Hallo,
ich frage mich, ob es gegenüber Gaslieferanten einen Anspruch auf Übersendung von Rechnungskopien gibt, wenn das Original (mangels Aufbewahrungspflicht) verloren gegangen ist.
Ein Gaslieferant hat auf entsprechende Bitten (nachdem er offensichtlich Lunte roch) die abenteuerliche Behauptung aufgestellt, er sei dazu infolge EDV-Umstellung aus technischen Gründen außer Stande. Wie dieser Gaslieferant seine finanzamtlichen Aufbewahrungspflichten erfüllt, bleibt allerdings im Dunkeln.
Was nützt eine Stufenklage, wenn es an einer Anspruchsgrundlage zur Erfüllung der ersten Stufe womöglich fehlt?