Das schreit zum Himmel. Folgendes ist mir widerfahren
Habe fristgerecht meinen bisherigen Gasversorger GGEW AG zum 31.12.2008 wegen Preiserhöhung gekündigt und gleichzeitig eine Anmeldung beim neuen günstigeren Versorger Mainnova vorgenommen. Am 15.12.2008 bestätigt GGEW meine Kündigung zum 31.12.2008, am 15.12.2008 bestätigt Mainnova die Anmeldebestätigung. Auch auf eine tel. Nachfrage am 16.12.2008 bei der Hotline von Mainnova wurde mir bestätigt, dass der Wechsel zum 01.01.2009 vollzogen wurde. Soweit alles gut, ich lehnte mich zurück. Dies erwies sich jedoch als Trugschluss. Am 19.02.2009, nach ca. 10 Wochen, teilt Mainnova mir mit, dass der Wechsel wegen Nichtidentifizierung durch GGEW gescheitert sei und ein neues Wechselverfahren von mir angestoßen werden müsse. Ich war fassungslos. Etliche Telefonaten, indem ich darlegte, dass von meiner Seite keine Fristversäumnise zu vertreten sind, brachten nichts. Die Versorger wiesen jeweils die Schuld von sich und verwiesen auf den Anderen sowie Grundversorger (Entega). Natürlich war ich von Mainnova entäuscht stellte sofort wieder einen Antrag beim bisherigen Versorger GGEW, der inzwischen wieder die Gaspreise gesenkt hatte. Ab dem 01.04.2009 bin ich wieder Kunde bei GGEW. Auf einen Beschwerdebrief an die Geschäftsleitung von Mainnova erhielt ich keine Antwort. Daraufhin schrieb ich eine Verbraucherbeschwerde an die Bundesnetzagentur. Diese teilte mir mit, das Sie die beteiligten Versorger zur Stellungnahme aufgefordert habe. Bisher liegt mir eine Stellungnahme vom Grundversorger Entega vom 27.03.2009 mit folgendem Tenor vor: Keine zeitgleiche identische Anmeldungen und Abmeldungen von den Versorgern, daher Ablehnung.
Nun der Schock: Vom Grundversorger Entega erhalte ich für die Zeit vom 01.01.2009 bis 31.03.2009 eine gegenüber Mainnova 53 % höhere Rechnung, da ich in den teueren Grundversorgertarif eingestuft wurde (Arbeitspreis Mainnova: 5,95 ct, Entega: 9,10 ct). Zudem wurde der Gesamtverbrauch nicht korrekt ermittelt. Dies will und werde ich nicht hinnehmen. Denn es kann nicht sein, dass die Kunden auf höheren Kosten sitzen bleiben, weil Unternehmen nicht in der Lage waren, einfache Dinge wie einen Anbieterwechsel auf den Weg zu bringen. Ich möchte daher die Rechnung von Entega über einen Widerspruch auf den Betrag kürzen, den ich bei Mainnova zu leisten hätte (621,83 € statt 1021,91 €) und Entega auffordern, den Restbetrag (=355,08 €) Mainnova in Rechnung zu stellen. Dies soll natürlich hieb- und stichfest sein. Daher meine Frage an das Forum und die Experten: Kann ich mich auf folgende Argumente stützen:
- Die verwaltungstechnischen Unzulänglichkeiten und Mängel hinsichtlich
des Anmelde, - Identifizierungs- und Abmeldeverfahren habe ich
nicht zu vertreten. Dies haben die Versorger zu verantworten und müssen
dafür auch Gerade stehen. Dies haben sie unter sich auszumachen.
- Vom Grundversorger Entega erhielt ich kein Informations- /Belehrungsschreiben über die Aufnahme zum 01.01.2009. Dies verstößt
gegen Treu und Glauben sowie den Grundsatz der Klarheit. Ich konnte daher
nicht entsprechend reagieren (Verletzung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips).
Durchschriften meines Widerspruchs würden die Bundesnetzagentur, GGEW und Mainnova erhalten.
Ist diese vorgehensweise erfolgsversprechend ? Ich möchte noch weitere unnötige Kosten vermeiden.
Gibt es noch andere Tipps und Rechtseinschätzungen, evtl. mit Angaben von Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile, die ich für meinen Widerspruch verwenden könnte.
Schlußresümee: Das elementare, lebenswichtige Grundbedürfnis \"Wärme\" wird durch willkürliches schleifen lassen von Fristen und Verschleierung von den Versorgern dazu benutzt, Ängste bei Wechselwilligen Gaskunden zu erzeugen und zugleich noch daraus Profit zu machen.