Original von AKW NEE
Welche Rolle spielt hier die Aussage, die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen auszuüben?
Die gleiche wie bei der Einbeziehung von anderen Preisanpassungsklauseln, die die Zeitpunkte und -höhen von Preisänderungen nicht erkennen lassen, in Sonderverträge: Auch diese wird im Streitfall einer Inhaltskontrolle nach §307 BGB nicht stand halten. Nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung reicht es nicht aus, dem Kunden im Gegenzug für intransparente Preisanpassungsklauseln ein Kündigungsrecht einzuräumen.
Die KGU sowie auch andere Versorger wollen diese Situation nicht akzeptieren sondern beharren weiter darauf, das oben zitierte Konstrukt (oder ein ähnliches) zu verwenden.
Gruss,
ESG-Rebell.