Hallo,
ich werde zwar noch nicht verklagt, aber die HSW schickt mir eine letzte Mahnung und begründet dies mit einem Urteil des AG Potsdam v. 13.08.08 mit dem AZ 28 C 59/09. Dieses Urteil konnte ich nicht finden, bei der Recherche fand ich jedoch den Beschluss vom 14.08.09, in dem das AG sich bei einer Klage der HSW als nicht zuständig erklärt und ans LG verweist. Auf Nachfage bei der HSW erhielt ich heute das Urteil in Kopie. Das AZ ist geschwärzt, die in der Mahnung von der HSW angegebene Nr. ist die Geschäftsnummer (28 C 59/09).
Was hat denn das zu bedeuten, dass die HSW das AZ schwärzt? Und was ist der Unterschied zwischen einer Geschäftsnummer und einem Aktenzeichen?
Nun gut, lt. diesem Urteils hat die HSW als Klägerin gewonnen, begründet wird dies mit detailliert ausgeführten Bezugspreiserhöhungen, die zur jeweiligen Verbraucherpreis-Erhöhung führten. Ab 01.01.2007 hatte die Klägerin keine Monopolstellung mehr und daher hatte der Beklagte die Möglichkeit, den Vertragspartner zu wechseln. Durch weitere Gasabnahme bei der Klägerin hätte sich der Beklagte mit dem Preis einverstanden erkärt. Das AG geht davon aus, dass sich aus der AVBGasV ein gesetzliches Recht zur einseitigen Preisänderung ergibt.
Tja - nun bin ich leider kein Anwalt.... und warum einen Tag später das AG in einem anderen Fall entscheidet (wieder die HSW als Klägerin), nicht zuständig zu sein und an das LG verweist, ist mir schleierhaft.
Überlege gerade, wie ich weiter verfahre....
Deine Klageerwiederung, Maximus, fand ich schon einmal sehr lesenswert!