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Autor Thema: ENTEGA Wasseranschluss MwSt Rueckforderung  (Gelesen 5369 mal)

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Offline schmidol

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ENTEGA Wasseranschluss MwSt Rueckforderung
« am: 26. Mai 2009, 20:34:20 »
Hallo, lt. kuerzlich ergangener Verordnung Bundesfinanzhof Az. V R 61/03, + einer Verwaltungsanweisung (Bundesfinanzministerium) IV B 8 – S 7100/07/10024 MwSt. Rückforderung, kann Derjenige nach dem 10. August 2000 und vor Januar 2009 einen Trinkwasseranschluss neu gebaut, erneuert, ausgetauscht oder auch nur repariert hat, eine Rückerstattung eines Teils der von ihm bezahlten Umsatzsteuer (7% anstatt berechneter 19%) fordern. Schriftlich habe ich meinen Versorger ENTEGA bereits um Rueckerstattung gebeten, zunaechst kam keine Reaktion. Nach einem Telefonat mit einem Sachbearbeiter wird mir mitgeteilt. die ENTEGA ueberlegt gerade \"ob ueberhaupt ausgezahlt werden muss\". Meinen Hinweis, dass es hier eigentlich nichts zu ueberdenken gibt, beantwortet er wie von ENTEGA gewohnt rotzfresch, \"Es gibt noch genuegend Gerichte, die wir bemuehen koennten\". Ein Bestaetigungsschreiben dass natuerlich anders formuliert wurde, enthaelt lediglich eine Eingangsbescheinigung meines Schreibens & die Bitte um Geduld wg. \"interner Pruefung\".

Meine Frage an \"die Runde\" lautet nun, ob - und inwiefern ich die ENTEGA benoetige um an mein Geld zu kommen, denn die MwSt. ist auf der Rechnung doch eigentlich nur ein \"durchlaufender Posten\", oder ob es Sinn macht sich an das oertliche Finanzamt zu wenden. Da ich der ENTEGA bereits eine Frist zur Zahlung bis 31.5.09 gesetzt habe - angenommen ENTEGA ist zustaendig - wuerde ich ENTEGA nach Weiterem Verzug einen Mahnbescheid etc. zukommen lassen. Macht dies Vorgehen in Ihren Augen Sinn, oder was koennte man sonst nocht tun. Bin fuer Tips dankbar.

Abschliessend sei gesagt, dass etliche Versorger bereits mit der Auszahlung begonnen haben, die ENTEGA jedoch stellt sich so wie immer quer wohlweisslich aufgrund der Tatsache mich in monopolistischer Manier, mit Wasser beliefern \"zu duerfen\". Danke !

Offline bjo

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ENTEGA Wasseranschluss MwSt Rueckforderung
« Antwort #1 am: 26. Mai 2009, 21:32:39 »
Zitat
Original von schmidol
Hallo, lt. kuerzlich ergangener Verordnung Bundesfinanzhof Az. V R 61/03, + einer Verwaltungsanweisung (Bundesfinanzministerium) IV B 8 – S 7100/07/10024 MwSt. Rückforderung, kann Derjenige nach dem 10. August 2000 und vor Januar 2009 einen Trinkwasseranschluss neu gebaut, erneuert, ausgetauscht oder auch nur repariert hat, eine Rückerstattung eines Teils der von ihm bezahlten Umsatzsteuer (7% anstatt berechneter 19%) fordern.
Abschliessend sei gesagt, dass etliche Versorger bereits mit der Auszahlung begonnen haben, die ENTEGA jedoch stellt sich so wie immer quer wohlweisslich aufgrund der Tatsache mich in monopolistischer Manier, mit Wasser beliefern \"zu duerfen\". Danke !

Denn Versorger nochmals eine Frist setzen von üblichen 14 Tagen und mit der Fristsetzung gleichzeitig bei nicht Erfüllung folgendes ankündigen.

- Einzugsermächtigung streichen
- Rückerstattung mit künftigen \"Berechtigten?!\" Forderung verrechnen

Offline Wasserwaage

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ENTEGA Wasseranschluss MwSt Rueckforderung
« Antwort #2 am: 27. Mai 2009, 09:42:13 »
Haben Sie denn auch gelesen was in dem Schreiben der Bundesfinanzministerium steht?

\"Für vor dem 1. Juli 2009 ausgeführte Leistungen wird es - auch für Zwecke des Vorsteuer-abzugs des Leistungsempfängers - nicht beanstandet, wenn sich der leistende Unternehmer
auf die entgegen stehenden Regelungen des BMF-Schreibens vom 5. August 2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 - (a.a.O) beruft.\"
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline schmidol

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ENTEGA Wasseranschluss MwSt Rueckforderung
« Antwort #3 am: 29. Mai 2009, 21:37:45 »
@Wasserwaage

Danke! Nein das hatte ich nicht gelesen. Heisst das, f.d. Fall dass sich der leistende Unternehmer auf Ihr unten angefuerhrtes Unternehmen beruft nicht zahlen muss ? Was genau steht in dem Schreiben \"Regelungen des BMF-Schreibens vom 5. August 2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 -\"? Warum haben dann verschiedene Unternehmen bereits angefangen auszuzahlen? Waere absurd wenn ein Unternehmen die Auszahlung eines durchlaufenden Postens verweigert; ich bin als Privatperson nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Danke, vielleicht weiss ja Jemand noch etwas zum Thema!?

Offline schmidol

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ENTEGA Wasseranschluss MwSt Rueckforderung
« Antwort #4 am: 22. Juli 2009, 16:24:40 »
Kleines Update: ENTEGA als Antragsgegner hat dem mittlerweile zugestellten Mahnbescheid  NICHT binnen 14 tagen widersprochen, und somit wurde nun fristgerecht ein Antrag Erlass eines Vollstreckungsbescheides gestellt. Auch hier gibt es nun wieder 14 Tage Zeit zu reagieren. Man stelle sich vor, der Fall läge umgekehrt. Ich denke aber dass ENTEGA \"noch kurz vor Torschluss\" reagieren wird. In der örtlichen Presse war bereits zu lesen, dass auch die HSE (Mutterfirma) nun anfängt auszuzahlen. Ein individuelles Schreiben habe ich trotz mehrfacher Bitten zu diesem Thema nicht erhalten. In einem Telefonat teilte mir man mit es werde noch geprüft ob man die höchstrichterliche Entscheidung nicht doch noch anfechten könne. In einer anderen Sache zieht ENTEGA trotz Stornierung der vormals erteilten Einzugsermächtigung munter weiter Geld von meinem Konto ein, welches ich daraufhin wieder zurückhole und beharrlich bitte mir eine Rechnung zu stellen. Erwartungemäss habe ich bereits Post vom Forderungsmanagement erhalten, dass ich die 15 Euro Rückläufergebühr zu erstatten hätte und weiter abgebucht werden würde.... Klar ist, dass dies Verhalten auf eine Kraftprobe hinausläuft, denn rational ist das Verhalten nicht mehr. Es ist suspekt, dass monopol. Unternehmen wie ENTEGA die Kosten für absichtlich provozierte Streitigkeiten, von den Geldern der Konsumenten über deren (Preis)Kalkulation ausgleichen können. Wäre das anders und gäbe es einen wirklichen Markt, können diese Unternehmen sich nicht so aufführen. Ich werde Neuigkeiten hier veröffentlichen.

Offline u.h.

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ENTEGA Wasseranschluss MwSt Rueckforderung
« Antwort #5 am: 22. Juli 2009, 17:47:12 »
Zitat
Original von schmidol
...In einer anderen Sache zieht ENTEGA trotz Stornierung der vormals erteilten Einzugsermächtigung munter weiter Geld von meinem Konto ein, welches ich daraufhin wieder zurückhole und beharrlich bitte mir eine Rechnung zu stellen. Erwartungemäss habe ich bereits Post vom Forderungsmanagement erhalten, dass ich die 15 Euro Rückläufergebühr zu erstatten hätte und weiter abgebucht werden würde.... Klar ist, dass dies Verhalten auf eine Kraftprobe hinausläuft, denn rational ist das Verhalten nicht mehr. ...
Macht dieses \'Hin-&Herschieben von Geld\' etwa Spaß?

Wie wäre es, wenn Sie ENTEGA bei Ihrer Kasse einfach \'sperren\' lassen?

Offline schmidol

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ENTEGA Wasseranschluss MwSt Rueckforderung
« Antwort #6 am: 25. Juli 2009, 11:16:06 »
Zur Info: Wie erwartet, hat ENTEGA einen Anwalt eingeschaltet, der offenbar doch noch fristgerecht dem Anspruch \"komplett\" widersprochen hat. Da ich glaube dass ENTEGA im Forum \"Zecken\" sitzen hat, werde ich hier ab sofort nicht mehr oeffentlich weiter vom Fortgang berichten. Ich bitte hier um Verstaendnis.

 

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