Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Rechtsposition bei Versorgerwechsel?

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Schwerin:
Danke, genau das ist es, was auch ich wissen wollte.  :)

Grüße SN

Schwerin:
Sollte man, wenn der Vertrag vom Versorger gekündigt wurde, den Versorger wechseln oder lieber den Preisprotest (jetzt in der Grund- und Ersatzversorgung) unter Zuhilfenahme der selbst berechneten Preise aufrechterhalten???

Grüße SN

Schwerin:
...hat niemand eine Idee?

Opa Ete:
@Schwerin

Vor dem Problem stehen viele Gas- und Stromkunden. Das kann man nicht verallgemeinern, das muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich habe mich entschieden der Tarifkündigung meines Sondervertrages erstmal zu widersprechen und falls ich in die Grundversorgung (wie angekündigt) eingestuft werde auch zu widersprechen und den Preis zu rügen. Die Avacon versucht mir aber laufend neue Sonderverträge (schon 3 mal einen ins Haus geschickt bekommen) aufzuschwatzen. Bei einem Anbieterwechsel akzeptiert man auf alle Fälle die Preise des neuen Anbieters.

Gruß Opa Ete

Schwerin:
Danke Opa, dann bin ich auf dem gleichen Weg....  ;)

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