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Autor Thema: Erhöhung Tarif StromWärmepumpe plus zum 01.06.2009  (Gelesen 3409 mal)

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Offline Engel1307

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Erhöhung Tarif StromWärmepumpe plus zum 01.06.2009
« am: 21. April 2009, 17:43:11 »
Hallo,

heute erhielt ich ein \"nettes\" Schreiben von der Eon-Avacon Helmstedt, das sich zum 01.06.2009 der Wärmepumpentarif um jeweils 2,51 ct (brutto) pro Kilowattstunde erhöht.

Arbeitspreis Hochtarifzeit - Neu 18,08 ct (brutto)
Arbeitspreis Niedertarifzeit - Neu 13,15 ct (brutto)

Nun meine Frage, lohnt ein Widerspruch bzw. kann man einen Widerspruch machen?
Bekanntlicherweise besteht eine gewisse Abhängigkeit zum Grundversorger, da er nur mir einen WärmepumpenSondertarif anbieten kann.

Danke für Eure Hilfe.

Gruß
Engel1307

Offline Christian Guhl

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Erhöhung Tarif StromWärmepumpe plus zum 01.06.2009
« Antwort #1 am: 21. April 2009, 19:31:33 »
@Engel1307
Schau doch mal in deinen Vertrag ! Was steht da in den AGB  unter \"Preisänderungen\" ? Bei den älteren Verträgen heißt es dort \"Eon-Avacon behält sich die Änderung der Vertragspreise vor\" oder ähnlich. In den neueren Verträgen wird sich auf § 5 StromGVV bezogen. Die Klauseln sind höchstwahrscheinlich unwirksam ! Also : Widerspruch (Musterschreiben) einlegen und nur den vertraglich vereinbarten Preis zahlen.

Offline Engel1307

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Erhöhung Tarif StromWärmepumpe plus zum 01.06.2009
« Antwort #2 am: 21. April 2009, 21:37:34 »
Hi Christian,

ich habe nur die Sonderbedingung StromWärmepumpe plus-Abkommen für Elektrowärmeanwendungen (Stand 01.01.2007). Darin steht unter \"Preise und Preisänderung\" folgendes:
\"E.ON Avavon ist berechtigt, die Preise und die vorliegenden Bedingungen zu ändern.\"

Desweiteren habe ich im August 2007 ein Schreiben erhalten, das ab sofort die StromGVV für den Wärmepumpentarif gültig ist. Unter § 5 finde ich nichts zu Preisanpassungen, hier wird nur erwähnt, das die Änderung der allgemeinen Preise erst nach öffentlicher Bekanntgabe etc. wirksam werden.

Meinst Du das? Wo kann man nachlesen, das die Klauseln eventuell unwirksam sind.
Bin hier sehr neu und kenne mich mit der Widerspruchs-Vorgehensweise noch nicht so aus.

Noch eine Frage, besteht eventuell die Gefahr, das mir der Energieversorger den Stromliefervertrag für die Wärmepumpe kündigt?

Danke und Gruß
René

Offline Christian Guhl

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Erhöhung Tarif StromWärmepumpe plus zum 01.06.2009
« Antwort #3 am: 22. April 2009, 12:12:55 »
Also, die Klausel \"E.ON Avacon ist berechtigt, die Preise und die vorliegenden Bedingungen zu ändern\" dürfte einer Überprüfung nach § 307 BGB nicht standhalten. Das Schreiben von August 2007 haben alle Sondervertragskunden erhalten. Wenn die obige Klausel bezüglich der Preisänderung ungültig ist, ist sie es auch bezüglich der Änderung der AGB. Und eine Bezugnahme auf § 5 StromGVV ist noch lange keine gültige Preisänderungsklausel. Siehe hier :
http://www.energienetz.de/de/site/Hilfe/Container-Urteilssammlung/site__2275/
Eine Gefahr, das Dir der Wärmepumpenvertrag gekündigt wird, sehe ich nicht. Wenn schon, dann wird allen Kunden dieser Vertrag gekündigt und ein Nachfolgeangebot gemacht (siehe StromAkzent/StromAmado). Aber da man bei Eon-Avacon noch nicht gelernt hat, wie man einen Vertrag rechtswirksam kündigt, kann man auch dann noch etwas unternehmen.

Offline Engel1307

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Erhöhung Tarif StromWärmepumpe plus zum 01.06.2009
« Antwort #4 am: 22. April 2009, 18:24:45 »
Ui...ist mir gerade noch aufgefallen, der neue Tarif ab 01.06.2009 heißt STROMWÄRMEPUMPE PLUS, bis dahin E.ON WÄRMEPUMPE.

Wer da nix schlimmes ahnt...

Normalweise muß man doch nur einen Widerspruch gegen den neuen Tarif machen, ein Musterschreiben wegen Billigkeit wäre doch somit gar nicht erforderlich.

Gruß René

Offline Christian Guhl

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Erhöhung Tarif StromWärmepumpe plus zum 01.06.2009
« Antwort #5 am: 22. April 2009, 22:13:16 »
Namen sind Schall und Rauch ! Wenn der Vertrag \"Eon-Wärmepumpe\" nicht befristet war und auch nicht gekündigt wurde, läuft er nach den Bedingungen, die unterschrieben wurden, weiter. Der \"Stromwärme Plus\" ist in der Produktübersicht von Eon-Avacon gar nicht aufgeführt. Was immer auch das \"Plus\" heißen soll. Vielleicht ist dieser Tarif ja besonders teuer. :D
Widerspruch immer mit dem Musterschreiben machen. Damit ist alles abgedeckt ( § 315 und § 307).

Offline Engel1307

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Erhöhung Tarif StromWärmepumpe plus zum 01.06.2009
« Antwort #6 am: 24. April 2009, 08:57:40 »
Ok,

das Hornberger Schießen hat begonnen, Brief ist fertig und raus.
Habe mich für das Musterschreiben 1 der Verbraucherzentrale Niedersachsen entschieden:

http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ124055565324838/link511221A.html

Nun harren wir der Dinge die kommen.

Aber, etwas kraß sind die Musterschreiben schon geschrieben, gleich volle Pulle auf alle Eventualitäten. Ob das immer so gut ist.

Das Plus wird wohl eher für Prima Leben und Sparen stehen, bei diesen neuen Preisen schaltet man die Heizung eher aus, lebt dadurch gesünder und spart noch dabei. :D

 

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