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Autor Thema: Rückläufergebühren  (Gelesen 59214 mal)

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Offline Panthau

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Rückläufergebühren
« Antwort #15 am: 13. November 2009, 16:59:24 »
Zitat
Original von nomos
Das Verhalten von E wie Einfach ist zwar mehr als kleinlich, aber entspricht wohl dem vereinbarten Vertrag.
Also wenn im Vertrag steht \"wird fällig am 03.\" dürfen die trotzdem erst am 4. abbuchen?

Offline nomos

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Rückläufergebühren
« Antwort #16 am: 13. November 2009, 17:19:36 »
Zitat
Original von Panthau
Zitat
Original von nomos
Das Verhalten von E wie Einfach ist zwar mehr als kleinlich, aber entspricht wohl dem vereinbarten Vertrag.
Also wenn im Vertrag steht \"wird fällig am 03.\" dürfen die trotzdem erst am 4. abbuchen?
    @Panthau, wenn am  3. fällig, dann dürfen sie am 3. auch abbuchen.  Wenn das kein Bankarbeitstag ist, dann am nächsten Bankarbeitstag.

    ... und nicht  die
GVV mit den AGB verwechseln. [/list]

Offline reblaus

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Rückläufergebühren
« Antwort #17 am: 13. November 2009, 17:29:47 »
@Panthau
Wenn Sie eine Lastschriftvereinbarung getroffen haben, müssen Sie auf Ihrem Konto ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit ausreichend Deckung vorhalten, dass die Lastschrift bezahlt werden kann. E wie Einfach kann ab dem 3. abbuchen. Sie können aber auch bis zum 15. oder später warten.

Es ist nicht kleinlich von E wie Einfach sondern ein ganz normales Geschäftsgebaren. Kleinlich ist es allenfalls von Ihrer Bank, wobei es bei dieser Frage entscheidend darauf ankommt, ob Sie Ihr Konto sorgfältig führen.

Die Gebühren müssen Sie bezahlen, da Sie den Schaden verursacht haben.

Offline nomos

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Rückläufergebühren
« Antwort #18 am: 13. November 2009, 17:41:44 »
Zitat
Original von reblaus
Es ist nicht kleinlich von E wie Einfach sondern ein ganz normales Geschäftsgebaren. Kleinlich ist es allenfalls von Ihrer Bank, wobei es bei dieser Frage entscheidend darauf ankommt, ob Sie Ihr Konto sorgfältig führen.
    @reblaus, das würde ich nicht als \"normales Geschäftsgebaren\" bezeichnen. Ihre Beurteilung ist etwas einseitig zu Gunsten des Versorgers.  Ich gehe mal davon aus, es war die erste Lastschriftrückgabe mangels Deckung, da ist es nicht üblich, dass im \"normalen Geschäftsgebaren\" sofort die Geschäftsbeziehung gekündigt wird.  In der Regel erfolgt eine Mahnung, die Zahlung mit Erstattung der Rücklastschriftgebühren und gut ist.

    Was die Bank betrifft, ist kein Guthaben oder Kredit vorhanden, ist es durchaus üblich, dass Kreditinstitute Lastschriften mangels Deckung zurückgeben. Die Bank hat ja nicht das Konto gekündigt, weil keine Deckung vorhanden war.  Bei entsprechender Bonität ist es ja dem Kunden unbenommen, sich ein Kreditlimit einräumen zu lassen.

Offline Panthau

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Rückläufergebühren
« Antwort #19 am: 13. November 2009, 18:18:40 »
Zitat
Original von nomos... und nicht  die GVV mit den AGB verwechseln. [/list]
Oh, stimmt ja. Aber an die Paragraphen aus der GVV muss sich E Wie Einfach trotzdem halten - immerhin steht da E Wie Einfach drüber?

Ach so:
der 04.10 war übrigens ein SONNTAG. Das ist sicherlich kein Bank-Arbeitstag oder?
Am 03.10 wurden auch von der E Wie Einfach 33€ abgebucht - 2. Gasanschluss.
Warum dann nicht auch der große Betrag?
Ich kann ja Sonntags am Automat Geld abheben......

Offline nomos

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Rückläufergebühren
« Antwort #20 am: 13. November 2009, 19:13:35 »
Zitat
Original von Panthau
Zitat
Original von nomos... und nicht  die GVV mit den AGB verwechseln. [/list]
Oh, stimmt ja. Aber an die Paragraphen aus der GVV muss sich E Wie Einfach trotzdem halten - immerhin steht da E Wie Einfach drüber?

Ach so:
der 04.10 war übrigens ein SONNTAG. Das ist sicherlich kein Bank-Arbeitstag oder?
Am 03.10 wurden auch von der E Wie Einfach 33€ abgebucht - 2. Gasanschluss.
Warum dann nicht auch der große Betrag?
Ich kann ja Sonntags am Automat Geld abheben......
    @Panthau, die AGB sind maßgebend, Sie haben einen Sondervertrag. Was da bei den GVV\"drüber steht\" ist nicht von Belang.

    ... und nicht schon wieder die Dinge verwechseln.  Der 3.10. war ein Samstag, das war kaum ein Buchungstag bei Ihrer Bank. Vermutlich verwechseln Sie hier die Wertstellung mit dem Buchungstag. Auch wenn Sie Sonntags am Automat Geld abheben, wird diese Abhebung zwar registiert aber nicht am Sonntag verbucht. Samstag, Sonntag sind keine Buchungstage (Bankarbeitstage). Sehen Sie mal Ihre Kontoauszüge genau an oder lassen Sie sich das von Ihrer Bank erklären.

Offline Panthau

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Rückläufergebühren
« Antwort #21 am: 13. November 2009, 23:41:47 »
Zitat
Original von nomos
Sehen Sie mal Ihre Kontoauszüge genau an oder lassen Sie sich das von Ihrer Bank erklären.
Ich habe heute mit der Bank gesprochen.
Diese teilte mir mit, daß E Wie Einfach am 03.10 33,00€ eingezopgen hätte. Diese werden also wie Sie nun sagen \"registriert\" und tatsächlich, laut Kontoauszug wurden 33,00€ auch abgebucht ohne daß diese wieder zurückgekommen wären.
Was den großen Betrag anbelang so wurde von E Wie Einfach versucht am 04.10 Geld einzuziehen, was ja auch registriert wird (ebenso wie etweiges Geld Abheben am Automaten). DIESER Betrag kam aber laut Kontoauszug wieder zurück.
Das bedeutet also, wäre der große Betrag ebenfalls am 03.10 eingezogen worden, so wäre dieser Betrag auch sicher am 05.10 (Montag) abgebucht worden, genau wie die 33,00€.
Es bedeutet außerdem, daß E Wie Einfach ihr Geld ohne Probleme bekommen hätte, wenn BEIDE Beträge am 03.10 eingezogen worden wären.

So, wessen schuld ist es nun, daß der Geldbetrag welcher am 04.10 eingezogen wurde letztlich nicht abgbucht wurde, wenn eindeutig erwiesen ist, daß E Wie Einfach das Geld ohne Probleme bekommen hätte, wenn man sich bei BEIDEN Beträgen genau an den Vertrag gehalten hätte? Denn anscheinend hat das Einziehen des Geldes garnichts mit dem Samstag oder Sonntag zu tun, sondern eher mit \"wer zuerst kommt mahlt zuerst\".
Sprich, wer wie vereinbart am 03. kommt, der bekommt auch was er will....ganz egal was für ein Wochentag es ist.
So sieht das jedenfalls für mich aus, wenn das eine Sache des \"zeitlichen registrierens\" ist.

Offline nomos

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Rückläufergebühren
« Antwort #22 am: 14. November 2009, 10:28:13 »
@Panthau, da muss ich mich jetzt ausklinken, ich kann da nicht mehr folgen. Was für eine Spezialbank ist das denn, die  Samstags und Sonntags bucht und disponiert?

Hier nochmal ein letzter Versuch:
    03.10.09 Samstag kein Buchungstag
    04.10.09 Sonntag kein Buchungstag
    05.10.09 Montag  Buchungstag

Bundesbank Feiertagskalender (Hier sind die Tage festgelegt, die keine Bankarbeitstage zusätzlich zu Samstagen und Sonntagen sind)

Gute INFO über Lastschrift- und Abbuchungsverfahren

Hier finden Sie die üblichen AGB einer Volksbank:
AGB (siehe Fussnote 1 auf Seite 2 zu Bankarbeitstage)

und hier

Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr

Generelle Empfehlung, sorgen Sie für rechtzeitige Deckung auf Ihrem Konto oder erteilen Sie einfach keine Einzugsermächtigungen mehr. Vielleicht finden Sie ja einen passenden Versorger, der gegen Rechnung liefert.  Zahlen müssen Sie allerdings trotzdem fristgerecht.[/list]

Offline Panthau

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Rückläufergebühren
« Antwort #23 am: 14. November 2009, 10:42:49 »
Zitat
Original von nomos
@Panthau, da muss ich mich jetzt ausklinken, ich kann da nicht mehr folgen. Was für eine Spezialbank ist das denn, die  Samstags und Sonntags bucht und disponiert?
Ja Sorry, da habe ich was durcheinander gebracht.
Gemeint war der 03.11 und 04.11.
Bis auf das mit dem Samstag und Sonntag passt es aber.
Der 04. war nicht der Tag an dem hätte eingezogen werden dürfen.
Genau so werde ich das denen schreiben.

Das Geschäftsgebaren sofort mit einer Kündigung zu reagieren (die sich auch genau mit dem Geldeingang überschneidet) und das Gespräch mit dem Kundendienst alla \"manchmal kommt es vor, daß mal am Letzten eines Monats für den Folgemonat eingezogen würde\" hat mich wohl sehr aufgeregt.

Für die ist das nur ein Blatt Papier bzw. noch einmal kurz nachdenken bevor man auf \"Abschicken\" klickt, für mich/uns hätte es fatale Folgen, wenn bei einer pflgebedürftigen Person im Haus plötzlich Strom oder Gas fehlen könnte.
Man hat es bei denen eben nicht mit Menschen zu tun. Das kotzt mich an.

Offline bolli

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Rückläufergebühren
« Antwort #24 am: 16. November 2009, 09:47:40 »
Zitat
Original von Panthau
Für die ist das nur ein Blatt Papier bzw. noch einmal kurz nachdenken bevor man auf \"Abschicken\" klickt, für mich/uns hätte es fatale Folgen, wenn bei einer pflgebedürftigen Person im Haus plötzlich Strom oder Gas fehlen könnte.
Man hat es bei denen eben nicht mit Menschen zu tun. Das kotzt mich an.
Haben Sie keine Sorge, die Kündigung bedeutet NICHT, dass Strom und Gas fehlen (abgestellt werden) sondern lediglich, dass Sie vom örtlichen Grundversorger mit diesen Dingen versorgt würden, allerdings auch zu den dort geltenden Preisen, die meist höher sind als im Sondervertrag. Aber da kann man sich immer ncoh in aller Ruhe mit dem alten Versorger überdas Vertragsverhältnis auseinander setzen.

 

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