Hi Christian,
ich habe nur die Sonderbedingung StromWärmepumpe plus-Abkommen für Elektrowärmeanwendungen (Stand 01.01.2007). Darin steht unter \"Preise und Preisänderung\" folgendes:
\"E.ON Avavon ist berechtigt, die Preise und die vorliegenden Bedingungen zu ändern.\"
Desweiteren habe ich im August 2007 ein Schreiben erhalten, das ab sofort die StromGVV für den Wärmepumpentarif gültig ist. Unter § 5 finde ich nichts zu Preisanpassungen, hier wird nur erwähnt, das die Änderung der allgemeinen Preise erst nach öffentlicher Bekanntgabe etc. wirksam werden.
Meinst Du das? Wo kann man nachlesen, das die Klauseln eventuell unwirksam sind.
Bin hier sehr neu und kenne mich mit der Widerspruchs-Vorgehensweise noch nicht so aus.
Noch eine Frage, besteht eventuell die Gefahr, das mir der Energieversorger den Stromliefervertrag für die Wärmepumpe kündigt?
Danke und Gruß
René