Schon allein die Tatsache, dass eine FB-Heizung mit im Spiel ist, erfordert den Einsatz von Wärmemengenzählern.
Dies bedeutet aber nicht, dass man um einen verbrauchsunabhängigen Anteil (\"nach m²\") herum kommt, denn die HKVo gilt natürlich weiterhin.
(Ist übrigens ein ziemlich genaues Erfassungsverfahren, aber ziemlich teuer ! im Vergleich zu Heizkostenverteilern)
Der verbrauchsunabhängige Anteil soll u.a.
- z.B. unterschiedliche Lagen der Wohnungen eines Hauses etwas \"ausgleichen\". z.B. \"Nord-Lage\", \"DG-Wohnung\" (evtl. in diesem Fall ungedämmt
) etc.,
- aber auch den Vermieter kostenmäßig mit ins Boot holen, wenn mal mehrere Whg. leerstehen (und von allen anderen Bewohnern praktisch mitgeheizt werden).
- Ungenauigkeiten von Erfassungssystemen (z.B. \"Verdunstungs-Röhrchen\") ausgleichen.
Je neuer (und damit besser gedämmt) ein Haus ist, desto geringer kann man den verbrauchsunabhängigen Anteil ansetzen, desto größer ist dann der Anreiz zum Energie sparen (einer der Hauptgründe der Heizkostenverordnung)
Insgesamt würde ich auch eine Aufteilung 30/70 als die beste Variante sehen.
Tja- dann sorg\' eben dafür, dass die HKV geändert wird.
Da sehe ich wenig Chancen... ist gerade (nach Jahrzehnten) erst geschehen...