@Terson
Mal abwarten, was dabei heraus kommt. Aber allzuviel wird das nicht sein. Für die Jahre 2000 und 2001 rechnet Eon-Avacon mit Minusbeträgen. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Abgaben stärker gestiegen sind, als die Preise erhöht wurden. Eon-Avacon hätte damals das Recht gehabt, diese Steigerungen an die Kunden weiterzugeben, hat es aber nicht getan.Das will man nun nachholen. Für das Jahr 2002 wird ein Betrag von 0,05 ct/kwh erstattet. Für 2003 sind es 0,46 ct/kwh. Die beiden Jahre 2002 und 2003 werden gerade ausreichen, um die Minusbeträge von 2000/2001 auszugleichen. Ein Trost : Reicht die Erstattung nicht aus, um das Minus auszugleichen, verzichtet Eon-Avacon auf den Rest. Inwieweit diese Vorgehensweise rechtens ist, wird das Gericht in der laufenden Klage zu entscheiden haben. So richtig lohnt sich die Erstattung erst ab dem Jahre 2006, wenn 3,17 ct/kwh anfallen. Das steigert sich bis auf 7,3 ct/kwh in 2009, da die Strompreise um 6,14 ct/kwh angehoben wurden, obwohl die gesetzlichen Kosten um 1,16 ct/kwh gesunken waren.