Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Rechtsposition bei Versorgerwechsel?

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Schwerin:
Hallo,

wenn man die (rechtmäßige oder nicht, sei erst mal egal) Kündigung seines Gas- oder Stromvertrages erhält und man wechselt nach dem Zeitpunkt der Kündigung zu einem anderen Versorger, gibt man dann seine Rechtspostion bezüglich der Preisproteste gegen den alten Versorger auf? Was kann dann passieren?

Grüße SN

RR-E-ft:
Bis zur Kündigung war man jedenfalls Vertragspartner des bisherigen Versorgers. Diese Rechtsposition verliert man, wenn man einen neuen Vertrag mit einem anderen Lieferanten abschließt. Die Rechtsposition gegenüber dem neuen Lieferanten ergibt sich dann aus dem mit diesem geschlossenen Vertrag und den damit vertraglich begründeten Rechten und Pflichten.

AKW NEE:
Aber mensch verliert doch nicht die Rechte aus dem alten Vertragsverhältnis, oder?

RR-E-ft:
Doch. Vertragliche Ansprüche sind Rechte, die man mit Vertragsabschluss gewinnt und mit Vertragsbeendigung wieder verliert. Nach Vertragsbeendigung hat man aus dem alten Vertrag keinen vertraglichen Anspruch mehr auf Belieferung gegen den alten Vertragspartner. Selbstredend ist man diesem gegenüber für Lieferungen nach Vertragsbeendigung auch nicht mehr vertraglich zur Zahlung verpflichtet. Den entsprechenden vertraglichen Anspruch verliert der Versorger mit der Kündigung.

Die Rechtsposition hat sich also erheblich geändert.

Unberührt bleiben freilich gegenseitige Ansprüche, die während der Vertragslaufzeit bereits entstanden waren (Zahlungs- und Rückforderungsansprüche).

AKW NEE:
Letzteres meinte ich mit meiner Frage. Danke

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