Energiepreis-Protest > TeldaFax
Referenzpreismodell - Preisanpassung ?
bolli:
Ich glaube da nicht an ein besonders großes Problem.
Da es sich um Sonderverträge handelt, müssen die Bedingungen, die der BGH mittlerweile für gültige Preisanpassungsklauseln herausgearbeitet hat, erfüllt werden. Dieses ist meiner Meinung nach nicht der Fall, weshalb es sich um unwirksame Preisanpassungsklauseln handeln dürfte. Da darin aber natürlich auch die (nicht vereinbarten) Pressenkungen enthalten sind, bleibt einem nur die Kündigung des Vertrages, möglicherweise wegen des Mangels auch außerordentlich.
Caravaggio:
Warum werden denn solche Preismodelle, bevor sie auf den Verbraucher zugelassen werden, nicht einfach von einer zentralen Stelle (etwa Regulierungsbehörde) überprüft? Warum setzt man unbedarfte Kunden solchen Verträgen aus? Hier muss unbedingt eine verbindliche Instanz her, sonst artet das alles noch in eine grandiose Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte aus, denn selbst blickt man doch in all den Paragraphen und Urteilen kaum noch durch. Das ist eine Zumutung und entzieht fairem Wettbewerb von vorne herein jeden Boden, zumal doch schon längst von seiten der Anbieter darauf spekuliert wird, dass ein Kunde aus schierer Hilflosigkeit alles mit sich machen lässt. Und wenn man doch rebelliert, hat man erstmal nur den Ärger am Hals und muss schließlich vor Gericht ziehen, um sein Recht durchzusetzen.
Abgesehen davon habe ich mich doch eigentlich bei einem Referenzpreismodell auf eine klare Regelung eingelassen. Aber selbst die wird brutalstmöglich einseitig ausgelegt.
Warum wird auch immer nur bei Preissteigerungen auf die Rechte des Verbrauchers hingewiesen? Ich kenne nur Fälle, in denen Preiserhöhungen für unwirksam erklärt wurden. Zur Zeit ist es ja aber eher so, dass längst fällige Senkungen nicht durchgeführt werden. Gegen Preiserhöhungen kann man vor Gericht vorgehen, aber was ist denn bei unterlassenen Senkungen? Welche Rechte hat man da als Verbraucher vor Gericht?
Cremer:
@Caravaggio,
zunächst ein Mal können Sie sich Ihren Versorger auswählen. ;)
Sie hatten sich für Teldafax entscheiden. Wenn Sie mal hier im Forum stöbern, wurde immer vor Teldafax gewarnt. :D
Es ist ein Sondervertrag mit einer festen Laufzeit von 12 Monaten gewesen.
Wenn Ihnen das nicht passt, können sie zu einem anderen Versorger wechseln :D
Hat Teldax Ihnen 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages die neuen Preise mitgeteilt? wenn nicht, dann hat sich der Vertrag um 12 Monate verlängert sofern dies in den Vertragsbedingungen drinsteht.
Sie können auch den Einwand des § 307 (für Sonderverträge) bringen, dann wird Teldafax vermutlich sofort den Vertrag kündigen.
Also wo ist das Problem?
bolli:
--- Zitat ---Original von Cremer
@Caravaggio,
zunächst ein Mal können Sie sich Ihren Versorger auswählen. ;)
Sie hatten sich für Teldafax entscheiden. Wenn Sie mal hier im Forum stöbern, wurde immer vor Teldafax gewarnt. :D
--- Ende Zitat ---
Das Problem ist aber diesmal kein Teldafax-spezifisches Problem, denn Caravaggio hat insofern Recht, als man bei Sonderverträgen zwar aktiv gegen Preiserhöhungen vorgehen kann, wenn sie kommen, es aber etwas schwierig ist, gegen unterlassene Preissenkungen vorzugehen, da man kein konkretes Ereignis hat, zu dem man eine unterlassene Preissenkung angreifen kann. Und das gilt nicht nur für Teldafax-Sonderverträge sondern für alle. Dazu kommt das Problem, dass man möglicherweise nicht einfach kürzen kann, da der Anfangspreis, der ja möglicherweise jetzt noch gilt, vereinbart und zu zahlen ist, selbst wenn die Preisanpassungsklausel unwirksam sein sollte (eben ein Problem des BHG-Urteils mit dem vereinbarten Sockelpreis). Und der Nachweis des Kunden, dass eine Preissenkung zwingend notwendig gewesen wäre, ist bekanntermaßen bedeutend schwieriger zu führen als einen versuchten Nachweis der Angemessenheit der Preise seitens des Versorgers auszuhebeln.
Letztlich bleibt tatsächlich nur: Vorsorglich immer fristgemäß kündigen und schauen, was zum Vertragsende für günstige Angebote da sind, wenn man mit irgendetwas unzufrieden ist.
Und Caravaggio sei gesagt, dass der Hauptfehler nun mal bei ihm lag, indem er sich in die Warteschleife bei seinem Versorger begeben hat, ohne zu kündigen. Das ist aber seine Verantwortung.
Es sollte hinlänglich bekannt sein, dass die Anbieter, insbesondere die günstigen, die dafür ja in den meisten Fällen irgendwo \"einen Haken eingebaut\" haben müssen, dass sie günstig sind, nicht dazu neigen, dem Kunden gegenüber allzu auskunftsfreudig zu sein. Das kann man bedauern, ändern wird es freilich nichts. Da hilft nur wechseln.
Und nicht immer ist Geiz geil.
VanZandt:
--- Zitat ---Original von Cremer
Sie können auch den Einwand des § 307 (für Sonderverträge) bringen, dann wird Teldafax vermutlich sofort den Vertrag kündigen.
--- Ende Zitat ---
Ich habe bei Teldafax im April 08 Widerspruch nach §307 aufgrund einer Preiserhöhung eingelegt und Abschläge und Jahresrechnung gekürzt.
Gekündigt wurde bis heute nicht. Die schicken immer nur Mahnungen, drohen mit Kündigung bzw. Schufa und buchen jedsmal zu viel ab, was ich natürlich sofort wieder zurückbuche. Bei TF mahlen die Mühlen extrem langsam. Mein Vertrag hat sich gerade wieder um 1 Jahr verlängert. Warten wir mal, was passiert
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