@RumTumTugger
Wenn man von einem anderen glaubt einen Geldbetrag einfordern zu können, schickt man ihm anfangs immer erst eine Mahnung, in der der geforderte Betrag aufgeschlüsselt ist, der Grund warum man glaubt, dass der andere bezahlen muss, und eine Frist angegeben ist, zu der die Zahlung spätestens auf dem Konto einzugehen hat. Bankverbindung nicht vergessen. Am besten verschickt man die Mahnung als Einschreiben mit Rückschein, dann hat hält man eine Antwortkarte in Händen, mit der bewiesen werden kann, dass der andere den Brief erhalten hat.
Wenn diese Frist verstrichen ist, und der andere hat nicht bezahlt befindet er sich mit Sicherheit in Verzug (falls die Forderung zu Recht besteht). Wenn er in Verzug ist, muss er alle Schäden ersetzen, die Ihnen durch die Eintreibung der Forderung entstehen. Sie können dann einen Rechtsanwalt einschalten, der die Forderung prüft, und wenn sie zu Recht besteht bei dem anderen einfordert notfalls einklagt, oder Ihnen den Rat gibt mit Gegenforderungen zu verrechnen. Die Anwaltskosten muss dann der andere bezahlen.
Falls der Rechtsanwalt zu dem Ergebnis kommt, dass die Forderung nicht besteht, ist auch die Beratungsgebühr, die Sie dann selbst bezahlen müssen, gut investiertes Geld. Dadurch verhindern Sie, dass Sie durch unüberlegte Schritte möglicherweise selbst das Gesetz brechen, und der andere deshalb von Ihnen Geld verlangen kann. Abgesehen davon muss ein Rechtsanwalt haften, falls er Ihnen dummes Zeug erzählt.
Wenn Sie sich die Beratungsgebühr ersparen wollen, weil Sie glauben in einem Verbraucherforum würden Sie den gleichen Rat umsonst erhalten, so rate ich Ihnen in allen Fällen die ein bisschen komplizierter sind, davon ab. Bei einer rechtlichen Beurteilung kommt es immer auf den gesamten Sachverhalt an. Wenn Sie da nur ein Detail vergessen, das erheblich ist, könnte der erhaltene Rat schon in die falsche Richtung gehen. Es haftet auch keiner für eine falsche Antwort.
Ihr Fall ist ein bisschen komplizierter, sonst könnten Sie sich die Frage selbst beantworten und wären hier nur auf eine Bestätigung Ihrer Ansicht angewiesen. Es muss nämlich geprüft werden, ob diese AGB Bestandteil Ihres Vertrages geworden sind. Ob die Preiserhöhungsklausel überhaupt wirksam ist, ob etwa andere Rechtsgründe für die Preiserhöhung vorliegen könnten etc. etc.
Ich würde daher an Ihrer Stelle einen kompetenten Anwalt aufsuchen, und mich vorab nur bemühen, dass die Kosten möglichst andere übernehmen müssen.