Sie gehen von dem Fall aus, dass die geringere KA zu geringeren Netzentgelten führt? In diesem Fall entsteht der \"Gewinn\" beim Vertrieb, wäre aber nicht durch Erschließungskosten gerechtfertigt, weil die auch beim Netz und nicht beim Vertrieb anfallen.
Oder meinen Sie den Fall, dass trotz geringerer KA die gleichen Netzentgelte dem Vertrieb in Rechnung gestellt werden? Dann würde der vermutete Gewinn aber beim Netzbetreiber entstehen und wäre ggf. über erschließungskosten gerechtfertigt.