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Autor Thema: Zusammensetzung Bezugskosten  (Gelesen 12778 mal)

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Offline Gridpem

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Zusammensetzung Bezugskosten
« Antwort #15 am: 03. Juni 2009, 21:01:49 »
@ AKW NEE,

ein versorger zahlt netzentgelte für den strom, den er an seine kunden liefert und verkauft.

für den strom den ein versorger kauft werden keine netzentgelte fällig.
wenn ein versorger an der börse strom kauft, kostet das dem versorger so viel, wie der strom an der börse kostet.
wenn der versorger strom von einem erzeuger regenerativer energien im netz kauft, bezahlt er auch nur den strompreis, den dieser erzeuger verlangt, auch dafür werden auch keine netzentgelte fällig.

zu den tatsächlichen kosten des netzbetreibers.
diese sind unter anderem abhängig von den energiemengen, die alle kunden in einem netz verbrauchen plus den kosten für das vorgelagerte netz.
die kosten für das vorgelagerte netz ergeben sich zum teil aus den gemessenen werten an den übergabestellen des netzes. damit wirken alle in einem netz erzeugten energiemengen z.b. durch eeg-einspeiser, kostensenkend, da ja weniger energie vom vorgelagertem netz bezogen wird wenn diese erzeugen.

nicht zu vergessen, dass die netze so ausgelegt sind und auch müssen, dass alle am netz angeschlossenen kunden versorgt werden können, auch wenn alle im netz befindlichen einspeiser nichts erzeugen.
das erzeugt netzkosten unabhängig von einspeisern.
die netzkosten entstehen nicht nur dadurch, wieviel strom tatsächlich durch das netz fließt, sondern hauptsächlich dadurch vieviel fließen muss um die versorgung aller am netz angeschlossenen kunden sicher zu gewährleisten

gruß aus meck-pomm

Offline AKW NEE

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Zusammensetzung Bezugskosten
« Antwort #16 am: 03. Juni 2009, 22:46:09 »
@ Gridpem

Zitat
für den strom den ein versorger kauft werden keine netzentgelte fällig.
wenn ein versorger an der börse strom kauft, kostet das dem versorger so viel, wie der strom an der börse kostet.
wenn der versorger strom von einem erzeuger regenerativer energien im netz kauft, bezahlt er auch nur den strompreis, den dieser erzeuger verlangt, auch dafür werden auch keine netzentgelte fällig.

Es wird nicht wundern, dass ich hier widersprechen muss. Es ist falsch, wenn hier von Dir zumindest der Eindruck erweckt wird, dass der Stromversorger, hier die E.ON Avacon, für den Transport seines an der Börse gekauften Stromes, keine Netzentgelte bezahlt.

Der an der Börse gekauffte Strom, z.B. vom Atomkraftwerk in Biblis, muss in das regionale Netz in Lüchow-Dannenberg transportiert werden. Zwischen der Produktionsstätte und dem regionalem Netz gibt es mindestens eins, meistens jedoch mehrere vor gelagerte Netze. Diese Netze gehören mindestens einem, meistens jedoch mehreren Netzbetreibern, die nicht zum Versorger gehören (dürfen). Diese Netzbetreiber verlangen vom Versorger Durchleitungsgebühren für die an den Einspeisepunkten übergebene Strommenge. Es ist also mehr als falsch, wenn Du hier schreibst
Zitat
...dafür werden auch keine netzentgelte fällig

Der Versorger, hier die E.ON Avacon, lässt sich die Stromlieferungen mit allen Kosten vom Verbraucher bezahlen. Von diesem Geld, wird u.a. der regionale Netzbetreiber, die vor gelagerten Netzbetreiber und der Stromproduzent bezahlt.

Wer, frage ich Dich, kommt für die, wie Du schreibst:
Zitat
kosten für das vorgelagerte netz.
auf?

Die Netzbetreiber können doch ihre Kosten nur auf die Strommenge umlegen, die sie auch durch Ihre Netze geliefert haben. Wenn dieser Wert in ct/kWh vom Versorger auch auf den Preis für den regional erzeugten Strom aufgeschlagen wird, führt dies zu Mehreinnahmen, die in den Taschen der Konzerne landen.

Mir geht es allein um die Kosten für die vor gelagerten Netze, nicht um die regionalen Netze.

Offline Netznutzer

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Zusammensetzung Bezugskosten
« Antwort #17 am: 04. Juni 2009, 09:08:03 »
Zitat
Mir geht es allein um die Kosten für die vor gelagerten Netze, nicht um die regionalen Netze.

Die Kosten für sämtliche vorgelagerten Netzkosten werden gewälzt und finden sich im Preisblatt des örtlichen Verteilnetzbetreibers in seinem Preis anteilig wieder, besonders gut zu sehen beim Gas, wo die Ausspeisenetzbetreiber 2 Preisblätter veröffentlichen müssen. Nachzulesen in der jeweiligen Netzentgeltverordnung.

Gruß

NN

Offline Black

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Zusammensetzung Bezugskosten
« Antwort #18 am: 04. Juni 2009, 09:54:08 »
Zitat
Original von AKW NEE
 es geht mir nicht um Rechenmodelle, sondern um tatsächlich entstandene Kosten. Der direkt eingespeiste EEG Strom wird nun mal nicht in die Vor- jetzt besser nach gelagerten Netze eingespeist.

Auch \"tatsächlich\" entstehende Kosten basieren immer auf Rechenmodellen.

Ich schlage vor, Sie machen sich mit dem System der Kostenwälzung vertraut, bevor Sie wilde Anschuldigungen erheben.

Wenn Sie wirklich der Meinung sind, man sollte nur die \"tatsächlichen\" Kosten abrechenen und in ihrer Region entstünden aufgrund der regional hohen EEG Quote nur geringe Netzentgelte, dann müßten Sie folgerichtig den gesamten tatsächlich bezogenen EEG Strom auch voll vergüten und nicht nur in Höhe der Wälzungsquote.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline AKW NEE

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Zusammensetzung Bezugskosten
« Antwort #19 am: 04. Juni 2009, 14:27:03 »
@ Black

Ob wild oder nicht welche Anschuldigungen meinen Sie? Ich habe Fragen gestellt und diese versucht zu begründen. Wenn Sie mir jetzt eine Tatsachenbehauptung unterschieben wollen, wundert es mich nicht wirklich!
Mit allem was ich hier geschrieben habe, habe ich nicht behauptet, dass der regionale Versorger hier auch so handelt, sondern wollte, auch mit Ihnen darüber streiten, ob es denn so möglich ist. Ich gebe zu, ich weis nicht alles, mache meine vielleicht sogar, dass ich wenig weiß. Nur dachte ich, dass einfache Menschen wie ich hier ihre Fragen stellen können und andere, die meinen mehr zu wissen, können, wenn Sie wollen darauf antworten.

@ Netznutzer

Auch wenn ich es nicht richtig verstehe, entnehme ich Deinem Beitrag, dass eine Bereicherung, wie ich Sie beschrieben habe, unmöglich ist.

Offline Gridpem

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Zusammensetzung Bezugskosten
« Antwort #20 am: 04. Juni 2009, 20:06:20 »
@ AKW NEE,

du hast das ganze system warscheinlich noch nicht ganz verstanden.

für eingekauften strom werden grundsätzlich keine netzentgelte fällig.

die kostenwälzung der netzbetreiber funktioniert wie folgt

der versorger sei es mal e.on avacon liefert an eine kunden in einem regionalen netz. dafür bekomt er vom kunden 100 euro

50 euro sind die stromkosten einschließlich vertriebskosten, EEG-Umlage, ökosteuer und marge

50 euro sind für das netzentgelt, das der versorger e.on avacon an den regionalen netzbetreiber zahlen muss.
von diesen 50 euro muss der regionale netzbetreiber 20 euro an staatlichen abgaben wie kwk-umlage, konzessionsabgabe leisten.
20 euro sind die eigenen netzkosten und 10 euro die kosten für den vorgelagerten netzbetreiber.
die 10 euro an den vorgelagerten netzbetreiber muss der regionale netzbetreiber zahlen, für die menge, die an den übergabepunkten gemessen wird. der vorgelagerte netzbetreiber wiederum muss von diesen 10 euro 5 euro an den übertragungsnetzbetreiber zahlen, der ja sein vorgelagertes netz ist.

die kostenwälzung der netzentgelte geht von netzbetreiber zu netzbetreiber.
damit haben die versorger nur soweit zu tun, dass sie die netzentgelte vom kunden kassieren und an den regionalen netzbetreiber bezahlen. diese netzentgelte muss nach energiewirtschaftsgesetz auch jeder versorger auf seinen endkundenrechnungen ausweisen.

Offline Wasserwaage

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Zusammensetzung Bezugskosten
« Antwort #21 am: 05. Juni 2009, 10:09:19 »
Zitat
Original von AKW NEE
Im Wendland sollen z.Z. ca. 60 % Strom durch regenerative Energiequellen erzeugt werden. Dieser Strom wird hier ins regionale Netz eingespeist und auch hier verbraucht. Es wird also weniger elektrische Energie aus den vor gelagerten Netzen eingespeist, als hier verbraucht wird. Es entstehen für ca. 60% der verbrauchten elektrischen Energie keine Kosten aus vorgelagerten Netzen, dessen ungeachtet werden diese aber von den Verbrauchern bezahlt. Ich möchte nun in errechnen was die E.ON Avacon hier zusätzlich als Gewinn einstreicht.

stimmt. sie werden auch vom Versorger an den örtlichen Verteilnetzbetreiber bezahlt. und der örtliche Verteilnetzbetreiber zahlt diese, plus evtl. eigene \"vermiedene Netzentgelte\" an den Einspeiser, die Summe seiner \"Auszahlungen\" bleibt also gleich nur das der Empfänger nicht der vorgelagerte Netzbetreiber sondern der Einspeiseanlagenbetreiber ist. Der einzige der also zusätzlichen Gewinn macht ist derjenige der die Einspeiseanlage betreibt.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline AKW NEE

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Zusammensetzung Bezugskosten
« Antwort #22 am: 05. Juni 2009, 10:22:18 »
@ Gridpem

Zitat
du hast das ganze system warscheinlich noch nicht ganz verstanden.

Danke für die Fürsorge.

Es wäre allerdings nett und dies nicht nur von Dir, wenn ich nur für die Fragen verantwortlich gemacht werde, die ich gestellt habe.

Ich habe folgendes geschrieben:

Zitat
Kann mensch in Prozenten sagen, wie hoch die Kosten für den Bezug von Strom bis zur Einspeisung ins regionale Netz sind ?

Wenn ja, aus welchen Positionen auch in % setzt sich der Preis zusammen? Mir geht es hauptsächlich um die Kosten die zusätzlich zum reinen Stromkauf, also Transport usw., entstehen.

Und darauf habe ich mehrfach, auch von Dir als Antwort bekommen:
Zitat
für eingekauften strom werden grundsätzlich keine netzentgelte fällig.

Mir ist es vollkommen egal an welcher Stelle und unter welchen Titel die Kosten für den Transport, nichts anderes sind die Kosten für die vor gelagerten Netze, auftauchen.

Du schreibst selber:
Zitat
...10 euro die kosten für den vorgelagerten netzbetreiber.

Es entstehen keine Kosten für den Transport der gekauften Strommenge  durch die vorgelagerten Netze zum regionalen Netz. Es werden aber Kosten an den vorgelagerten Netzbetreiber erstattet.

Ich bin mir nicht ganz sicher wer hier was nicht ganz verstanden hat. Da hilft kein endloses umwälzen, in der Kalkulation sind die Netzkosten incl. der Kosten für die vor gelagerten Netze angegeben. Für jeden im Internet nachzulesen, auch für Dich!

Offline Wasserwaage

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Zusammensetzung Bezugskosten
« Antwort #23 am: 05. Juni 2009, 12:47:42 »
Zitat
Original von AKW NEE
Es entstehen keine Kosten für den Transport der gekauften Strommenge  durch die vorgelagerten Netze zum regionalen Netz. Es werden aber Kosten an den vorgelagerten Netzbetreiber erstattet.

korrekt. nicht korrekt. Die den Kosten der Höhe nach entsprechenden Zahlungen gehen an den Einspeiser. Somit ist es scheißegal ob der Strom aus dem vorgelagerten Netz kommt oder im örtlichen Netz produziert wird. es entstehen die selben kosten.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline AKW NEE

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Zusammensetzung Bezugskosten
« Antwort #24 am: 05. Juni 2009, 13:12:28 »
@ wasserwaage


Zitat
Es entstehen keine Kosten für den Transport der gekauften Strommenge durch die vorgelagerten Netze zum regionalen Netz. Es werden aber Kosten an den vorgelagerten Netzbetreiber erstattet.


Hiermit habe ich die Aussagen von @ Gridpem aus seiner Nachricht vom 04.06. 19:06 zusammengefasst! Ich glaube eben nicht, dass es \"scheißegal\" ist.


Zitat
Original von Wasserwaage
Der einzige der also zusätzlichen Gewinn macht ist derjenige der die Einspeiseanlage betreibt.


Zitat
Original von Wasserwaage
...es entstehen die selben kosten.

Wenn die Kosten wirklich entstehen und gleich sind, sind die Forderungen an die Verbraucher gerechtfertigt und es können auch keine zusätzlichen Gewinne entstehen.

Offline Gridpem

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Zusammensetzung Bezugskosten
« Antwort #25 am: 07. Juni 2009, 14:18:24 »
@ AKW NEE

also deine stromkosten die dein lieferant dir berechnet setzen sich wie folgt zusammen

- normale stromeinkaufskosten, für 85 % deines stromes (wenn EEG-Pflichtquote gleich 15%)
plus - EEG-Pflichtquote, für die restlichen 15% mit dem Preis für EEG-Strom (Quote und Preis  sind für alle gleich und sind im Internet veröffentlicht)  beides zusammen ist deine strommenge
plus - vertriebskosten und marge

für deine strommenge werden noch fällig
- ökosteuer 2,05 ct je kWh

dazu die kosten des netzbetreibers
- netznutzungsentgelt in ct/kWh inklusive vorgelagerte netze
- zählerentgelt in Euro/Jahr
- messentgelt in Euro/Jahr
- abrechnungsentgelt in Euro/Jahr
- konzessionsabgabe in ct/kWh
- KWK-Umlage in ct/kWh

und am ende auf das ganze noch die märchensteuer

EEG-Kosten, ökosteuer, konzessionsabgabe, kwk-umlage und märchensteuer sind gesetzlich verordnet, da kann keiner was dran drehen und machen in summe etwa 40% der stromkosten aus. weiter 40% sind für netznutzung, zähler, messung und abrechnung und die restlichen 30% sind die stromkosten, vertriebskosten und marge.

das prinzip der eeg-umlage kannst du in diesem vortrag (Seite 13 und14) gut erkennen. der ist zwar schon von 2005, aber der wirkungsmechanismus ist immer noch der gleiche, nur die zahlen sind heute etwas anders.

http://www.enbw.com/content/de/industriekunden/_media/pdf/stuttgart/fachbeitraege/strompreis_und_abgaben_quo_vadis.pdf

zu trennen sind die kosten im rahmen der EEG-Umlage von den kosten der netznutzung. netznutzungskosten werden über die netzentgelte vom kunden bezahlt. die einspeisevergütung für die EEG-Anlagen wird mit der EEG-Pflichtquote vom kunden bezahlt.

ich hoffe doch, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.

Offline AKW NEE

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Zusammensetzung Bezugskosten
« Antwort #26 am: 08. Juni 2009, 13:03:13 »
Nein!

Es geht um die Kosten für die vor gelagerten Netze incl. der Kosten für die Einspeisung in die regionalen Netze. Die weitergehenden Ausführungen sind sicherlich nett gemeint, aber schon bekannt.

Offline Gridpem

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Zusammensetzung Bezugskosten
« Antwort #27 am: 08. Juni 2009, 16:30:13 »
@ AKW NEE

also noch einmal

ganz oben z.B.
ÜNB E.ON  ---> hat Netzkosten

daran sind angeschlossen
VNB E.ON Mitte  ---->
VNB E.ON Avacon  ---> die bezahlen Netzentgelt an ÜNB, für das was sie vom ÜNB beziehen und haben auch noch eigene Netzkosten. Die Summe sind die Netzentgelte vom VNB inklusive vorgelagertem Netz

an VNB E.ON Avacon sind angeschlossen
Stadtwerk A ---->
Gemeindewerk B ---> die bezahlen Netzentgelt an VNB, für das was sie vom ÜNB beziehen und haben auch noch eigene Netzkosten. Die Summe sind die Netzentgelte vom Gemeindewerk B inklusive vorgelagerten Netzen

am Gemeindewerk B bist Du angeschlossen
Du bezahlst als Teil Deines Strompreises das Netzentgelt des Gemeindewerkes B an das Gemeindewerk B (genauer gesagt macht das Dein Lieferant)


und jetzt zur Einspeisung (Du hast eine Solaranlage auf dem Dach)
Als Einspeiser erhältst Du die gesetzlich festgelegte Vergütung vom Gemeindewerk B

Gemeindewerk B erhält genau diese Vergütung vom VNB E.ON Avacon

VNB E.ON Avacon erhält genau diese Vergütung vom ÜNB E.ON

Die vier ÜNB E.ON, RWE; EnBW und VET packen alle Kosten in einen Topf und jeder Lieferant der Endkunden versorgt muss dann die Pflichtquote EEG-Strom kaufen, damit das Geld wieder in den Topf kommt

Wo ist denn jetzt eigentlich Dein Problem ?

Netzeinspeisung hat nichts direkt mit Netzentgelten zu tun und wird auch nicht mit diesen berechnet. Die Netzbetreiber können im Rahmen der EEG-Anschlusspflicht Kosten für den Netzausbau bei den Netzentgelten berücksichtigen, die aber in den normalen Netzentgelten enthalten sind.

gruss aus meck-pomm

Offline AKW NEE

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Zusammensetzung Bezugskosten
« Antwort #28 am: 13. Juni 2009, 08:36:50 »
@ Gridpem

Das Problem ist, das ich die Antwort verstehe, diese aber nichts mit meiner Frage zu tun hat.

Zitat
Original von Wasserwaage
stimmt. sie werden auch vom Versorger an den örtlichen Verteilnetzbetreiber bezahlt. und der örtliche Verteilnetzbetreiber zahlt diese, plus evtl. eigene \"vermiedene Netzentgelte\" an den Einspeiser, die Summe seiner \"Auszahlungen\" bleibt also gleich nur das der Empfänger nicht der vorgelagerte Netzbetreiber sondern der Einspeiseanlagenbetreiber ist. Der einzige der also zusätzlichen Gewinn macht ist derjenige der die Einspeiseanlage betreibt.

 

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