Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Fragen zur Vertragsgestaltung  (Gelesen 5173 mal)

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Offline celtica

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Fragen zur Vertragsgestaltung
« am: 11. Juli 2005, 22:04:41 »
Hallo zusammen!

Brauche mal den Rat von erfahrenen Flüssiggasverbrauchern!

Ich habe verschiedene Angebote von seriösen Flüssiggaslieferanten für einen Kauftank vorliegen.
Die Lieferung bzw. Montage des Tanks ist allerdings verbunden mit einem zumindest zweijährigen Vertrag. Nur Tank und Montage ohne zweijährigen Liefervertrag will keiner so recht machen.

Frage  Wenn ich mich auf diese zweijährigen Vertrag einlasse, muß ich mir dann jeden Preis gefallen lassen oder kann ich auf einer Klausel bez.
max. Preiserhöhung bestehen?

Alternativ zum Kauf wäre eine Miete des Tanks mit späterer Übernahmegarantie zu einem vorher definierten Preis. Diese Option ist allerdings wiederum mit einem 3-5 jährigen Liefervertrag verbunden.


Wer hat hier gute Erfahrungen mit kurzfristigen Lieferverträgen gemacht bzw. kann mir weitere Tipps geben?

Vielen Dank und Grüße
Thomas

Offline Frank Busch

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Fragen zur Vertragsgestaltung
« Antwort #1 am: 12. Juli 2005, 13:05:28 »
Lass dir einen Tank liefern, mit dessen Inhalt du zwei Jahre überstehst. lass ihn zum (gesponserten?) Erstbefüllungspreis volltanken und kündige den Kram dann gleich wieder. Wartung sowieso selbst organisieren. Was gibts in den ersten zwei jahren bei einem neuen Tank auch schon zu warten. NICHTS.

Offline Watzl

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Fragen zur Vertragsgestaltung
« Antwort #2 am: 12. Juli 2005, 18:48:47 »
Bei  Vertragskündigung wird der Tank an den Liederanten zurückgegeben. A L L E anfallenden Kosten trägt der Mieter. Absuagen, Abtransport, .....

Wo also soll der Vorteil liegen? Selbt bei einem guten Erstbefüllungspreis geht die rechnung nicht auf, wei die Folgekosten einer vertraglichen Bindung immer höher sind, als wenn man einen Tank sich selbt kauft und auf dem freien Markt das Gas zu vernünftigen Preisen bekommt.

Da gibt es also nicht zu überlegen, kein Kalkül anstellen, sondern sich als freier Mensch in einem freien Lanf bewegen und handeln. Gaslieferverträge und Tankmieten sind so anachronistisch, wie Pferdekutschen im Autozeitalter.

Nur echte Liebhaber haben Kutsche und lassen sich das etwas kosten.

H. Watzl

Offline goedeweh

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Fragen zur Vertragsgestaltung
« Antwort #3 am: 13. Juli 2005, 07:04:52 »
Manchmal gleicht dieses Forum einem großen Rätselraten. Obwohl ich natürlich auch sehr dankbar bin für die vielen Ratschläge, die man sich hier zusammensuchen kann. Warum bitte schön gibt es hier aber nicht mal die Möglichkeit, Adressen von Anbietern offen zu legen, die Tanks ohne Liefervertrag verkaufen?

Wir haben damals niemanden finden können, der einen Tank nur verkauft. Also, liegt ja irgendwie nahe, haben wir uns direkt an den Bund der Energieverbraucher gewendet und die haben uns dann einen Liefernaten mitgeteilt. Dieser jedoch hat überhaupt kein Problem mir einen Tank zu verkaufen, aber schon damit, das ich erstmal keine vertragliche Bindung wünsche. Die Vorgabe lautete also: Kauf des Tanks + zweijähriger Liefervertrag. Die Tücken in diesem Vertrag zu den anderen sind, das ich, da es mein Tank ist, nicht wirklich zur Erfüllung dieses Vertrages verpflichtet bin. Anders wäre es, wenn der Lieferant geschrieben hätte: Volltanken beim Aufstellen und Nachtanken im Folgejahr. Letztendlich ist mir jeglicher juristischer Hintergrund jedoch egal. Fakt ist, ich habe einen Kaufvertrag über einen Erdtank, ich habe das Tankprüfbuch mit seinen zehn oder noch mehr Seiten und ich habe einen gekündigten Vertrag. Natürlich hat mein Anbieter mich auf die Kündigung angesprochen. Nachdem er mir versprach, immer einen sehr günstigen Preis zu machen. Ich versprach ihm, wenn seine Angaben dem hart umkämpften Markt Stand halten, dann auch immer bei ihm zu tanken. Nur eine vertragliche Bindung ist für so etwas nicht notwendig.

Offline Frank Busch

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Fragen zur Vertragsgestaltung
« Antwort #4 am: 14. Juli 2005, 12:02:52 »
@Watzl ...
Natürlich bin ich auch für den Kauf eines eigenen Tanks. Wenn es halt so schwierig und zeitaufwändig ist einen Kauftank OHNE Liefervertrag zu erhalten, dann (so mein Ratschlag) kauft man halt einen und unterschreibt zähneknirschend einen 2-Jahres-vertrag. Den kann man aber de-facto unwirksam machen, indem man die zwei Jahre halt nicht tankt. Nichts anderes wollte ich vorschlagen. Ist zwar nicht ganz so elegant, funktioniert aber auch.
Drück ich mich missverständlich aus ??

Offline Watzl

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Fragen zur Vertragsgestaltung
« Antwort #5 am: 14. Juli 2005, 21:20:49 »
Wenn der Tank gekauft werden kann, also wirklich Eigentum wird, dann kann man über die Kröte eines 2-Jahres-Liefervertrag nachdenken, der dann gekündigt wird.
Meist ist es aber so, dass nach dem Ende des Vertrages der Tank wieder an die Firma zurückgegeben werden muß und alle anfallenden Kosten gehen dann zu Lasten des Kunden.

Also aufgepaßt! Was steht im Vertrag?


H. Watzl

 

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