@hby
Haben Sie schon mal was vom advocatus diaboli gehört?
Wikipedia Im weiteren Sinn wird im Bereich der Rhetorik jemand als „advocatus diaboli“ bezeichnet, der mit seinen Argumenten die Position der Gegenseite vertritt, ohne ihr selbst anzugehören. Umgangssprachlich wird damit auch eine Person bezeichnet, die alles hinterfragt und grundsätzlich die Gegenposition einnimmt.
Wenn Sie das nächste Mal einen Rechtsanwalt aufsuchen, und der Ihnen die Argumente entgegen hält, die die Position der Gegenseite stützen, befinden Sie sich in besten Händen. Claqueure finden Sie an jeder Straßenecke für 15 € die Stunde, dafür lohnt es sich nicht teure Anwaltshonorare zu bezahlen.
Original von hby (...) dann hätten Sie mit
Zitat:
Ob der von Ihnen zu zahlende Tarif laut OLG Nürnberg der Billigkeit entspricht, hängt davon ab, ob dem OLG Nürnberg bei seiner Entscheidung sämtliche in Ihrem Fall rechtserheblichen Sachverhalte mitgeteilt wurden, und das Gericht aus diesem Sachverhalt die für Ihren Fall richtigen Schlüsse gezogen hat.
nicht solch unqualifiziertes Zeug von sich gegeben.
Aber ich glaube, ich muss mich korrigieren:
Was Sie in meinen oben erwähnten Dreizeiler hineininterpretieren, ist nicht erstaunlich oder unglaublich, sondern eher wirr ...
Wenn Sie Ihre Zeit nicht darauf verwenden würden, mich möglichst effektiv zu beschimpfen, könnten Sie das Urteil des OLG Nürnberg auch mal durchlesen. Es würde Ihnen dann auffallen, dass in keiner Weise davon die Rede ist, dass der Gasbezugsvertrag der N-ergy möglicherweise kartellrechtswidrig ist. Es wird mit keinem Wort darauf eingegangen, dass zum 1.07.2006 die Steuerschuldnerschaft für die Erdgassteuer vom Gasimporteur auf die N-ergy übergegangen ist. Was bedeutet, dass sich zwar die Gasbezugskosten für die N-ergy zu diesem Zeitpunkt um 0,55 ct/kWh verringert haben, dies im Verhältnis zum Kunden aber kostenneutral war. Ob und wie dieser Umstand bei den behaupteten Bezugskostensteigerungen berücksichtigt wird, ist völlig offen und wurde nicht erörtert. Dem Gericht wurden keine Jahresabschlüsse der N-ergy vorgelegt. Aus denen ergibt sich die Rohmarge. Aus denen kann dargelegt werden, wie sich die Gasbezugskosten insgesamt tatsächlich entwickelt haben. Teilweise kann aus den Jahresabschlüssen ein verdammt realistisches Bild von den tatsächlichen Kosten eines Unternehmens gezeichnet werden. Und diese Jahresabschlüsse sind öffentlich zugänglich. Für die Jahre seit 2006 im Elektronischen Bundesanzeiger und davor sind sie für jedermann einsehbar im Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg hinterlegt. Dort wird man Ihnen auch bereitwillig Kopien aushändigen.
Wenn Sie das alles nachvollzogen haben, bitte ich Sie, meine als „unqualifiziertes Zeug“ diffamierte Äußerung im Lichte vielleicht neuer Erkenntnisse noch mal zu interpretieren.
Wenn Sie aber auch in Zukunft der Meinung anhängen wollen, jeder wolle Ihnen Böses, der Ihnen widerspricht, dann ist Ihnen nicht zu helfen. Und dann will ich Ihnen auch gar nicht helfen.
@HDN1970
Sie sollten diese ganzen Informationen sammeln, die Jahresabschlüsse beibringen und auswerten lassen. Vor allem sollten Sie die Verfügung des Bundeskartellamtes ernst nehmen. Wenn Sie nachweisen können, dass auch die N-ergy von der Gasversorgung Nordbayern ihr Gas mit solchen Verträgen bezogen hat, dann können Sie denen sehr übel mitspielen.
Liegt Ihnen vielleicht das Gutachten von Deloitte & Touche vor? Wird dort in irgendeiner Weise auf den Vorlieferantenvertrag eingegangen. Lassen sich aus diesen Informationen die notwendigen Schlüsse ziehen?
@CInvest
Diese Feststellungsklagen haben nur den einen Vorteil, dass man das Prozesskostenrisiko auf zahlreiche Verbraucher umlegen kann. Wenn man aber an Anwälte gerät, die sich mit Wirtschaftsrecht nicht auskennen, und eine solche Klage nicht sachkundig vorbereiten können, dann ist es wenig Trost, dass zahlreiche Mitstreiter die aus eigenem Unvermögen entstandenen Kosten mittragen müssen.