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Autor Thema: Tariferhöhung bei vorher vereinbartem Paketpreis durch Flexstrom  (Gelesen 6563 mal)

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Offline Uli Henning

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Wir haben bei Flexstrom ab dem 01.03.09 für den Tarif 3600er Family Ökoflex für ein Jahr einen festen Paketpreis von 584,00 € mit einem festen Arbeitspreis pro kWh, einer festen Grundgebühr pro Monat und einem festen Mehrverbrauchspreis pro kWh vereinbart und im Voraus bezahlt. Diesen haben wir sechs Wochen vor Vertragsbeginn geleistet, wobei wir nach Ablauf des Jahres noch einen Aktionsbonus erhalten werden. Nun teilt uns Flexstrom per undatierter Infopost mit, man passe per 01.06.09 die Kosten für Arbeitspreis, Grundgebühr und Mehrverbrauchspreis an. Im Kleingedruckten erfahren wir dann, dass wir innerhalb von 14 Tagen den bestehenden Vertrag außerordentlich kündigen könnten. Hierzu folgende Fragen: 1) Ist die Tariferhöhung überhaupt wirksam zugegangen (wie will Flexstrom das beweisen)? 2) Trägt nicht der Energieversorger das Risiko sich erhöhender Energiekosten, wenn er im Voraus feste Pakete zu festen Kosten/Entgelten vereinbart (Risiko des Gefahrübergangs)? 3) Ist das Angebot einer außerordentlichen Kündigung durch den Verbraucher überhaupt angemessen, wenn dieser gar nicht die Ursache für den Tarifwechsel zu vertreten hat, sondern doch wohl der Energieversorger? 4) Sind die Fristen überhaupt zumutbar (wir mussten im Vorjahr erleben, dass der Wechsel des Energieversorgers sich über Monate hinzog)? 5) Welcher alternative Anbieter ist derzeit zu empfehlen? 6) Welche Schiedsstelle ist anzusprechen (Bundesnetzagentur, Verbraucherministerium)?

Offline Andiadm

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Tariferhöhung bei vorher vereinbartem Paketpreis durch Flexstrom
« Antwort #1 am: 13. Juni 2009, 09:00:42 »
Hallo Uli,
ich sehe das wie Du, es ist beworben und dem Verbraucher so klargemacht: Sie kaufen 3600 kWh für €584. Basta und Feierabend.
Wenn man dann im laufe des Jahres die Preise erhöht und dann meint, dass die 3600 kWh plötzlich mehr koste und dann unterjährig nicht nachvollziehbare Rechnungen aufmacht, dann begeht man Betrug.
Wenn Flexstrom am 1.3. weiß, dass Sie an Dich 3600 kWh zum Preis X liefern müssen, dann können die sich an der Strombörse mit Optionen dagegen absichern, dass sich der Preis nach oben ändert. Wenn sie das nicht tun, dann ist das ihr Problem.

Was nun tun?

Wahrscheinlich das beste zu, 1.3.2010 ordentlich kündigen, die Schlussabrechnung abwarten, dieser widersprechen und sich dann von denen wenn sie es nicht einsehen vorm örtlichen Amtsgericht verklagen lassen. Wenn Du nun zum 1.7.2009 kündigst, wirst Du ewig Deiner Vorauszahlung hinterherlaufen. Dazu noch Widerruf der Einzugsermächtigung und der Preiserhöhung widersprechen, alles per Einschreiben. Hat natürlich ein Risiko in sich, muss jeder selber wissen.

Offline stromer7

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Tariferhöhung bei vorher vereinbartem Paketpreis durch Flexstrom
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2009, 08:12:10 »
Hallo Andiadm, ich bin da ganz Deiner Meinung. Wie soll das mit der Erhöhung funktionieren? Wir beziehen seit September Flex-Strom. Nun angenommen es wird zum 01.01.2010 erhöht. Was erhöht sich dann? Doch nur der Stromverbrauch ab dem Januar 2010; oder das ganze Paket? Ohne Zwischenablesung kann Flex diese Erhöhung wohl nicht durchsetzen. Oder irre ich mich.

Offline Uli Henning

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Tariferhöhung bei vorher vereinbartem Paketpreis durch Flexstrom
« Antwort #3 am: 22. Februar 2011, 21:28:56 »
Zwischenzeitlich sind 1 1/2 Jahre vergangen. Die Schlußabrechnung kam und ich sollte nachzahlen. Ich verwies darauf, daß die Preiserhöhung nicht wirksam zugestellt wurde und siehe da ..... ich bekam nach Androhung weiterer rechtlicher Schritte alles erstattet. Den Anbieter sehe ich trotzdem nicht mehr.

Offline DieAdmin

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Tariferhöhung bei vorher vereinbartem Paketpreis durch Flexstrom
« Antwort #4 am: 04. März 2011, 19:44:00 »
Dazu passt die

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vom 02. März 2011

Zitat
Mehr als 47 Prozent höhere Strompreise bei Flexstrom, aber ohne Rechtsgrundlage?

Der Berliner Stromverkäufer \"Flexstrom AG\" verschickt \"Abschlagsrechnungen\", wonach Kunden nach Ende des ersten Belieferungsjahres um teilweise mehr als 47 Prozent höhere Strompreise eines anderen Tarifs bezahlen sollen. Nach Meinung der Verbraucherzentrale sind diese Erhöhungen nicht rechtmäßig.

\"Die mit den Betroffenen ursprünglich abgeschlossenen und nicht gekündigten Verträge lassen nur Preisaufschläge in Höhe gesetzlich veranlasster Strompreisbelastungen wie der zum 1.1.2011 gestiegenen EEG- Abgabe zu und erlauben nicht annähernd die von Flexstrom geforderten drastischen Preiserhöhungen\", so Thorsten Meinicke von der Verbraucherzentrale. \"Flexstrom hat die Kunden ohne deren Einverständnis unzulässigerweise in einen anderen Tarif mit deutlich höheren Preisen eingestuft\", so Meinicke weiter.

Flexstrom muss diese Kunden nach Auffassung der Verbraucherzentrale auf Grundlage des ursprünglich vereinbarten und nicht gekündigten Vertrages weiter beliefern. Der Energieversorger kann dann allenfalls die ab 1. Januar 2011 erfolgte gesetzliche Erhöhung der Umlage für erneuerbare Energien in Höhe von 1,5 Cent je Kilowattstunde auf den Preis aufschlagen. Die Preiserhöhung fällt dann deutlich niedriger aus als von Flexstrom gefordert. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den \"Abschlagsrechnungen\" mit der von Flexstrom eigenmächtigen Tarifumstufung zu widersprechen und keine Zahlungen zu leisten, bevor Flexstrom eine korrekte Abschlagsrechnung auf Basis des vereinbarten Vertragstarifs vorlegt.

Wer sich über die Vorgehensweise von Flexstrom ärgert, kann innerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist von spätestens 8 Wochen vor Ende der Mindestlaufzeit per Einschreiben den Vertrag kündigen und sich dann über die Preisvergleichsportale im Internet oder mit Hilfe der Verbraucherzentrale einen günstigen Anbieter suchen.

Hintergrund :
In einem Fall hatte der Kunde 2010 den Tarif \"4500er Family Flexstrom Online\" abgeschlossen, wonach für ein 4500 Kilowattstunden-Jahrespaket per Einmalzahlung von 826,50 € zu leisten war. Jetzt teilt Flexstrom dem überraschten Kunden schriftlich mit, dass er zukünftig in einem anderen Tarif beliefert werden würde (\"Flexstrom 4500er Family Region 12\") und ab März 2011 der neue Preis für das 4500 Kilowattstunden-Jahrespaket 1.219,15 € beträgt.

Dies entspricht einer Preiserhöhung von über 47 Prozent, wobei das Schreiben von Flexstrom mit der Realsatire eingeleitet wird, \"Flexstrom ist und bleibt ihr günstiger Energieversorger\".

Einem anderen Kunden mit dem Tarif \"2400er Partner Flexstrom Online Only\" teilt Flexstrom ebenfalls die zukünftige Belieferung in einem anderen Tarif mit. Hier wird der \"Arbeitspreis\" pro Kilowattstunde um 36 % erhöht, der \"Mehrverbrauchspreis\" um 56 % und die monatliche \"Grundgebühr\" um 137 %. Der zukünftige Jahrespreis erhöht sich so von 463,20 € auf 655,24 € und damit um 41 %.

Die Experten der Verbraucherzentrale helfen bei allen Fragen zu Rechnungen des Energieversorgers, Preiserhöhungen wie auch zum Stromanbieterwechsel.


http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ129926388208410/link846581A.html

 

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