Hallo.. :-)
Wir haben nun unsere Jahresendabrechung erhalten und ich wollte mich nur nochmals vergewissern, dass unser Schreiben fehlerfrei raus geht.
Wir werden von RWE Westfalen Weser mit Gas beliefert und haben zum 01.10.2004 und zum 01.01.2005 eine Steigerung der Bezugspreise erhalten um 5% und 10%.
Da unsere Preise seit fast 2 Jahren stabil waren, haben wir, guten Willen zeigend, per Musterbrief nur der 2. Erhöhung widersprochen, dieser aber komplett, also keine 2% Sicherheit drauf. <schließlich kriegen doch schon 5% von davor>
Das stellt doch kein Problem da, oder..?!?
Unsere Versorger hat pflichtbewußt geantwortet mit dem üblichen Blabla, aber natürlich die Preise dennoch nach seinen Erhöhungen berechnet.
Wir wollen nun antworten wie folgt..:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihnen mit meinem Schreiben vom 11.02.2005 mitgeteilt, dass ich die Erhöhung der Gaspreise zum 01.01.2005 für unbillig halte nach § 315 BGB und sie ablehne, bis Sie mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Preiserhöhung durch eine nachvollziehbare Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachgewiesen haben.
Dies ist Ihrerseits bis heute nicht erfolgt.
Ich wiederhole hiermit, dass ich die Erhöhung vom 01.01.2005 für unbillig halte nach § 315 BGB, somit halte ich den von Ihnen ausgewiesenen Gesamtbetrag der Jahresrechnung für unbillig nach § 315 BGB.
Ich akzeptiere die Preissteigerung vom 1.01.2005 nicht, sowie alle künftige Preissteigerungen, sofern sie mir nicht die Billigkeit der Preise nachweisen.
Bis dahin zahle ich für den Gasbezug weiter die bisherigen Preise vom 01.10.2004.
Eine entsprechende Berechnung der Jahresendzahlung sowie des neuen Abschlagsbetrages liegt als Anlage bei.
Die Überweisung der entsprechenden Forderung und der neuen Abschläge erfolgt fristgerecht zu den von Ihnen genannten Terminen.
Wie bekannt, ist es Ihnen auf Grund der Allgemeinen Versorgungsbedingungen der Gasversorgung (§§ 30 ff AVBGasV), sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung nicht gestattet, die Versorgung mit Gas einzustellen. Ich fordere Sie daher vorsorglich auf, von Mahnungen und ggfs. Abschaltandrohungen abzusehen.
Nach allem, was ich hier gelesen habe, müsste das so in Ordnung gehen, oder..?!?
Mit freundlichen Grüssen
O.Martin