Hahnebüchener geht es wohl kaum,
wenn Sie von 2004 - 06/ 2009 einen Wartungsvertrag hatten/ haben, der die 10- jährige Prüfung in 2005 tatsächlich mit eingeschlossen hatte, dann kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, dass man jetzt keine Kosten mehr nachfordern kann, egal wie das Prüfverfahren tatsächlich durchgeführt wurde.
Wie gesagt, wenn!!! Ihren Vertrag kennen nur Sie! Wenn da z.B. drin stehen sollte, dass Progas für den Zeitraum des Vertrages alle anfallenden Prüfungen übernimmt und Sie fristgerecht und ordentlich, nach 4 Jahren gekündigt haben, dürfte es keine Probleme geben.
Aber wenn das Wörtchen \"wenn\" nicht wär! Ausser Ihnen und Progas weis bisher keiner, was sonst noch für Klauseln im Vertrag stehen z.B. bezüglich verkürzter Laufzeiten innerhalb gewährter 10 Jahres- Prüfungen, anteiliger Kostenübernahme etc. etc.
Was der Vertreter von Progas gesagt hat, ist nicht relevant, soweit es dafür keine glaubwürdige Zeugenmehrheit gibt! Verbindlich sind nur schriftlich fixierte Vertragsbestandteile.
Die zeitliche Verweildauer des TÜV- Prüfers ist auch nicht relevant, wobei mir 745,- € für eine 10- jährige Prüfung insgesamt doch ein bischen hoch erscheinen. Da könnte man sicher realistische Vergleichswerte anfordern. Sollte der TÜV- Prüfer nachweislich nur das Sicherheitsventil und nicht die Unversehrtheit der Umhüllung geprüft haben wäre ggf. die Betriebserlaubnis Ihrer Tankanlage zumindest gefährdet und eine Stilllegung droht, bis zum Nachweis ordentlicher Prüfbescheinigung.
Wenn ich das System der neueren Prüfverfahren halbwegs richtig verstanden habe, dann wird einfach ein minimaler Strom auf die Innere Umhüllung geschickt und aussen abgenommen, wieviel davon \"durchschlägt\". Sollte der dabei gemessene Werte einen Grenzwert \"X\" überschreiten wäre das wohl ein sicheres Anzeichen für eine beschädigte Isolierung und erforderte eine entsprechende Stillegeung bis zur Reparatur des Schadens. Technisch mäßig aufwendig und bestimmt keine 745,- € Wert (da ja tausendfach angewandt). In einer Autowerkstatt zahlen Sie ja auch nicht bei jeder Durchsicht den komplettem Preis für den heutzutage notwendigen Diagnosecomputer. Zeitdauer? natürlich locker in 30 Minuten zu erledigen.
Problem liegt in der vorhandenen oder nicht vorhandenen Rechtsschutzversicherung, die die ggf. entstehenden Klagekosten absichert. Wenn Sie keinen Rechtsschutz haben, wird Sie das fällige Verfahren sicher mind. den gleichen Betrag bzw. mind. den zu erstreitenden Differenzbetrag kosten.
Bitte mal den Wartungsvertrag genau lesen, beinhaltete Vorgänge und Fristen/ Laufzeiten prüfen, ggf. nochmal bekannt geben. Auch wenn Lieferverträge nicht über zwei Jahre gehen dürfen, bedeutet das nicht, dass Wartungsverträge nicht ggf. anteilige Kostenübernahme bei vorzeitiger Kündigung z.B. nach 4 - 6 oder 8 Jahren beinhalten können, da dies einfach logisch ist, sonst würde ja jeder im 9. Jahr einen Wartungsvertrag schließen, die 10 jährige Prüfung abwarten und dann wieder kündigen.
In dem Sinne,
Schöne Grüße,
Onkel- Olli
der Ex- Vertragshai