Hallo eislud,
auf dem Vertrag aus dem Jahr 1990 steht Sondervertrag, ich weiß aber nicht, ob sich da zwischenzeitlich etwas geändert hat, denn ich mache die ganze Widerspruchsnummer quasi stellvertretend für die Hauseigentümer. Da nun seit inzwischen vier Jahren noch keiner den Gashahn zugedreht oder ein Verfahren angestrengt hat, scheinen wir wohl im Recht zu sein...
In dem erwähnten Schreiben heißt es weiter:
\"Wir weisen darauf hin, dass derzeit ein Verfahren vor dem Landesgericht DA anhängig ist, in dem die anstehenden Rechtsfragen zu Preiswidersprüchen umfassend geklärt werden sollen.... Bis zu diesem Zeitpunkt werden wir daher in Ihrem Falle das Mahnverfahren gegen Sie aussetzen.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie Gelegenheit, das Urteil einzusehen und können dann entscheiden, ob Sie Ihren Widerspruch aufrecht erhalten wollen. \"
Man darf also gespannt sein