Offline RR-E-ft

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Offline DieAdmin

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Neue Tarife bei Smart Metering
« Antwort #4 am: 19. November 2009, 19:35:10 »
Heise News-Meldung:
Intelligente Stromnetze: Ich weiß, ob du gestern geduscht hast

http://www.heise.de/security/meldung/Intelligente-Stromnetze-Ich-weiss-ob-du-gestern-geduscht-hast-864221.html

Zitat
...
Diese Daten seien nicht nur für die Stromversorger, sondern auch für viele andere interessant. Bislang sei ungeklärt, was überhaupt mit den von den Stromversorgern gesammelten Daten geschehe und ob es sich überhaupt um personenbezogene Daten handele, die nicht weitergegeben werden dürften. Die Datenschützer fordern daher, diese Fragen bereits vor der flächendeckenden Einführung des Smarts Grids zu klären und notwendige Richtlinien einzuführen
...

Offline Gridpem

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Neue Tarife bei Smart Metering
« Antwort #5 am: 19. November 2009, 20:41:21 »
@ alle,

nun mal immer ganz langsam. In Berlin fand vor kurzem ein Innovationsforum des BDEW statt. Dabei auch ein Vertreter von Yellostrom - Thema \"Smart-meter\"

Es ist nicht so, dass z.B. beim Einsatz des Yello-Zählers auch alle Daten an Yello gesendet werden. Der Yello-Zähler sendet die Daten per LAN ins Hausnetz und der Kunde kann online sehen, was passiert. Mehr geht nicht und mehr ist auch erst einmal nicht vorgesehen. Nicht mal die monatliche Ablesung des Zählerstandes ist mit diesen Zählern vorgesehen.


Dazu kommt, dass bei Haushaltskunden die gesamte Energiewirtschaft nach so genanntem Lastprofilverfahren funktioniert. Dass heisst.

Auch wenn Du als Kunde jetzt \"nachtaktiv\" wirst, weil da der Strom billig ist, hat dein Lieferant die Energie trotz dem nach dem vorgegebenem Lastprofil des Netzbetreibers bereitzustellen. Dein Verbrauchsverhalten in der Abnahme kommt bein Einkauf für  den Lieferanten gar nicht an und damit auch nicht beim Erzeuger. Damit besteht für die Lieferanten im Moment wenig Anreiz andere spezielle Tarife dafür anzubieten.


Gruß aus Meck-Pomm

Offline DieAdmin

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Neue Tarife bei Smart Metering
« Antwort #6 am: 20. November 2009, 17:07:05 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Negative Folgen der intelligenten Stromzähler

Ist mir das doch glatt entgangen:

Zitat
..
Ihre Messgeräte könnten mit einer Leistungsbegrenzung ausgestattet werden, berichtete der \"Tagesspiegel am Sonntag\" unter Berufung auf den Versorger RWE. \"Für Kühlschrank und Telefon käme noch genug Strom, für den Fernseher aber nicht\", hieß es demnach bei RWE.
...

Meines Wissen darf noch nicht mal der Gerichtsvollzieher ohne weiteres ein TV-Gerät pfänden.

Gut, dass ein Konzern entscheiden kann, das Informationsfreiheit nicht wichtig ist. Wie wird man dann wohl den Stromverbrauch eines internetfähigen PC einstufen?

Zu der Heisemeldung, ein doch lesenswerter Beitrag ;)

http://www.heise.de/security/news/foren/S-unbedingt-lesenswert/forum-169717/msg-17682609/read/MD5-8ce96630b8f27379b90ffa6eaed862f8/postvote-2/

Das ist jetzt aber auch nicht im Sinne des Erfinders :)

Offline Black

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Neue Tarife bei Smart Metering
« Antwort #7 am: 20. November 2009, 17:31:38 »
Zitat
Original von Evitel2004
 das doch glatt entgangen:
Zitat
..
Ihre Messgeräte könnten mit einer Leistungsbegrenzung ausgestattet werden, berichtete der \"Tagesspiegel am Sonntag\" unter Berufung auf den Versorger RWE. \"Für Kühlschrank und Telefon käme noch genug Strom, für den Fernseher aber nicht\", hieß es demnach bei RWE.
...

Meines Wissen darf noch nicht mal der Gerichtsvollzieher ohne weiteres ein TV-Gerät pfänden.

Witzig.  :D Ein gutes Mittel gegen säumige Zahler, die gleichzeitig viel sozialverträglicher ist, als den Strom ganz abzustellen (sind ja immer Kinder im Haus).
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline DieAdmin

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Neue Tarife bei Smart Metering
« Antwort #8 am: 20. November 2009, 17:57:13 »
@Black,

ich finde diesen Ansatz falsch, zu entscheiden was wirklich entbehrlich ist.

Bei einer Sperrandrohung hat man, zumindest so sollte es sein, 4 Wochen Zeit zu reagieren. Natürlich davon ausgehend, dass diese auch berechtigt wäre.

Wenn es jetzt möglich ist, das zu steuern, da sollten nicht nur die Konzerne/Versorger darüber entscheiden und befinden, sondern generell ein Rahmen hierfür geschaffen werden.

Offline Black

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Neue Tarife bei Smart Metering
« Antwort #9 am: 20. November 2009, 18:02:04 »
Und in diesen 4 Wochen werden dann jammervolle Sachverhalte vorgetragen, warum die Versorgungsunterbrechung trotz Zahlungsrückstand absolut lebensbedrohend unverhältnismäßig wäre. Dem kann dann begegnet werden, indem man nur die lebensnotwendigen Stromgeräte weiterversorgt.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline DieAdmin

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Neue Tarife bei Smart Metering
« Antwort #10 am: 21. November 2009, 09:32:50 »
@Black,

das der Kühlschrank anbleiben soll, hat ja wohl eher mit möglichen Folgeschäden bei einer kompletten Abschaltung und deren denkbaren Haftung seitens der Versorger zutun, als mit Sozialverträglichkeit.

Baut man jetzt die Akzeptanz auf, um bei Heizungen genauso verfahren zu können?

Nicht nur die Höhe der Drosselung, sondern ob überhaupt diese angewendet werden darf, sollte nicht der Versorger-Willkür überlassen bleiben.

Schließlich begründet sich ein \"Zahlungsrückstand\" nicht immer durch zuwenig Zahlungen seitens des Kunden.

Offline nomos

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« Antwort #11 am: 21. November 2009, 10:55:57 »
So ist das halt, da werden Konzepte entwickelt um die Energieversorgung zu optimieren, die Realisierung steht noch in den Sternen, da wird schon wieder über den Missbrauch nachgedacht.

@Evitel2004, nicht ins Bockshorn jagen lassen, es ist nicht schon wieder April und der Erste.  ;)

PS: Der Datenmissbrauch ist auch nicht unbedingt folgen- und kostenlos: BDSG

Offline DieAdmin

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« Antwort #12 am: 20. Mai 2010, 18:14:36 »

Offline Gridpem

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Neue Tarife bei Smart Metering
« Antwort #13 am: 20. Mai 2010, 19:23:36 »
im Bericht der Bundesnetzagentur ist auf Seite 92 klar und deutlich festgehalten, dass mit diesen Zählern die Fernauslesung nicht zwangsläufig verbunden ist.
Der Anschlussnutzer (Endkunde) hat die Datenhoheit und entscheidet, ob die Daten fernausgelesen werden oder nicht.
Wenn ein Endkunde seinen Energieverbrauch bewust steuern will, brauch er aber diese Informationen und kommt um einen solchen Zähler zukünftig nicht herum.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline DieAdmin

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« Antwort #14 am: 03. Dezember 2010, 16:41:50 »

 

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