Hallo,
Gestern habe ich das nachfolgende Schreiben als Mahnung erhalten. Ich habe seit 2004 bei jeder Preiserhöhung mit Hinweis auf den &315 BGB widersprochen, dies wurde regelmäßig bestätigt.
Eine Aufschlüsselung des Betrages ist nicht enthalten. Ich vermutet das sind die Differenzbeträge von 2004 - heute.
Für einen Rat was die weitere Vorgehensweise betrifft, wäre ich dankbar.
03.05.2009
Mahnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Forderung für die oben genannte Kontonummer ist leider nocht nicht ausgeglichen.
Ihr Abrechnungskonto bei uns weist zum 08.02.2008 einen offenen Betrag in Höhe von insgesamt (ca. 428,64€) Euro auf incl. Mahnkosten.
Ist bis zu dem 11.05.2009 kein Zahlungeingang erfolgt, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Wir weisen darauf hin, dass die hierbei entstehenden Kosten zu Ihren Lasten gehen.
Wenn sie die fällige Forderung zwischenzeitlich ausgeglichen haben, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.
mit freundlichen Grüßen
E.ON Avacon AG