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Autor Thema: Wechsel oder Protest  (Gelesen 4634 mal)

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Offline Willy

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Wechsel oder Protest
« am: 06. Mai 2009, 23:30:53 »
Seit 2004 protestieren wir gegen die Gaspreiserhöhungen. Bisher sind wir
Protestler, bis auf einige Drohungen des Versorgers, in Ruhe gelassen worden.

Mittlerweile sind Gasanbieter da, die Gas zum Preis vom Januar 2005 anbieten.
Über 300 Euro unter dem des örtlichen Anbieters.

Wir fragen uns: Sollte man jetzt wechseln? Der Protest wäre natürlich sofort zu Ende.
Aber was wären die Folgen? Hat jemand Erfahrung?


Einige Gaskunden werden ungeduldig. Später Eingestiegene wollen auf jeden Fall wechseln.


Willy

Offline RR-E-ft

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Wechsel oder Protest
« Antwort #1 am: 07. Mai 2009, 00:17:10 »
@Willy

Wer den Lieferanten wechselt, vereinbart mit dem neuen Lieferanten bei Vertragsabschluss regelmäßig einen Preis, der fortan an diesen kraft vertraglicher Einigung geschuldet ist. Ob dieser Preis des Sondervertrages nachträglich einseitig abgeändert werden kann, richtet sich danach, ob im Vertrag eine wirksame Preisänderungsklausel enthalten ist.

Der bisherige Versorger wird bisher zurückbehaltene Rechnungsbeträge ggf. gerichtlich geltend machen und muss dabei ggf. nachweisen, dass er zu einseitigen Preisneufestsetzungen im konkreten Vertragsverhältnis überhaupt berechtigt war und dass die vorgenommenen einseitigen Preisneufestsetzungen ggf. der Billigkeit entsprachen.

Wer an seinen bisherigen Versorger Zahlungen ggf. unter Vorbehalt geleistet hatte, muss sich vergegenwärtigen, dass etwaige Rückforderungsansprüche  wegen unbilliger oder aus anderen Gründen unwirksamer einseitiger Preiserhöhungen der regelmäßigen Verjährung unterliegen.

Ansonsten ändert sich nichts, mal abgesehen vom Briefkopf der künftigen Verbrauchsabrechnungen, der Vertragsdaten und der Bankverbindung des Energielieferanten. Die Welt dreht sich - wie bisher -  einfach weiter. Strom kommt aus der Steckdose, Gas aus dem Rohr.

Wenn der derzeitige Versorger für aktuelle Gaslieferungen 600 €, ein neuer Anbieter hingegen 300 € weniger verlangt, hat man wohl keinen Grund zu zögern, den Lieferanten zu wechseln. Es sei denn, man habe sich auf Dauer bereits an den bisherigen Versorger vertraglich gebunden (zB. Mindestvertragslaufzeit).

In der DaDaR haben auch einige beim bisherigen \"Versorger\" tapfer protestiert und andere sind weggegangen, um woanders das zu finden, was sie bisher vermissten... Für die Betroffenen stellte sich dabei die Frage Wechsel oder Protest über Jahre hinweg. Bis dahin durfte man erst im Rentenalter (nach Anmeldung) auf der anderen Seite frei einkaufen, wenn man das Geld dafür hatte. 1989/90 wurden dann bekanntlich nicht nur Gaskunden auch wegen der Angebote auf dem Markt  zunehmend ungeduldig. Am Ende sind die Dableiber (automatisch) auch gewechselt und hatten dann die neuen Preise zu zahlen.

So geht es, wenn ein neuer Grundversorger gekürt wird. Der Lieferant, der in einem Netzgebiet (Zone) die meisten Haushaltskunden beliefert, wird neuer Grundversorger und darf sich fortan um die grundversorgten Kunden kümmern, diesen gegenüber die Preise einseitig festlegen.

\"Wechselprotest\" ist hier nicht unser Thema.

Offline Willy

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Wechsel oder Protest
« Antwort #2 am: 07. Mai 2009, 09:31:36 »
Hallo Herr Fricke,
danke für die schnelle Antwort.
Aber: Muss der jetzige Versorger einen Protestler überhaupt gehen lassen?
Willy

Offline DieAdmin

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Wechsel oder Protest
« Antwort #3 am: 07. Mai 2009, 10:57:29 »
Zitat
Original von Willy
Aber: Muss der jetzige Versorger einen Protestler überhaupt gehen lassen?
Willy

Ja muss er. Der Versorger wirds vielleicht so auslegen, als ob man fliehen möchte und sich drücken.
Womöglich noch kurz vor bestätigten Liefertermin des neuen Lieferanten, Sperrandrohungen (manchmal auch sehr kurzfristige) in den Briefkasten einwerfen, aber dagegen kann man sich wehren.
Will nicht sagen, dass es so sein muss, aber schon geschehen ist.

Offline RR-E-ft

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Wechsel oder Protest
« Antwort #4 am: 07. Mai 2009, 15:02:18 »
@Willy

Jeder Verbraucher kann unter Einhaltung der Kündigungsfristen seinen bisherigen Vertrag kündigen und sich fortan von einem anderen Lieferanten beliefern lassen.

Auf der Flucht erschossen wird keiner mehr.

Offline reblaus

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Wechsel oder Protest
« Antwort #5 am: 07. Mai 2009, 15:15:18 »
@Willy
Den Versorger zu wechseln ist sogar erste Bürgerpflicht. Diese ganzen neuen Gaslieferanten müssen doch einen wirtschaftlichen Erfolg damit haben, dass sie uns mit günstigerem Gas beliefern. Wenn der ausbleibt, weil wir Kunden uns lieber weiter mit dem alten Versorger rumstreiten, dann hat der bald wieder sein geliebtes Monopol.

Ihre bisherigen Ansprüche auf Rückforderung überzahlter Beträge verlieren Sie mit einem Wechsel schließlich nicht.

Offline RR-E-ft

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Wechsel oder Protest
« Antwort #6 am: 07. Mai 2009, 20:17:49 »

 

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