@ AKW NEE
also deine stromkosten die dein lieferant dir berechnet setzen sich wie folgt zusammen
- normale stromeinkaufskosten, für 85 % deines stromes (wenn EEG-Pflichtquote gleich 15%)
plus - EEG-Pflichtquote, für die restlichen 15% mit dem Preis für EEG-Strom (Quote und Preis sind für alle gleich und sind im Internet veröffentlicht) beides zusammen ist deine strommenge
plus - vertriebskosten und marge
für deine strommenge werden noch fällig
- ökosteuer 2,05 ct je kWh
dazu die kosten des netzbetreibers
- netznutzungsentgelt in ct/kWh inklusive vorgelagerte netze
- zählerentgelt in Euro/Jahr
- messentgelt in Euro/Jahr
- abrechnungsentgelt in Euro/Jahr
- konzessionsabgabe in ct/kWh
- KWK-Umlage in ct/kWh
und am ende auf das ganze noch die märchensteuer
EEG-Kosten, ökosteuer, konzessionsabgabe, kwk-umlage und märchensteuer sind gesetzlich verordnet, da kann keiner was dran drehen und machen in summe etwa 40% der stromkosten aus. weiter 40% sind für netznutzung, zähler, messung und abrechnung und die restlichen 30% sind die stromkosten, vertriebskosten und marge.
das prinzip der eeg-umlage kannst du in diesem vortrag (Seite 13 und14) gut erkennen. der ist zwar schon von 2005, aber der wirkungsmechanismus ist immer noch der gleiche, nur die zahlen sind heute etwas anders.
http://www.enbw.com/content/de/industriekunden/_media/pdf/stuttgart/fachbeitraege/strompreis_und_abgaben_quo_vadis.pdfzu trennen sind die kosten im rahmen der EEG-Umlage von den kosten der netznutzung. netznutzungskosten werden über die netzentgelte vom kunden bezahlt. die einspeisevergütung für die EEG-Anlagen wird mit der EEG-Pflichtquote vom kunden bezahlt.
ich hoffe doch, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.