Na, dann seien sie doch froh. So lange nichts anderes kommt, sind sie auf jeden Fall mal im alten Vertrag, der die ungültigen Preisanpassungsklauseln enthält und haben weiterhin einen Kürzungsgrund, der schon mal rechtssicher zu sein scheint. Wie es dann später nach fristgemäßer Kündigung (so sie denn erfolgt) weitergeht, muss man ja sehen.
Ggf. können sie am Sommerende ja auch überlegen, zu einem günstigeren Versorger zu wechseln, um einen geringeren neuen Grundpreis erhalten. Hängt ja vom Zeitpunkt der Kündigung ab.
Im Augenblick erscheinen mir die EVUs allesamt überfordert mit dem, was da bei ihnen so abgeht. :tongue:
Aber ist ja auch nicht so trivial, wie man nun mit den unterschiedlichen Interessen (Rückzahlungsinteresse der Kunden, Überschussinteresse des EVU-Inhabers oder Anteilseigners) umgeht, ohne seinen Job zu verlieren.
Gruß
bolli