@nomos
Bin schon sehr erleichtert. Wenn ich das richtig verstehe, nehme ich den jährlichen Verbrauch und rechne ihn mit den Gebühren und den Arbeitspreisen von dem Zeitpunkt der Vertragsabschließung.
Ich bin in solchen Sachen nicht so bewandert, daher die dumme Frage!
Leider habe ich in den letzten 3 Jahren keine neue Berechnung durchgeführt, sondern einfach den von mir ermittelten Abschlag auf Basis 2006 gezahlt, nicht mehr, nicht weniger. Aber ich lese, dass das nicht richtig ist.
Ich werde mich am Wochenende mal hinsetzen und alle Rechnungen nochmal durcharbeiten und evtl. doch noch etwas nachzahlen.
Was mache ich denn im Falle einer Klage? Ich bin Eigentümerin, jedoch ohne Rechtschutzversicherung. Ich kann mir keine Klage erlauben.
Besser wäre es dann, bei dem 1. Mahnverfahren dann doch zu bezahlen oder?
Viele Grüße
Lujaman