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Autor Thema: Kammergericht Urteil  (Gelesen 3194 mal)

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Offline billgehts

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Kammergericht Urteil
« am: 09. April 2009, 14:52:34 »
noch ein kleiner Beitrag...


Was mich ein wenig stutzig macht ist, dass in dem Urteil die Revision in der Frage ob Tarif- oder Sondervertragskunde zugelassen wurde. Es geht hier nicht mehr um die Frage der Billigkeit der 11%igen Erhöhung, sondern um den Status der Kunden. Dem Kunden geht es doch meiner Meinung nach um die Klärung, ob die 11% Rechtens sind und um die Offenlegung der Preiskalkulationen. Oder sehe ich da etwas falsch? Die Argumentationen gehen doch in eine völlig falsche Richtung. Hier wurde der Preis ohne jede Begrenzung angehoben um zusätzlichen Gewinn zum Gewinn zu machen. Hier muss geklärt werden ob die Erhöhung im Rahmen des rechtlichen liegen und nicht was für ein Status der Kunde hat. Diese Frage ist doch eine ganz andere, meine ich. Es hat doch keiner etwas gegen eine Erhöhung auf Grund von Preisanpassungen vom Bezug des Gases und einem Gewinn der daraus erzielt wird. Die Frage ist doch, wie hoch diese Erhöhung als angemessen gilt. Naja, da gibt es ja ein Wort was wohl genau dazu passt. Rechtsverdreher im positiven §inne...

Offline DieAdmin

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Kammergericht Urteil
« Antwort #1 am: 09. April 2009, 15:49:22 »
So ein Posting lässt doch wieder mal erkennen, dass man sich vorher mal mit dem Basics beschäftigen sollte, bevor man die Frage einwirft, warum die Frage, ob Tarif- oder SV-Kunde so wichtig ist.:

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/site__600/

Offline RR-E-ft

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Kammergericht Urteil
« Antwort #2 am: 09. April 2009, 16:08:09 »
Dem Kunden kann es nur darum gehen, ob die Preiserhöhungen überhaupt zulässig und wirksam waren.

Ein Interesse daran, eine ggf. mehrere Tausend Seiten starke Kalkulation zu jedem einzelnen Preisänderungsschritt zu erhalten, wird er wohl eher nicht haben, es sei denn er wollte sich die Wände damit möglichst preisgünstig tapezieren. ;)

 

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