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Autor Thema: Laufendes Verfahren vor dem LG Darmstadt  (Gelesen 8789 mal)

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Offline achimo

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Laufendes Verfahren vor dem LG Darmstadt
« am: 24. April 2009, 07:00:55 »
Hallo mal wieder,

wir haben am 02.04. Post von der ENTEGA bekommen, worin uns mitgeteilt wird, es sei derzeit ein Verfahren am Landgericht Darmstadt anhängig, worin anstehende Rechtsfragen zu den Preiswidersprüchen geklärt werden sollen. Hat außer uns noch jemand dieses Schreiben erhalten und wenn ja, was wisst Ihr über dieses angeblich laufende Verfahren?

Liebe Grüße

Achimo

Offline eislud

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Laufendes Verfahren vor dem LG Darmstadt
« Antwort #1 am: 24. April 2009, 12:48:44 »
Das Landgericht Darmstadt veröffentlicht meines Wissens noch keine Pressemitteilungen, Terminankündigungen oder Entscheidungen auf der hessischen Justizseite im Internet. Dort kann man also nicht danach suchen.

Vielleicht kannst Du ja mal bei Entega nach dem Aktenzeichen und einem Termin für die mündliche Verhandlung fragen.  :D
Ich würde gerne dort hingehen, wenn es sich einrichten läßt.

Ich habe kein solches Schreiben bekommen. Das mag daran liegen, daß ich Sondervertragskunde bin. Bist Du in der Grundversorgung?

Gruß eislud

Offline achimo

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Laufendes Verfahren vor dem LG Darmstadt
« Antwort #2 am: 24. April 2009, 20:44:57 »
Hallo eislud,

auf dem Vertrag aus dem Jahr 1990 steht Sondervertrag, ich weiß aber nicht, ob sich da zwischenzeitlich etwas geändert hat, denn ich mache die ganze Widerspruchsnummer quasi stellvertretend für die Hauseigentümer. Da nun seit inzwischen vier Jahren noch keiner den Gashahn zugedreht oder ein Verfahren angestrengt hat, scheinen wir wohl im Recht zu sein...
In dem erwähnten Schreiben heißt es weiter:
\"Wir weisen darauf hin, dass derzeit ein Verfahren vor dem Landesgericht DA anhängig ist, in dem die anstehenden Rechtsfragen zu Preiswidersprüchen umfassend geklärt werden sollen.... Bis zu diesem Zeitpunkt werden wir daher in Ihrem Falle das Mahnverfahren gegen Sie aussetzen.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie Gelegenheit, das Urteil einzusehen und können dann entscheiden, ob Sie Ihren Widerspruch aufrecht erhalten wollen. \"
Man darf also gespannt sein

Offline Regina***

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Laufendes Verfahren vor dem LG Darmstadt
« Antwort #3 am: 21. Juni 2009, 02:01:14 »
Habe das Schreiben auch erhalten. Es gilt lediglich für den Gaspreisstreit.
Meine überhöht angesetzten Gas-Abschlagszahlungen hat Entega aufgrund meines erneuten Einspruchs wieder herabgesetzt.

Ich denke, Entega meldet sich schon, sollte sie Recht bekommen.

Im Strompreisstreit (Sondervertrag) habe ich gegen Entega verloren  :(
Angeblich hält die Preiserhöhungsklausel meines Vertrages den Anforderungen des § 307 BGB stand und hätte somit keine Möglichkeit gehabt, dem. § 315 BGB die Angemessenheit der Preiserhöhungen durch ein Gericht überprüfen zu lassen.  ;(  ;(  ;(

LG
Regina

Offline eislud

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Laufendes Verfahren vor dem LG Darmstadt
« Antwort #4 am: 21. Juni 2009, 21:37:47 »
@Regina***
Es gibt bisher wohl keine Preisanpassungsklauseln, die den Anforderungen des § 307 standhält. Das hier wäre dann die Erste.
Eine Berufung wird es schon richten.

Offline Regina***

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Laufendes Verfahren vor dem LG Darmstadt
« Antwort #5 am: 21. Juni 2009, 22:15:08 »
@eislud:
eine Berufung ist gerichtlich nicht zugelassen, da der Streitwert unter 600 Euro liegt.

Könnte imho ein neuer Trick der Entega sein: Streitwert immer ganz knapp unter 600 Euro, damit man keine Berufung einlegen kann ... und dann erst mal gewinnen ....
... ein Schelm wer Böses dabei denkt ...
scheinbar hat entega (imho) eine ziemlich große Lobby in höchsten Kreisen...

Dieser Sumpf gehörte mal tüchtig trockengelegt !!!!!!  X(

VG
Regina

P.S.: Wie kann ich beweisen, dass die Preisanpassungsklausel ungültig ist?
Gegen wen hat entega bereits mal geklagt und verloren?

Offline ben100

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Laufendes Verfahren vor dem LG Darmstadt
« Antwort #6 am: 22. Juni 2009, 10:15:15 »
...oder man macht es wie ich und klagt selber auf Feststellung, da wird der Streitwert über 600€ festgelegt (glaube der lag bei mir bei ca. 2500€).

Somit konnte ich auch in die Revision vors OLG Düsseldorf ziehen.

Offline Black

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Laufendes Verfahren vor dem LG Darmstadt
« Antwort #7 am: 22. Juni 2009, 11:28:36 »
Zitat
Original von Regina***

P.S.: Wie kann ich beweisen, dass die Preisanpassungsklausel ungültig ist?

Die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Preisklausel ist eine Rechtsfrage. Die können Sie nicht \"beweisen\". Das muss ein Gericht selbst feststellen.

Woher wissen Sie überhaupt, dass die Klausel ungültig ist? Den 1. Prozess haben Sie doch verloren weil das Gericht die Klausel für wirksam befunden hat. Und Ihnen selber scheint die Klausel auch nicht gerade präsent zu sein, da Sie z.B. bisher auf mehrfache Nachfrage von anderen Forenusern die streitige Klausel nicht einmal benennen konnten.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Cremer

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Laufendes Verfahren vor dem LG Darmstadt
« Antwort #8 am: 22. Juni 2009, 14:26:58 »
@Regina***,

es ist eben immer eine Sache, wie die Vertragsgestaltung der Sonderverträge, hier dein Stromsondervertrag, aussieht.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Merit

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Laufendes Verfahren vor dem LG Darmstadt
« Antwort #9 am: 07. Juli 2009, 14:08:49 »
Ein vor dem LG Darmstadt einhängiges Verfahren hat die Entega bei mir auch in ihrem Schreiben vom 16.04.2009 erwähnt.

Ich frage mich, ob sich die Entega darin auf den Antrag vom 04.05.2009 (! also hellseherisch?) der RAe Patt, Chemnitz für die Gasuf (Gasversorgung Unterfranken, Würzburg) beim LG Darmstadt gegen einige Hessische Gasuf-Widerspruchskunden beim LG Darmstadt bezieht.

Bislang lautet der Antrag der Gasuf/RaePatt allerdings lediglich auf \"Verbindung der Verfahren zur gemeinsamen Durchführung des streitigen Verfahrens\". Ein weitergehender Antrag/Klagebegründung liegt bislang nicht vor.

Nebenbei: für eine weitaus größere Anzahl von Kunden hat die Gasuf gleichen Antrag beim LG Aschaffenburg gestellt; das LG Aschaffenburg hat jedoch (anders als das LG Darmstadt) die Verfahrens-Verbindung abgelehnt - u.A. weil noch keine Klagebegründung vorliegt.

Die Entega hat mich zudem mit Schreiben vom 15.06.2009 über eine Gaspreissenkung zum 01.08.2009 um rund 15% im Erdgastarif \"Entega Clever Gas regional 2\" informiert.
Schon in der letzten Jahresabrechnung 2007 hat die Entega Tarif \"Entega Clever Gas 2\" berechnet.
Mein Vertragstarif lautet allerdings \"Entega Komfort 1\" - eine Vertragsänderung habe ich weder beantragt noch einer solchen jemals zugestimmt!

Mit Gas-Jahresabrechnung 2008 hatte die Entega ausserdem nur knapp 70€ als Vorauszahlungssumme gutgeschrieben, obwohl ich nachweislich fast 400€ an Vorauszahlungen geleistet hatte!!! Hinsichtlich der Vorauszahlungssumme ist diese Rechnung nach zähem Ringen inzwischen korrigiert (der falsche Tarif blieb). Ich frage mich, wieviel \"Sondergewinne\" die Entega bisher auf diese Weise einfahren konnte ...

Offline Ready XL

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Laufendes Verfahren vor dem LG Darmstadt
« Antwort #10 am: 09. Juli 2009, 20:46:19 »
@ Merit,

.....reichlich!

Ready XL

 

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