Hallo @ all, ich habe wie viele hier Einspruch gg meine GP-Erhöhung eingelegt. Das war letztes Jahr im Herbst. Vor einigen Wochen habe ich dann ein Schreiben von Medl bekommen mit dem Hinweis dass ein Rechtsurteil (leider weiss ich das Aktenzeichen, Gericht nicht mehr) nach dem die GP Erhöung i.O. ist.
Wer wird auch durch Medl beliefert bzw. wer wird sich gerichtlich gg Medl wehren.
Da ich nicht Rechtsschutz versichert bin, würde mich mal int. was ich überhaupt noch tun kann ohne ein allzu großes finazielles Risiko zu tragen. Des weitern würde ich gerne wissen was in dem Urteil stand.
Habe noch eine Stellungnahme von Medl gefunden:
medl Presseartikel vom 11.05.2005
Landesweite Überprüfung der Gaspreise
Mülheim an der Ruhr, 11. Mai 2005 - Die Landeskartellebehörde hat ihre landesweite wettbewerbsrechtliche Überprüfung der Gaspreise abgeschlossen. Die Untersuchung hat folgendes ergeben:
Bei medl sind keine kartellrechtlichen Verstöße festgestellt worden. Die in der Versorgungswirtschaft üblich langfristigen Verträge mit einer Ölpreisbindung wurden vom Landeskartellamt ebenfalls nicht beanstandet. Die Erdgaspreisanpassung von insgesamt 0,6 Cent/kWh net-to (zum 1. November 2004 und 1. Februar 2005) sind durch Preissteigerungen der Vorlieferanten begründet. Im Segment der Haushaltskunden liegen die Erdgaspreise der medl bundesweit sowie im Vergleich zu den umliegenden Nachbarstädten im günstigen unteren Drittel. Aufgrund des günstigen Gaspreises im Vergleich zu anderen Anbietern sind die Gaspreiserhöhungen aus Sicht der medl nicht unbillig.
Auch der medl ist bewusst, dass die gestiegenen Energiekosten die Mülheimer Bürger zusätzlich finanziell stark belasten. „Auch wir als medl bedauern diese Entwicklung, auf die wir jedoch keinen Einfluss haben“, sagte medl-Geschäftsführer Hans-Gerd Bachmann.
Vielen Dank und nette Grüße
aus MH/Ruhr