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Eon Hanse macht uns verrückt

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Else:
Eine etwas längere Geschichte:
Mein Mann hatte sich 2006 von seiner Lebensgefährtin getrennt. Er zahlte noch drei Monate den Stromabschlag für das gemeinsame Haus und kündigte fristgerecht bei Eon.
Die schickten ihm ein Schreiben:  ...wir haben Ihre Kündigung zur Kenntnis genommen. Ihre Mithilfe wird benötigt: Zählerstand, neuer Mieter usw.\"
Er schrieb ihnen daraufhin, das er den Zählerstand nicht nennen kann, da die Ex ihm den Zugang zum Haus verwehrte, aber er teilte ihnen gleichzeitig den Namen der Mieterin mit.
Sie schickten ihm munter weiter Rechnungen, denen er widersprach und den Sachverhalt richtig stellte. Im letzten Jahr haben wir dann eine Schlussrechnung bis zum Zeitraum 06/ 2007 bekommen.
Und jetzt haben wir das Inkassobüro auf der Backe mit einer Forderung, welche jenseits von Gut und Böse ist, für eine Zeit in der er nachweislich gekündigt und schon gar nicht mehr da wohnte.
Hat jemand Vorschläge, wie wir uns verhalten können. ?(
PS: Gegen den Mahnbescheid haben wir Einspruch erhoben

MAcWale:

--- Zitat ---Original von Else
PS: Gegen den Mahnbescheid haben wir Einspruch erhoben
--- Ende Zitat ---
Das ist schon mal das wichtigste..


Inkassobüro würde ich erstmal vernachlässigen, abwarten was beim Einspruch des Mahnbescheides rauskommt, vorrausgesetzt es handelt sich um die selben Forderungen

Christian Guhl:

--- Zitat ---Im letzten Jahr haben wir dann eine Schlussrechnung bis zum Zeitraum 06/ 2007 bekommen.
--- Ende Zitat ---
Wurde diese bezahlt ?

--- Zitat ---
Und jetzt haben wir das Inkassobüro auf der Backe mit einer Forderung, welche jenseits von Gut und Böse ist, für eine Zeit in der er nachweislich gekündigt und schon gar nicht mehr da wohnte.
--- Ende Zitat ---
Woher stammt diese Forderung ? Aus der Schlussabrechnung ? Ein Inkassobüro wird erst nach geraumer Zeit eingeschaltet. Also muss es vorher bereits Schriftwechsel oder Mahnungen gegeben haben. Warum wurde dann bisher nichts unternommen ?

--- Zitat ---Gegen den Mahnbescheid haben wir Einspruch erhoben
--- Ende Zitat ---
War es überhaupt ein gerichtlicher Mahnbescheid oder nur eine Mahnung des Inkassobüros ?

Else:
diese Schlussrechnung wurde nicht bezahlt, da wie gesagt im Jahr 2006 gekündigt wurde.

Zu ihrer zweiten Frage:
Diese Forderung stammt aus der Schlussabrechnung, welche bis zum Juni 2007 geht. Mein Mann hat mehrfach mit Eon Hanse telefoniert und ihnen mehrfach schriftlich dargelgt, dass er nicht mehr in das Haus kann, wohl hat er ihnen mitgeteilt, dass seine ExFreundin dort wohnengeblieben ist.
Was kann man mehr unternehmen, als ständig bei der Rechnungsabteilung von Eon Hanse und danach mit den Sachbearbeitern vom Inkasso zu Telefonieren und ihnen ständig dasselbe schriftlich darzulegen

zur dritten Frage:
es ist ein gerichtlicher Mahnbescheid, welcher von Eon Hanse ist - gegen diesen haben wir Widerspruch eingelegt. Gestern holte ich ein Schreiben (diesmal wiederum vom Inkassobüro) aus dem Briefkasten, in welchem wir aufgefordert werden, dem Widerspruch zu widersprechen.

reblaus:
@Else
Veröffentlichen Sie doch dieses Schreiben des Inkassobüros, in dem Sie aufgefordert werden, den Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurück zu nehmen.

Es findet sich in diesem Forum sicherlich der eine oder andere Rechtsanwalt, der dieses Inkassobüro liebend gerne wegen dieses Schreibens kostenpflichtig abmahnen würde.

Auf dem Briefbogen muss das Gericht vermerkt sein, das die Aufsicht über dieses Inkassobüro führt. Bei diesem Gericht können Sie sich über das Schreiben des Inkassobüros beschweren, da Inkassobüros nur unbestrittene Forderungen beitreiben dürfen. Sobald Sie einen Widerspruch eingelegt haben, muss die Arbeit des Inkassobüros enden.

Ansonsten haben Sie alles richtig gemacht. Der Vertrag wurde im Jahre 2006 gekündigt, das hat man Ihnen schriftlich bestätigt, so dass hier keine Beweisschwierigkeit besteht. Die Abrechnung umfasst Zeiträume, für die der Vertrag gekündigt war, und ist damit offensichtlich unrichtig. Jetzt müssen Sie die Reaktion von E.on-Hanse abwarten. Sobald eine Klagebegründung eingeht müssen Sie damit zu einem Rechtsanwalt.

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