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Autor Thema: Zwischenabrechnung 04/2009  (Gelesen 5129 mal)

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Offline Oberberger

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Zwischenabrechnung 04/2009
« am: 22. April 2009, 12:01:13 »
Zwischenabrechnung 04/2009 (EDV-Umstellung bei der AggerEnergie)

Nach der Schockabrechnung 21.04.2009 erst eine Beruhigungstablette….
und jetzt meine erste Anfrage im Forum.

Situation:
Heizungsanlage umgestellt von Öl auf Gasbetrieb.
Vertragsbeginn bei der AggerEnergie 09/2008
Zwischenabrechnung nach der Heizperiode Winter (logisch ohne Sommermonate)
Nachzahlung: 560€ !
Laut Aussage der AggerEnergie hab ich einfach Pech gehabt. Es sind keine Sommermonate als Puffer vorhanden. Es ist zwar eine Ratenzahlung möglich aber zusätzlich fallen die monatlichen Abschlagszahlungen an. (Kapitalbeschaffungsmethode?)

Frage: Habe ich überhaupt eine Möglichkeit dieser Abzocke zu entkommen?

Offline eislud

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Zwischenabrechnung 04/2009
« Antwort #1 am: 22. April 2009, 12:27:28 »
Meines Erachtens ist der Versorger berechtigt jeden einzelnen Monat nach dem echten Verbrauch abzurechnen. Du hast die hohe Leistung in den Wintermonaten erhalten, ein Gegenwert steht dem Versorger damit wohl zu. Es könnte tatsächlich eine \"Kapitalbeschaffungsmethode\" sein, die mir aber zuerst mal legal erscheint.

Allerdings dürfen die neuen Abschlagszahlungen nicht nur auf dem Verbrauch der Wintermonate basieren, sondern höchstens auf einem monatlichen Durchschnittswert für den nächsten Abrechnungszeitraum. Ist der Abrechnungszeitraum 1 Jahr, dann ist ein monatlicher Durchschnittswert aufgrund des angenommenen Jahresverbrauches anzusetzen.

Da es sich bei Dir aber um eine Zwischenabrechnung handelt, würde ich eher davon ausgehen, daß der nächste Abrechnungszeitraum den Rest des Zeitraumes betrifft für den gerade die Zwischenabrechnung durchgeführt wurde. In diesem Fall müßten die zukünftigen Abschlagszahlungen alleine auf diesem Zeitraum beruhen. Idealerweise dann nur die Sommermonate. Der Abschlagbetrag für die nächsten Monate wäre also enorm gering.

Offline Oberberger

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Zwischenabrechnung 04/2009
« Antwort #2 am: 22. April 2009, 14:06:56 »
Danke für die schnelle Antwort!
Selbstverständlich ist die Abrechung korrekt, es ist der tatsächliche Gasverbrauch über die Wintermonate (mit beginn Zählerstand „null“). Durch meine monatlichen Abschläge würde die Jahresrechnung, also bis 08/2009 eigentlich aufgehen, evtl. würde eine geringe Nachzahlung anfallen. Über die neuen Abschläge mit Bezug auf die Sommermonate habe ich noch gar nicht nachgedacht. Niedrige Abschläge für die Sommermonate plus die Nachzahlung in Raten wäre eine gute Lösung. Mal schauen was mein Anbieter dazu sagt….

Offline WattWurm

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Zwischenabrechnung 04/2009
« Antwort #3 am: 22. April 2009, 16:07:06 »
@Oberberger

Bei der AggerEnergie geht es zurzeit etwas - sagen wir es nett - \"konfus\" zu.

In der Kölnischen Rundschau wurde genau dieses Problem auch schon behandelt und eine Frau Wigger von der AE hat folgendes Statement abgegeben:

Zitat
Renate Wigger betont: \"Die Aggerenergie hat stets korrekt abgerechnet und wird das auch künftig tun. Sollte die Verbrauchsschätzung aus welchen Gründen auch immer nicht korrekt sein, bietet die Aggerenergie eine Korrektur der Zwischenabrechnung an. Sollte es im Einzelfall bei Heizstromkunden zu hohen Nachforderungen kommen, ist die Aggerenergie bereit, Ratenzahlungen zu gewähren.
Nehmen Sie Frau Wigger beim Wort! Ich denke, was für Strom gilt sollte auch für Gas möglich sein. Viel Erfolg.

Den kompletten Artikel habe ich gestern im Forenbereich der AggerEnergie verlinkt. Schauen Sie mal hier.

Gruß vom WattWurm
\"Die Wahrheit ist ein dreischneidiges Schwert: Meine Meinung, Deine Meinung und das was wirklich passierte.\" (Quelle unbekannt)

Offline bjo

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Zwischenabrechnung 04/2009
« Antwort #4 am: 22. April 2009, 18:08:12 »
Zitat
Original von Oberberger
Zwischenabrechnung 04/2009 (EDV-Umstellung bei der AggerEnergie)

Frage: Habe ich überhaupt eine Möglichkeit dieser Abzocke zu entkommen?

Die 560 EUR sind fällig.
Die neuen Abschläge müssen auf den zu erwartenden typischen Jahresverbrauch angepaßt werden! Da bei dir keine Erfahrungswerte vorliegen darf der Versorger schätzen! Die Schätzung muß aber auf einen typischen
12 Monatsverbrauch beruhen!

Vorschlag:
- Musterschreiben hinschicken!
- Abschläge kürzen, (Preissenkungen sind ja nicht weitreichend genug)
- in den Fond einzahlen
- Zahlungen immer mit Verwendungszweck leisten
- Kontaktaufnahme nur schriftlich!

 

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