@AKW NEE
Auch Juristen können sich irren. Ich vermute mal, daß AGB und eine darin enhaltene Preisanpassungsklausel regelmäßig von einem Juristen erschaffen wird und nicht von einem einfachen Angestellten des Versorgers. Es gibt trotzdem zahlreiche bekannte Beispiele, in denen eine Preisanpassungsklausel unwirksam ist. Nur weil ein Jurist meint, daß sie wirksam ist, ist sie es nicht zwangsläufig.
Woher hast Du diese Information?
Angenommen ich hätte einen Fixpreisvertrag inklusive Mehrwertsteuer mit einer Laufzeit von einem Jahr ohne Preisanpassungsmöglichkeit. Wenn nun die Mehrwertsteuer innerhalb der Vertragslaufzeit erhöht wird, würde ich meinen, daß ich eine solche Mehrwertsteuererhöhung nicht zu tragen habe. Das sollte im Risiko des Versorgers liegen. Der muß natürlich die Erhöhung der Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen.
Das heißt, durch eine solche Gesetzesänderung sehe ich mich hier nicht in der Pflicht bzw. als Betroffener, anders als @gastrom meint.
Noch deutlicher wird es aber meines Erachtens, wenn beispielsweise auf die Erzeugung von Strom eine Steuer erhoben werden würde. Die Erzeugungskosten, auf die die Steuer angewendet werden soll, mir aber gar nicht bekannt sind. Einer der Grundgedanken aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es, daß die Preiserhöhung anhand der Klausel selbst nachvollzogen werden kann. Ohne die Kenntnis der Erzeugungskosten ist es aber nicht möglich, eine Steuer auf die Erzeugungskosten zu berechnen.
Ich bin hier also sehr skeptisch, daß eine solche Preisanpassungsklausel tatsächlich wirksam sein soll.