Meines Erachtens ist der Versorger berechtigt jeden einzelnen Monat nach dem echten Verbrauch abzurechnen. Du hast die hohe Leistung in den Wintermonaten erhalten, ein Gegenwert steht dem Versorger damit wohl zu. Es könnte tatsächlich eine \"Kapitalbeschaffungsmethode\" sein, die mir aber zuerst mal legal erscheint.
Allerdings dürfen die neuen Abschlagszahlungen nicht nur auf dem Verbrauch der Wintermonate basieren, sondern höchstens auf einem monatlichen Durchschnittswert für den nächsten Abrechnungszeitraum. Ist der Abrechnungszeitraum 1 Jahr, dann ist ein monatlicher Durchschnittswert aufgrund des angenommenen Jahresverbrauches anzusetzen.
Da es sich bei Dir aber um eine Zwischenabrechnung handelt, würde ich eher davon ausgehen, daß der nächste Abrechnungszeitraum den Rest des Zeitraumes betrifft für den gerade die Zwischenabrechnung durchgeführt wurde. In diesem Fall müßten die zukünftigen Abschlagszahlungen alleine auf diesem Zeitraum beruhen. Idealerweise dann nur die Sommermonate. Der Abschlagbetrag für die nächsten Monate wäre also enorm gering.