Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Erdgasumrechnungsfaktor  (Gelesen 22106 mal)

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Offline Christian Guhl

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Erdgasumrechnungsfaktor
« Antwort #15 am: 21. Mai 2009, 16:56:42 »
Also, ich gebs bald auf ! Der Brennwert hat mit dem kwh-Preis nichts, aber auch garnichts zu tun !!!!! Der Liter Benzin kostet ja auch nicht mehr, wenn das Auto mehr verbraucht ! Natürlich bezahlt man pro km mehr, wenn das Auto 10 statt 6 Liter verbraucht. Aber das ändert doch den Preis für den Liter Benzin nicht ! Nochmal, ganz langsam : Ich bezahle nicht das Erdgas, sondern die darin enthaltenen kwh !Und die kosten z.B. 5 ct/kwh. Völlig egal, ob ich bei einem Anbieter einen cbm brauche um 100 kwh zu bekommen oder bei einem anderen 3 cbm. Ich kann auch 20cbm verbrauchen, ich zahle trotzdem nur die 100 kwh, die als Brennwert im Erdgas vorhanden waren.

Offline superhaase

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Erdgasumrechnungsfaktor
« Antwort #16 am: 21. Mai 2009, 18:04:03 »
@ Guhl:
Der Vergleich mit dem Auto und dem Benzin hinkt aber gewaltig, um nicht zu sagen, er liegt am Boden... ;)
Schließlich hat ein Liter Benzin immer denselben Energiegehalt, und den Autoverbrach mit einem Brennwert zu vergleichen .... na ich weiß nicht wo da die Analogie sein soll. Das verwirrt eher, als es aufklärt.

Besser wäre ein Vergleich mit Strom: Wenn die Spannung (entspr. Brennwert) schwankt, hat das keinen Einfluss auf den kWh-Preis. Bei niedrigerer Spannung braucht ein Elektroboiler einfach etwas länger, um das Wasser auf dieselbe Temperatur zu bringen. Es fließt also länger und damit \"mehr\" Strom (gemessen in Ah), aber die bezogenen kWh bleiben gleich. Allerdings hat man beim Strom den Vorteil, dass es den genialen Ferraris-Zähler gibt, der durch sein physikalisches Prinzip immer direkt die Wirkleistung (kWh) misst.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Pedro

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Erdgasumrechnungsfaktor
« Antwort #17 am: 22. Mai 2009, 09:57:12 »
Zitat von bolli:
Zitat
ich kann mich superhases Meinung nur anschließen: Das ist nicht Thema dieses Threads. seemann1980 meinte, bei den Preisrechnern sei der unterschiedliche Brennwertfaktor und damit die Umrechnung in kwh und somit in Geld nicht berücksichtigt.

Die von Seemann1890 anfangs gestellte Frage muss man schon in der Kombination der hier diskutierten Beiträge sehen. Anders als bei dem von Ihnen gelinkten  ( u. auch seinerzeit von Ihnen angestoßenen) Thread geht es hier nicht nur um rein physikalische Fragen.
Vielleicht meldet sich \'\'Seemann1890\'\' noch einmal, ob seine Bedenken nun ausgeräumt sind.
By the way: Diese Diskussion ist  sehr gut geeignet, dass wir demnächst eine \'\'Lebende Foren Legende\'\' begrüßen dürfen. ;) Er gibt sich jedenfalls allergrößte Mühe das zu werden.

Offline Christian Guhl

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Erdgasumrechnungsfaktor
« Antwort #18 am: 22. Mai 2009, 10:46:37 »
Das Ausgangsthema war doch, dass man beim Vergleich verschiedener Anbieter außer dem kwh-Preis auch den unterschiedlichen Brennwert berücksichtigen müsse. Es dürfte nun abschließend geklärt sein, dass der Brennwert bei einem Preisvergleich keine Rolle spielt. Also kann man hier Schluss machen.

Offline AKW NEE

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Erdgasumrechnungsfaktor
« Antwort #19 am: 22. Mai 2009, 18:36:11 »
Bei allen Vergleichsrechnern wird der jeweilige Brennwert, wie er vom Netzbetreiber angegeben wird ausreichend berücksichtigt!

Der Brennwert des Gases bleibt, bei der Verbrauchsstelle, z.B. bei Seemann1980, unverändert, egal mit wem er einen Liefervertrag abschließt, er bekommt das gleiche Gas wie sein Nachbar. Der Regionalversorger, der in der Regel auch Netzbetreiber ist, bleibt weiterhin zuständig für das Ablesen des Gaszählers und für das Umrechnen mit dem Brennwert von m³ in kwh/m³. Dieser Netzbetreiber gibt den Verbrauch in kwh/m³ an den Gaslieferanten, egal wie er sich nennt.

Natürlich muss mensch nicht glauben, dass mit dem Brennwert alles seine Richtigkeit hat, nur hat dies nichts mit dem Preisvergleich zu tun, denn wenn dieser Brennwert vom regionalen Netzbetreiber falsch angewendet wird, betrifft auch dies alle Lieferverträge in seinem Netz gleichermaßen, egal wie sich auch hier der Gaslieferant nennt.

Offline wetrade

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Erdgasumrechnungsfaktor
« Antwort #20 am: 13. August 2009, 11:00:38 »
Mein Versorger möchte mir keine Belege für den von ihm angegebenen Brennwert liefern. Ich möchte es auf einen Rechtsstreit um die Richtigkeit seiner Abrechnung ankommen lassen. Hat jemand damit Erfahrungen gesammelt (die Herren Teilnehmer im Dienste der Versorger sollten nicht Stellung nehmen)

Offline Mengenumwerter

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Erdgasumrechnungsfaktor
« Antwort #21 am: 26. August 2009, 21:30:05 »
Zitat
Original von wetrade
Mein Versorger möchte mir keine Belege für den von ihm angegebenen Brennwert liefern. Ich möchte es auf einen Rechtsstreit um die Richtigkeit seiner Abrechnung ankommen lassen. Hat jemand damit Erfahrungen gesammelt (die Herren Teilnehmer im Dienste der Versorger sollten nicht Stellung nehmen)

Aber wozu?

1. Wenn der Gaszähler Nm³ misst, reichen die Zählerstände aus um in Verbindung mit den auf der Abrechnung angegebenen kWh-Mengen den Brennwert herauszubekommen. (Nm³ / kWh = BRW)

2. Im Falle, dass der Gaszähler kWh (was ich noch nie gesehen habe) misst, ist dieser Wert abrechnungsrelevant. Hier spielt der BRW keine Rolle mehr. - eher nicht der Fall

Wissen Sie welche Gasqualität Sie beziehen? H/L-Gas ?

Generell hilft auch der Blick auf die Website des Ausspeisenetzbetreibers, da dieser i.d.R. den Referenzbrennwert zur Verfügung stellt (BRW des Vorvormonats)

Viele Grüße
Reden kostet Energie.
Handeln schafft welche!

Offline Christian Guhl

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Erdgasumrechnungsfaktor
« Antwort #22 am: 26. August 2009, 23:30:35 »
@Mengenumwerter
Anscheinend wurde die Frage nicht richtig verstanden. Es geht hier nicht darum, wie sich die kwh aus den cbm errechnen, auch nicht um die Gasqualität. Der Versorger soll schlicht und ergreifend nachweisen, dass der auf der Abrechnung ausgewiesene Brennwertfaktor korrekt ist. Die Eichbehörden verweigern eine Bestätigung des Faktors. Dem Missbrauch ist also Tür und Tor geöffnet. Verdachtsmomente sind vorhanden, so wird z.B. bei Kunden von verschiedenen Anbietern, die Tür an Tür wohnen, ein bis zu 10% abweichender Brennwertfaktor verwendet.

Offline AKW NEE

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Erdgasumrechnungsfaktor
« Antwort #23 am: 27. August 2009, 08:42:21 »
Die Brennwerte werden in regelmäßigen Abständen mit, in der Regel geeichten Geräten gemessen. Aus den gemessenen Werten werden die Durchschnittswerte für den Verbrauchszeitraum der jeweiligen Verbrauchsstelle errechnet. Wenn die Verbrauchszeiträume bei den einzelnen Verbrauchstellen, also das Anfangsdatum und/oder Enddatum nicht identisch sind können sich unterschiedliche Werte beim Faktor ergeben.
Die Eichbehörde wird nicht kontrollieren, ob die gemessenen Werte in der Abrechnung richtig berücksichtigt werden, sondern nur, ob die Geräte korrekt gemessen haben.

Offline nomos

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Erdgasumrechnungsfaktor
« Antwort #24 am: 27. August 2009, 11:24:34 »
Zitat
Original von Christian Guhl
.....
Verdachtsmomente sind vorhanden, so wird z.B. bei Kunden von verschiedenen Anbietern, die Tür an Tür wohnen, ein bis zu 10% abweichender Brennwertfaktor verwendet.
    Das wäre schon mehr als ein Verdachtsmoment!

Offline Ronny

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Erdgasumrechnungsfaktor
« Antwort #25 am: 27. August 2009, 13:48:50 »
@ Nomos

Zitat
Das wäre schon mehr als ein Verdachtsmoment!
Haben Sie denn nicht gelesen, was AKW NEE geschrieben hat? Wenn sich die Abrechnungszeiträume unterscheiden, dann sind Abweichungen im durchschnittlichen Brennwert, der ja über den abrechnungszeitraum gemessen und gemittelt wird, völlig normal. Umgekehrt wäre es weitaus verwunderlicher.

Übrigens: AKW NEE ist - meiner Einschätzung nach - kein verkappter Versorgerjurist. Diesen Ausführungen kann man durchaus mal eine Gedenkminute widmen.

Offline nomos

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Erdgasumrechnungsfaktor
« Antwort #26 am: 27. August 2009, 14:15:26 »
Zitat
Original von Ronny
@ Nomos

Zitat
Das wäre schon mehr als ein Verdachtsmoment!
Haben Sie denn nicht gelesen, was AKW NEE geschrieben hat? Wenn sich die Abrechnungszeiträume unterscheiden, dann sind Abweichungen im durchschnittlichen Brennwert, der ja über den abrechnungszeitraum gemessen und gemittelt wird, völlig normal. Umgekehrt wäre es weitaus verwunderlicher.

Übrigens: AKW NEE ist - meiner Einschätzung nach - kein verkappter Versorgerjurist. Diesen Ausführungen kann man durchaus mal eine Gedenkminute widmen.
    @Ronny, wer hat \"AKW NEE, als \"verkappten Versorgerjurist\" bezeichnet?

    Es ging um die Abweichung von 10%! Eine solche Abweichung sollt man schon genauer betrachten. Selbst wenn es jetzt um unterschiedliche Abrechnungszeiträume handeln sollte. Bei identischen Abrechnungszeiträumen und Verbrauchern, die \"Tür an Tür\" wohnen, ist das wohl kaum erklärbar.

Offline Cremer

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Erdgasumrechnungsfaktor
« Antwort #27 am: 27. August 2009, 18:01:36 »
@Christian Guhl und andere

Brennwertfaktor(en) in Jahrerechnungen sind theoretische Werte und niemals die echten Brennwertfaktoren.

Die Brennwerte ändern sich laufend (monatlich, täglich)

Meistens wird aber auf der Jahresrechnung nur ein Brennwert für den gesamten Abrechnungszeitraum angegeben.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Ronny

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Erdgasumrechnungsfaktor
« Antwort #28 am: 28. August 2009, 07:47:24 »
@ Nomos

Zitat
@Ronny, wer hat \"AKW NEE, als \"verkappten Versorgerjurist\" bezeichnet?

Es ging um die Abweichung von 10%! Eine solche Abweichung sollt man schon genauer betrachten. Selbst wenn es jetzt um unterschiedliche Abrechnungszeiträume handeln sollte. Bei identischen Abrechnungszeiträumen und Verbrauchern, die \"Tür an Tür\" wohnen, ist das wohl kaum erklärbar.
Niemand hat hat AKW NEE als verkappten Versorgerjuristen bezeichnet. Lesen Sie nochmal in Ruhe nach.

Allerdings hat auch niemand behauptet, dass die Abweichungen bei gleichem Ablesezeitraum aufgetreten sind.

Da sollte man mit Verdächtigungen vielleicht etwas vorsichtiger umgehen.

Offline nomos

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Erdgasumrechnungsfaktor
« Antwort #29 am: 28. August 2009, 12:04:38 »
Zitat
Original von Ronny
@ Nomos

Zitat
Original von nomos @Ronny, wer hat \"AKW NEE, als \"verkappten Versorgerjurist\" bezeichnet?

Es ging um die Abweichung von 10%! Eine solche Abweichung sollt man schon genauer betrachten. Selbst wenn es jetzt um unterschiedliche Abrechnungszeiträume handeln sollte. Bei identischen Abrechnungszeiträumen und Verbrauchern, die \"Tür an Tür\" wohnen, ist das wohl kaum erklärbar.
Niemand hat hat AKW NEE als verkappten Versorgerjuristen bezeichnet. Lesen Sie nochmal in Ruhe nach.

Allerdings hat auch niemand behauptet, dass die Abweichungen bei gleichem Ablesezeitraum aufgetreten sind.

Da sollte man mit Verdächtigungen vielleicht etwas vorsichtiger umgehen.
Zitat
Original von Christian Guhl
.....
 Verdachtsmomente sind vorhanden, so wird z.B. bei Kunden von erschiedenen Anbietern, die Tür an Tür wohnen, ein bis zu 10% abweichender Brennwertfaktor verwendet.
    Es geht um Abweichungen des durchschnittlichen Brennwertfaktors mit dem gerechnet wird von bis zu 10 %. Da sehe ich auch \"Verdachtsmomente\" die ja ausgeräumt werden können. Eine Nachfrage bei einer solchen Abweichung halte ich für begründet.
    @Ronny, kennen Sie denn vergleichbare Fälle mit ähnlichen Abweichungen?

    Und
\"niemand hat AKW NEE als verkappten Versorgerjuristen bezeichnet.\"
Ok, wa sollte dann dieser Satz:
Zitat
Original von Ronny
Übrigens: AKW NEE ist - meiner Einschätzung nach - kein verkappter Versorgerjurist.



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