Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG

Urteil Thüringer OLG v. vom 23. April 2009 Az. 1 U 556/08

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RR-E-ft:
Urteil des Thüringer OLG rechtskräftig


--- Zitat ---E.on verwies darauf, dass die Klausel für die Preiserhöhung notwendig gewesen sei. Das Unternehmen wäre wegen der gestiegenen Beschaffungspreise aber auf jeden Fall zu einer Preiserhöhung gezwungen gewesen.
--- Ende Zitat ---

Eine wirksame Klausel wäre für die Preiserhöhungen notwendig gewesen. Ohne wirksame Klausel war das Unternehmen zu einseitigen Preiserhöhungen nicht berechtigt (vgl. BGH KZR 2/07, VIII ZR 274/06, VIII ZR 225/07).

Siehe auch hier.

DieAdmin:
Ein Nachtrag, auch wenns schon alt ist:
(finds schade, wenn das irgendwann aus dem Netz verschwinden würde)

Die damalige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. vom 14.09.2009
http://www.vzth.de/UNIQ127919493400811/link609001A


--- Zitat ---E.ON Thüringer Energie AG – Preiserhöhungsklausel unwirksam
Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts rechtskräftig

Nachdem am 23.04.2009 der 1. Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts die Preisänderungsklausel der E.ON Thüringer Energie AG, die insbesondere in den Tarifen \"maxivat\" und \"duravat\" Verwendung findet, für unwirksam erklärt hatte, ist das Urteil seit dem 28.08.2009 rechtskräftig. Damit fehlt dem Gasversorger für die in der Vergangenheit durchgeführten Preiserhöhungen die Rechtsgrundlage und Verbraucher müssen diese nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen nicht bezahlen. Die E.ON Thüringer Energie AG hatte zunächst wegen der vom Thüringer OLG ausgesprochenen Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Diese Beschwerde wurde am 28.08.2009 zurückgenommen.

Konkret bedeutet dieses Urteil, dass nach Meinung der Verbraucherzentrale Thüringen die Preiserhöhungen vom 01.10.2004, 01.01.2005, 01.06.2005, 01.11.2005 und 01.11.2006 keine Rechtsgrundlage hatten und damit rechtswidrig waren. Die Preisbestandteile, die auf den genannten Erhöhungen beruhen dürfen deshalb nach Deutung der Verbraucherzentrale in zukünftigen Abrechnungen nicht mehr erscheinen.

Betroffene Verbraucher können sich an die Verbraucherzentrale Thüringen wenden, um sich beraten zu lassen.

--- Ende Zitat ---

Und hab auch den Threadtitel etwas mehr spezifiziert.

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