Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Letzte Zahlungserinnerung  (Gelesen 19047 mal)

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Offline HDN1970

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Letzte Zahlungserinnerung
« am: 23. April 2009, 15:41:38 »
Hallo zusammen,

habe heute einen netten Brief von der N-ergie bekommen mit dem Betreff
\"Letzte Zahlungserinnerung wegen offener Forderungen\"
Sinngemäß steht drin, das die Preise lt. Oberlandesgericht Nürnberg okay sind und auch das Bundeskartellamt das Verfahren eingestellt hat.

Wenn ich also nicht bis 8.5. zahle setzen die ihre Forderungen ohne weitere Ankündigung gerichtlich durch. Sie folgen einer Empfehlung ihrer Juristen.
Achja und die weiteren Kosten im Verfahren soll ich dann auch noch berücksichtigen.

Was muß ich davon halten? zahlen oder abwarten.

Was mir im Laufe der Zeit so aufgefallen ist, wie kann der Grundversorgerpreis billig sein, wenn selbst die N-ergie mit Smart einen billigeren Tarif hat.

Danke schon mal für eure Geduld und die hoffentlich kommenden Antworten.

Grüßle aus Nürnberg
hdn1970

Offline reblaus

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Letzte Zahlungserinnerung
« Antwort #1 am: 24. April 2009, 12:33:52 »
Zitat
Original von HDN1970 Was mir im Laufe der Zeit so aufgefallen ist, wie kann der Grundversorgerpreis billig sein, wenn selbst die N-ergie mit Smart einen billigeren Tarif hat.

Das stellen Sie eine sehr kluge Frage. Wie schon der Name \"smart\" sagt, richtet sich dieser Tarif wohl an die schlauen Kunden, was beinhaltet, dass Ihr Versorger auch zahlreiche \"dumme\" Kunden sein eigen zu nennen glaubt.

Eine weit verbreitete Unsitte übrigens. Besonders bei überteuerten Anbietern beliebt, denen die informierten Kunden anderenfalls in Scharen weglaufen würden. Inwieweit dieser sogenannte smarte Tarif die Klugheit seiner Erfinder widerspiegelt hängt davon ab, ob der Preisunterschied der Höhe nach sachlich gerechtfertigt ist. Sollte das nicht so sein, könnte er sich sehr schnell als stupid herausstellen.

Ob der von Ihnen zu zahlende Tarif laut OLG Nürnberg der Billigkeit entspricht, hängt davon ab, ob dem OLG Nürnberg bei seiner Entscheidung sämtliche in Ihrem Fall rechtserheblichen Sachverhalte mitgeteilt wurden, und das Gericht aus diesem Sachverhalt die für Ihren Fall richtigen Schlüsse gezogen hat.

Das Bundeskartellamt hat jedenfalls nicht die Aufgabe, eine Billigkeitsüberprüfung Ihres Gastarifes vorzunehmen.

Offline HDN1970

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Letzte Zahlungserinnerung
« Antwort #2 am: 24. April 2009, 13:44:23 »
Hallo Reblaus,

erst mal vielen Dank für die Antwort.

Die Entscheidung des OLG betrifft die Klage von Verbrauchern (Az. 1 U 1107/08)
Ich weiß das diese Entscheidung nichts mit den Widersprüchen von uns Rebellen zu tun hat und ich aufgrund dieses Urteils auch noch nicht zur Zahlung verpflichtet bin und weiter \"Streiken\" kann.

Was ich suche ich den Text zu dem Verfahren vom Bundeskartellamt Az. B10 30/08

Die E-ergie schreibt:
Zitat: \" Wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat das Bundeskartellamt die Preise mehrerer Gasversorger, so auch der N-ergie, wegen des Verdachts überhöhter Erdgaspreise überprüft. Gegenstand der Verfahren waren die Preise der Grundversorgung sowie der Privatkundenprodukte in den Jahren 2007 und 2008.
Mit Schreiben von 12.09.2009 hat das Bundeskartellamt dieses Verfahren (Az. B10 30/08) - ohne Auflagen - eingestellt.\"

Da ich dazu absolut nichts finden kann, außer eine Pressemeldung der N-ergie, frage ich mich was ich davon zu halten habe.
Natürlich bin ich nicht scharf darauf verklagt zu werden.
Soll ich auf das Schreiben überhaupt reagieren, wenn ja wie?
Gibts ein Musterschreiben, daß ich übersehen habe? Schreibe ich einfach einen Dreizeiler, daß ich an § 315 festhalte oder wart ich einfach mal ab.
Erst mal müßten die ja ein Mahnverfahren einleiten bevor es überhaupt zur Klage kommt.

Bin ich denn die Einzige, die so einen Brief bekommen hat???

Falls jemand einen Link findet zu dem AZ des Bundeskartellamts, wäre ich dankbar.

Viele Grüße
HDN

Offline REGO

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Letzte Zahlungserinnerung
« Antwort #3 am: 24. April 2009, 15:20:12 »
Hallo HDN

Sie sind nicht alleine. Vor einer Stunde habe ich die gleiche Zahlungserrinnerung erhalten. Wenn ich nicht bis 08.05.09 zahle wird die Forderung ohne weitere Ankündigung gerichtlich eingeklagt.
Ich werde jetzt erst einmal versuchen nähere Informationen einzuholen. Auch wenn erforderlich über die Verbraucherschutz- Rechtsberatung.

Im Moment kann ich Ihnen leider nicht mehr mitteilen. Auf jeden Fall sind Sie nicht alleine. Ich glaube auch, dass im Moment alle Rebellen in unserem Raum angeschrieben werden.  

Einstweilen viele Grüße aus Roßtal
REGO
RG

Offline HDN1970

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Letzte Zahlungserinnerung
« Antwort #4 am: 24. April 2009, 15:53:39 »
Hallo REGO,

Wäre toll wenn Sie uns alle auf dem Laufenden halten.

Ich für meinen Teil habe das Bundeskartellamt mal angeschrieben. Die teilen mir folgendes mit:
\"Das Verfahren gegen die N-ERGIE AG ist tatsächlich eingestellt worden. Gutschriften, Preissenkungen etc wurden daher nicht vereinbart. Deshalb gibt es auch keine weiteren Veröffentlichungen zu diesem Verfahren.\"

Ich denke die wollen uns einfach in Panik versetzen und hoffen das wir einfach zahlen, also alle Forderungen und Preisänderungen akzeptieren.

Ich hoffe auf Infos von den Experten hier im Forum.

Viele Grüße
HDN

Offline reblaus

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Letzte Zahlungserinnerung
« Antwort #5 am: 24. April 2009, 19:52:09 »
Es ist zwar nicht die Verfügung, die Sie suchen, aber es ist eine sehr interessante Verfügung zur Kartellrechtswidrigkeit von Gasbezugsverträgen. Vielleicht ist Ihr Versorger ja Kunde dieser Firma, dann wäre diese Information sehr hilfreich.

Offline userD0013

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« Antwort #6 am: 25. April 2009, 14:33:36 »
@ HDN

Das wahrscheinlich wortgleiche Schreiben habe ich auch bekommen.
Ich bin bestimmt nicht paranoid, aber ich weiß nicht recht, ob es geschickt ist, das weitere konkrete Vorgehen hier zu publizieren, schließlich weiß niemand, wer hier alles mitliest. Der z.B. in anderen Unterforen auftauchende \"Black\" steht klar auf der anderen Seite. Den Austausch von Infos finde ich okay.
Ansonsten haben Sie eine PN.

Gruß hby

Offline reblaus

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Letzte Zahlungserinnerung
« Antwort #7 am: 25. April 2009, 18:11:59 »
@hby
Wenn Sie befürchten ausspioniert zu werden, dürfen Sie sich mit überhaupt niemandem außer Ihrem Anwalt austauschen. Bei allen anderen könnte es sich um Agenten der EVU\'s handeln, die sich in Ihr Vertrauen einschmeicheln, um Ihre Vorgehensweise auszuforschen.

Sie sollten in einem öffentlichen Forum nicht Ihre Schwächen ausbreiten. So würde umfangreiches Lamento über Beweisschwierigkeiten, schlechten Anwalt oder Angst vor einem Prozess gerade dazu einladen, Sie ordentlich zu verklagen, sozusagen als billiges und williges Opfer. Wenn man Sie dazuhin noch leicht identifizieren kann, umso williger ...

Ansonsten müssen Sie mit Ihrer Geheimstrategie irgendwann ans Licht der Öffentlichkeit. Oder wollen Sie dem Richter ins Ohr flüstern, was Sie von der Gegenpartei und deren Argumente halten?

Wäre Black von der Gegenseite (sowas gibt es bei vernünftigen Anwälten gar nicht), dann wäre seine Strategie geradezu dämlich. Immerhin sorgt er beständig dafür, dass RR-E-ft sich auch mal mit einem gegensätzlichen Argument auseinandersetzen muss. Als Agent der Gegenseite müsste er aber darauf hinarbeiten, dass ein gegnerischer Anwalt möglichst falschen Rechtsauffassungen nachhängt.

Offline userD0013

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Letzte Zahlungserinnerung
« Antwort #8 am: 26. April 2009, 10:53:14 »
@ reblaus

Erstaunlich und unglaublich, was und wieviel Sie aus meinen 3 Zeilen herauszulesen glauben oder hineininterpretieren:

Zitat
...Agenten der EVU\'s ... Schwächen ausbreiten ... umfangreiches Lamento über Beweisschwierigkeiten, schlechten Anwalt oder Angst vor einem Prozess gerade dazu einladen, Sie ordentlich zu verklagen ... Geheimstrategie ..

Sie sollten in diesem Forum etwas mehr lesen, auch zwischen den Zeilen, dann wären Ihre Erkenntnisse über \"Black\" etwas besser.

Und wenn Sie die Entscheidungen des OLG Nürnberg nachgelesen oder verfolgt hätten,  hier andiskutiert, die von HDN1970 mit

Zitat
Sinngemäß steht drin, das die Preise lt. Oberlandesgericht Nürnberg okay sind und auch das Bundeskartellamt das Verfahren eingestellt hat.

angesprochen wurden, dann hätten Sie mit

Zitat
Ob der von Ihnen zu zahlende Tarif laut OLG Nürnberg der Billigkeit entspricht, hängt davon ab, ob dem OLG Nürnberg bei seiner Entscheidung sämtliche in Ihrem Fall rechtserheblichen Sachverhalte mitgeteilt wurden, und das Gericht aus diesem Sachverhalt die für Ihren Fall richtigen Schlüsse gezogen hat.

nicht solch unqualifiziertes Zeug von sich gegeben.

Aber ich glaube, ich muss mich korrigieren:
Was Sie in meinen oben erwähnten Dreizeiler hineininterpretieren, ist nicht erstaunlich oder unglaublich, sondern eher wirr ...

Offline CInvest

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Letzte Zahlungserinnerung
« Antwort #9 am: 26. April 2009, 12:50:49 »
Hallo HDN,

diese \"Letzte Zahlungserinnerung\" habe ich auch bekommen.
Durch die OLG-Urteile vom Dezember 2008 und die Verfahrenseinstellung des Bundeskartellamts fühlen die sich stark und kräftig. Zumindest tun sie so.
Die gehen sogar so weit, dass sie schreiben:
\"Nachdem der Nachweis der Billigkeit unserer Erdgaspreise erbracht wurde, ist es nicht mehr verständlich, dass Sie nach wie vor einen Teil unserer Forderungen einbehalten.\"
Als ob das BKartA die Billigkeit bescheinigt hätte!
Das hat nicht einmal das Testat der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Toilette & Dusche :D) bescheinigt, das die N-Ergie vor 2 Jahren präsentiert hat.
Mir kommt das vor wie ein Einschüchterungsversuch.
Mal schauen, was weiter geschieht.
Richtiges taktisches Vorgehen ist glaube ich schon wichtig, da muss ich hby Recht geben.
Die vor dem OLG Nürnberg unterlegenen Kläger wären m.E. besser beraten gewesen, die Rechnungen der N-Ergie zu kürzen als auf den Versorger loszugehen.

Offline reblaus

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Letzte Zahlungserinnerung
« Antwort #10 am: 26. April 2009, 13:29:04 »
@hby
Haben Sie schon mal was vom advocatus diaboli gehört?

Zitat
Wikipedia Im weiteren Sinn wird im Bereich der Rhetorik jemand als „advocatus diaboli“ bezeichnet, der mit seinen Argumenten die Position der Gegenseite vertritt, ohne ihr selbst anzugehören. Umgangssprachlich wird damit auch eine Person bezeichnet, die alles hinterfragt und grundsätzlich die Gegenposition einnimmt.

Wenn Sie das nächste Mal einen Rechtsanwalt aufsuchen, und der Ihnen die Argumente entgegen hält, die die Position der Gegenseite stützen, befinden Sie sich in besten Händen. Claqueure finden Sie an jeder Straßenecke für 15 € die Stunde, dafür lohnt es sich nicht teure Anwaltshonorare zu bezahlen.

Zitat
Original von hby (...) dann hätten Sie mit

Zitat:
Ob der von Ihnen zu zahlende Tarif laut OLG Nürnberg der Billigkeit entspricht, hängt davon ab, ob dem OLG Nürnberg bei seiner Entscheidung sämtliche in Ihrem Fall rechtserheblichen Sachverhalte mitgeteilt wurden, und das Gericht aus diesem Sachverhalt die für Ihren Fall richtigen Schlüsse gezogen hat.


nicht solch unqualifiziertes Zeug von sich gegeben.

Aber ich glaube, ich muss mich korrigieren:
Was Sie in meinen oben erwähnten Dreizeiler hineininterpretieren, ist nicht erstaunlich oder unglaublich, sondern eher wirr ...

Wenn Sie Ihre Zeit nicht darauf verwenden würden, mich möglichst effektiv zu beschimpfen, könnten Sie das Urteil des OLG Nürnberg auch mal durchlesen. Es würde Ihnen dann auffallen, dass in keiner Weise davon die Rede ist, dass der Gasbezugsvertrag der N-ergy möglicherweise kartellrechtswidrig ist. Es wird mit keinem Wort darauf eingegangen, dass zum 1.07.2006 die Steuerschuldnerschaft für die Erdgassteuer vom Gasimporteur auf die N-ergy übergegangen ist. Was bedeutet, dass sich zwar die Gasbezugskosten für die N-ergy zu diesem Zeitpunkt um 0,55 ct/kWh verringert haben, dies im Verhältnis zum Kunden aber kostenneutral war. Ob und wie dieser Umstand bei den behaupteten Bezugskostensteigerungen berücksichtigt wird, ist völlig offen und wurde nicht erörtert. Dem Gericht wurden keine Jahresabschlüsse der N-ergy vorgelegt. Aus denen ergibt sich die Rohmarge. Aus denen kann dargelegt werden, wie sich die Gasbezugskosten insgesamt tatsächlich entwickelt haben. Teilweise kann aus den Jahresabschlüssen ein verdammt realistisches Bild von den tatsächlichen Kosten eines Unternehmens gezeichnet werden. Und diese Jahresabschlüsse sind öffentlich zugänglich. Für die Jahre seit 2006 im Elektronischen Bundesanzeiger und davor sind sie für jedermann einsehbar im Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg hinterlegt. Dort wird man Ihnen auch bereitwillig Kopien aushändigen.

Wenn Sie das alles nachvollzogen haben, bitte ich Sie, meine als „unqualifiziertes Zeug“ diffamierte Äußerung im Lichte vielleicht neuer Erkenntnisse noch mal zu interpretieren.

Wenn Sie aber auch in Zukunft der Meinung anhängen wollen, jeder wolle Ihnen Böses, der Ihnen widerspricht, dann ist Ihnen nicht zu helfen. Und dann will ich Ihnen auch gar nicht helfen.

@HDN1970
Sie sollten diese ganzen Informationen sammeln, die Jahresabschlüsse beibringen und auswerten lassen. Vor allem sollten Sie die Verfügung des Bundeskartellamtes ernst nehmen. Wenn Sie nachweisen können, dass auch die N-ergy von der Gasversorgung Nordbayern ihr Gas mit solchen Verträgen bezogen hat, dann können Sie denen sehr übel mitspielen.

Liegt Ihnen vielleicht das Gutachten von Deloitte & Touche vor? Wird dort in irgendeiner Weise auf den Vorlieferantenvertrag eingegangen. Lassen sich aus diesen Informationen die notwendigen Schlüsse ziehen?

@CInvest
Diese Feststellungsklagen haben nur den einen Vorteil, dass man das Prozesskostenrisiko auf zahlreiche Verbraucher umlegen kann. Wenn man aber an Anwälte gerät, die sich mit Wirtschaftsrecht nicht auskennen, und eine solche Klage nicht sachkundig vorbereiten können, dann ist es wenig Trost, dass zahlreiche Mitstreiter die aus eigenem Unvermögen entstandenen Kosten mittragen müssen.

Offline fiin

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« Antwort #11 am: 26. April 2009, 21:39:02 »
Bin ich denn die Einzige, die so einen Brief bekommen hat???

Hallo HDN,

Nein, du bist nicht der einzige - habe ebenfalls besagtes Schreiben am 23ten erhalten.

Ich für meinen Teil werde weiteres im Auge behalten und per Anwalt den Energie-Schutzbrief nutzen.
Nagel mich jetzt nicht fest, aber m.W. müssten derartige Forderungen eine original Unterschrift aufweisen. keine Drucke.
Könnte womöglich schon der erste Formfehler-Stolperer der N-ergie auf dem langen Weg bis Tipperary sein.
Gruss
fiin

Offline reblaus

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« Antwort #12 am: 27. April 2009, 17:37:28 »
Hier findet sich der Jahresabschluss 2007, der Jahresabschluss 2006, der Jahresabschluss 2005, der Jahresabschluss 2004, der Jahresabschluss 2003, der Jahresabschluss 2002 und der Jahresabschluss 2001. Leider erwirtschaftet die N-ergie den größten Teil ihres Umsatzes mit Strom, so dass die Zahlen nicht so einfach zu interpretieren sind. Wer sich gegen die Gaspreise zur Wehr setzen will, sollte sich diese Informationen aber dennoch beizeiten sichern.

Offline REGO

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Letzte Zahlungserinnerung
« Antwort #13 am: 30. April 2009, 17:06:44 »
Hallo HDN / Hallo Zahlungserinnerungs-Empfänger

Meine Erfahrungen und Erkenntnisse aus den letzten Tagen im Hinblick auf das letzte Zahlungserinnerungsschreiben der N-Ergie Nürnberg.

Meine Aktivitäten:
- Erkundigung beim Bund der Energieverbraucher (Frau Alberts) über die Vorgehensweise für eine eventuelle Unterstützung über den Prozess- Kosten Fond.

-Rücksprache mit dem vom Bund der Energie Verbraucher vorgeschlagenen Rechtsanwälten in Nürnberg. Es sind dies RA Frau Cornelia Ahrens Nürnberg tel. 0911 4318982  sowie
RA Herr Elmar Maier Nürnberg Tel. 0911 227422. Ich glaube, im Falle eines Rechtstreites würden mich beide bei Gericht fachlich sehr gut vertreten.

- Anruf beim Forderungsmanagement der N-Ergie Frau Dipace. Sie wollte mir eine Kopie des Schreiben`s Az.B10 30/08 vom Bundeskartellamt zukommen lassen. Bisher leider nicht geschehen.

Auf Anraten beider Rechtsanwälte bräuchte ich auf oben erwähntes Schreiben der N-Ergie nicht zu reagieren. Ich sollte eventuelle Aktivitäten der N-Ergie abwarten.
Wenn es allerdings zu der im Schreiben angekündigten gerichtlichen Auseinandersetzung kommt müsste ich sofort aktiv werden und Widerspruch dagegen einlegen. Das bedeutet für mich auch sofort die Unterstützung über den Prozesskostenfond zu beantragen. Den Widerspruch werde ich allerdings nur mit Beistand eines der oben erwähnten Rechtsanwaltes durchführen..

Des weiteren habe ich zusätzlich (lt. Rechtsanwälten wäre dies nicht erforderlich) das Musterschreiben von der Verbraucherzentrale „Musterbrief 5 Rechnungskürzung – Reaktionen auf Klageandrohung“ mit entsprechenden Änderungen an die N-Ergie geschickt.
Dies alles mehr zu meiner Beruhigung.

Mein Erfahrungsaustausch aus meinem Umfeld mit anderen bisherigen Gas-Rebellen zeigt mir, dass die N-Ergie alle ehemalige Verweigerer angeschrieben hat; wahrscheinlich um ihre Rückstände vor der Verjährung einzutreiben. Es sind auch Kunden dabei die zwischenzeitlich zum Smart Tarif wechselten. Auch diese sollen nachzahlen.
Manche werden es auch tun aber gleichzeitig den Lieferanten wechseln. Ob sich das ganze dann für die N-Ergie rechnet wage ich zu bezweifeln. Um meinen Frust abzubauen habe ich Ihr das auch per email geschrieben.

Ich hoffe ich habe Eure Zeit nicht zu lange in Anspruch genommen und wünsche euch alles Gute

Mit freundlichen Gruß
ReGo
RG

Offline Gerhard1

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Letzte Zahlungserinnerung
« Antwort #14 am: 04. Mai 2009, 21:05:32 »
Hallo zusammen,

ich gehören auch zum Verein der Verweigerer, und bin im Moment ein wenig Ratlos wie es weiter gehen soll.

Hat schon jemand eine Strategie? Eventuell  sollten wir uns zusammenschließen nach dem Motto gemeinsam sind wir stärker.



Mit bestem Gruß

Gerhard1

 

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